Gerichts- und Notarkostengesetz
| Kapitel 2 - Gerichtskosten (§§ 55 - 84) |
| Abschnitt 2 - Wertvorschriften (§§ 59 - 80) |
| Unterabschnitt 3 - Wertfestsetzung (§§ 77 - 80) |
(1) 1Soweit eine Entscheidung nach § 78 nicht ergeht oder nicht bindet, setzt das Gericht den Wert für die zu erhebenden Gebühren durch Beschluss fest, sobald eine Entscheidung über den gesamten Verfahrensgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt. 2Satz 1 gilt nicht, wenn
| 1. | Gegenstand des Verfahrens eine bestimmte Geldsumme in Euro ist, | |
| 2. | zumindest für den Regelfall ein fester Wert bestimmt ist oder | |
| 3. | sich der Wert nach den Vorschriften dieses Gesetzes unmittelbar aus einer öffentlichen Urkunde oder aus einer Mitteilung des Notars (§ 39) ergibt. |
3In den Fällen des Satzes 2 setzt das Gericht den Wert nur fest, wenn ein Zahlungspflichtiger oder die Staatskasse dies beantragt, oder wenn es eine Festsetzung für angemessen hält.
(2) 1Die Festsetzung kann von Amts wegen geändert werden
2Die Änderung ist nur innerhalb von sechs Monaten zulässig, nachdem die Entscheidung wegen des Hauptgegenstands Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat.
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Rechtsprechung zu § 79 GNotKG
711 Entscheidungen zu § 79 GNotKG in unserer Datenbank:
- OLG München, 22.07.2026 - 34 Wx 140/26
Grundbuchberichtigung, Erbfolgenachweis, Privatschriftliches Testament, ...
- BayObLG, 20.09.2021 - 101 ZBR 134/20
Anspruch auf eidesstattliche Versicherung im aktienrechtlichen ...
- OLG Frankfurt, 29.10.2019 - 21 W 82/19
Beginn der Frist des § 79 Abs. 2 Satz 2 GNotKG
- LG Lübeck, 28.10.2024 - 7 T 259/24
Wertfestsetzung entsprechend § 79 GNotKG bei einer Dauerbetreuung; Beginn der ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Schleswig, 24.02.2025 - 9x W 14/24
Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für die Jahresgebühr der Dauerbetreuung; ...
- OLG Schleswig, 24.02.2025 - 9x W 14/24
- OLG Düsseldorf, 26.10.2023 - 26 W 6/23
Gesonderte Wertfestsetzung für den Zeitraum vor der Verbindung der einzelnen ...
- OLG Naumburg, 23.10.2018 - 12 Wx 40/17
Festsetzung des Geschäftswerts für die Gerichts- und Notarkosten: Änderung der ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Naumburg, 21.02.2018 - 12 Wx 40/17
Grundbuchberichtigungsverfahren: Verlangen auf Vorlage einer steuerlichen ...
- OLG Naumburg, 21.02.2018 - 12 Wx 40/17
- OLG Nürnberg, 20.05.2026 - 8 Wx 898/26
Gegenstandswertfestsetzung, Verfahrensbevollmächtigter, Abhilfeverfahren, ...
- OLG Frankfurt, 05.04.2023 - 20 W 24/23
Änderung des Geschäftswerts nach Gegenvorstellung