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OLG Frankfurt, 05.04.2023 - 20 W 24/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
§ 61 GNotKG, § 70 GNotKG, § 79 GNotKG
Änderung des Geschäftswerts nach Gegenvorstellung - IWW
- notar-drkotz.de
Geschäftswertbemessung - Geschäftswert für Beschwerdeverfahren bei Grundbuchberichtigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 61 GNotKG ; § 70 GNotKG ; § 79 GNotKG
Geschäftswert der Grundbuchberichtigung aufgrund einer Abschichtungsvereinbarung unter Miterben
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geschäftswert der Grundbuchberichtigung aufgrund einer Abschichtungsvereinbarung unter Miterben
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 13.03.2023 - 20 W 24/23
- OLG Frankfurt, 05.04.2023 - 20 W 24/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Naumburg, 23.10.2018 - 12 Wx 40/17
Festsetzung des Geschäftswerts für die Gerichts- und Notarkosten: Änderung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2023 - 20 W 24/23
Insofern ist die als (hilfsweise) Gegenvorstellung bezeichnete Eingabe der Beschwerdeführer vom 20.03.2023 als Anregung zur Änderung der Wertfestsetzung von Amts wegen nach § 79 Abs. 2 GNotKG anzusehen (siehe auch OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.10.2018, 12 Wx 40/17, zitiert nach juris).