Strafprozeßordnung
| 4. Buch - Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens (§§ 359 - 373a) |
Das für die Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren zuständige Gericht bestellt dem Verurteilten, der keinen Verteidiger hat, auf Antrag einen Verteidiger für das Wiederaufnahmeverfahren, wenn wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint.
verfahren § 364bBestellung eines Verteidigers für die Vorbereitung des Wiederaufnahme-
verfahrens § 365Geltung der allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel für den Antrag § 366Inhalt und Form des Antrags § 367Zuständigkeit des Gerichts; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung § 368Verwerfung wegen Unzulässigkeit § 369Beweisaufnahme § 370Entscheidung über die Begründetheit § 371Freisprechung ohne erneute Hauptverhandlung § 372Sofortige Beschwerde § 373Urteil nach erneuter Hauptverhandlung; Verbot der Schlechterstellung § 373aVerfahren bei Strafbefehl
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Rechtsprechung zu § 364a StPO
70 Entscheidungen zu § 364a StPO in unserer Datenbank:
- BGH, 09.06.2026 - StB 35/26
Sofortige Beschwerde eines Verurteilten gegen die Verwerfung seines Antrages auf ...
- OLG Hamm, 02.07.2025 - 1 Ws 171/25
Bestellung eines Verteidigers im Wiederaufnahmeverfahren
- BGH, 16.10.2024 - StB 58/24
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Beschluss des Oberlandesgerichts über ...
- KG, 23.05.2012 - 4 Ws 46/12
Pflichtverteidigung: Fortwirkung einer Pflichtverteidigerbestellung im ...
- AG Villingen-Schwenningen, 05.03.2019 - 6 Cs 33 Js 15758/17
Vergütung eines Pflichtverteidigers: Umfang der Bestellung nach Einspruch gegen ...
- BGH, 10.08.2022 - 3 ARs 9/22
Unzulässiger allgemeiner Antrag des Verurteilten auf Wiederaufnahme des ...
- BGH, 09.06.2026 - StB 20/26
Zulässigkeit der Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil ...
- OLG Stuttgart, 04.05.1999 - 1 Ws 59/99
Wiederaufnahme eines Verfahrens wegen eines gemeinschaftlichen Vergehens gegen ...
- OLG Frankfurt, 06.03.2020 - 1 Ws 29/20
Keine Fortwirkung früherer Pflichtverteidigerbestellung für das ...
- OLG Jena, 23.10.2013 - 1 Ws 283/13
Pflichtverteidigerbestellung: Erstreckung der Bestellung auf das Verfahren über ...
Querverweise
Auf § 364a StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
- Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Kosten des Verfahrens
- § 464a (Kosten des Verfahrens; notwendige Auslagen)
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Rechtskraft und Wiederaufnahme des Verfahrens
- § 85 (Wiederaufnahme des Verfahrens)