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   OLG Frankfurt, 05.06.2023 - 6 WF 68/23   

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OLG Frankfurt, 05.06.2023 - 6 WF 68/23 (https://dejure.org/2023,13956)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.06.2023 - 6 WF 68/23 (https://dejure.org/2023,13956)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Juni 2023 - 6 WF 68/23 (https://dejure.org/2023,13956)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vollstreckung von Umgangsregelungen

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Ordnungsmittel wegen Kontaktaufnahmen außerhalb der geregelten Umgangszeiten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kontakt zum Kind genau geregelt - Bedeuten fixe Umgangszeiten, dass dem Vater Kontakte außerhalb dieser Zeiten verboten sind?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verhängung von Ordnungsmitteln wegen Kontakts zum Kind außerhalb geregelter Umgangszeiten setzt entsprechendes ausdrückliches Verbot voraus - Bei fehlender Regelung des Umgangsverbots ist Vollstreckung wegen Unbestimmtheit unmöglich

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 1139
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 31.10.2016 - 2 WF 302/16

    Ordnungsmittel gegen Umgangsberechtigten wegen Kontaktaufnahme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2023 - 6 WF 68/23
    Dies sei im Hinblick auf das in Art. 103 Abs. 2 GG enthaltenen Bestimmtheitsgebot erforderlich (OLG Zweibrücken NZFam 2022, 1073; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.09.2017, 5 WF 63/16 = BeckRS 2017, 124990; OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.10.2016 - 2 WF 302/16 = BeckRS 2016, 20426; Keidel/Giers, 21. Aufl. 2023, FamFG § 89 Rn. 9; Hammer in Prütting/Helms, FamFG, 6. Aufl. 2023, § 89 Rn. 11 mit weiteren Nachweisen; BeckOGK/Altrogge, 15.11.2021, BGB § 1684 Rn. 410.1).

    Eine Wertung der Qualität der Kontaktaufnahme nach deren Art und Dauer (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.10.2016 - 2 WF 302/16 = BeckRS 2016, 20426; vgl. auch Cirullies NZFam 2022, 1075) hat im Vollstreckungsverfahren zu unterbleiben.

  • OLG Frankfurt, 19.12.2022 - 6 UF 208/22

    Wechselmodell - Zuordnung zum Umgangs- oder Sorgerecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2023 - 6 WF 68/23
    Wegen der neueren Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschluss vom 19.12.2022, 6 UF 208/22) bedürfe es entgegen der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 13.09.2017 (5 WF 63/16) insoweit keiner ausdrücklichen Anordnung eines Kontaktverbotes für die Zeiten außerhalb der Umgangsregelung mehr, weil der Eingriff in die Betreuungszeit des jeweils anderen Elternteils automatisch ein Verstoß gegen die Umgangsregelung darstelle.

    Eine Verschiebung des sich aus Art. 103 Abs. 2 GG ergebenden verfassungsrechtlichen Maßstabes resultiert entgegen der Auffassung des Amtsgerichts auch nicht aus der Entscheidung des Senats vom 19.12.2022 zu Aktenzeichen 6 UF 208/22 (FamRZ 2023, 289).

  • OLG Frankfurt, 13.09.2017 - 5 WF 63/16

    Umgangsregelung: kein Ordnungsmittel bei fehlender hinreichender Bestimmbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2023 - 6 WF 68/23
    Wegen der neueren Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschluss vom 19.12.2022, 6 UF 208/22) bedürfe es entgegen der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 13.09.2017 (5 WF 63/16) insoweit keiner ausdrücklichen Anordnung eines Kontaktverbotes für die Zeiten außerhalb der Umgangsregelung mehr, weil der Eingriff in die Betreuungszeit des jeweils anderen Elternteils automatisch ein Verstoß gegen die Umgangsregelung darstelle.

    Dies sei im Hinblick auf das in Art. 103 Abs. 2 GG enthaltenen Bestimmtheitsgebot erforderlich (OLG Zweibrücken NZFam 2022, 1073; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.09.2017, 5 WF 63/16 = BeckRS 2017, 124990; OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.10.2016 - 2 WF 302/16 = BeckRS 2016, 20426; Keidel/Giers, 21. Aufl. 2023, FamFG § 89 Rn. 9; Hammer in Prütting/Helms, FamFG, 6. Aufl. 2023, § 89 Rn. 11 mit weiteren Nachweisen; BeckOGK/Altrogge, 15.11.2021, BGB § 1684 Rn. 410.1).

  • OLG Hamburg, 23.11.2021 - 12 WF 145/21

    Auferlegung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen vollstreckbaren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2023 - 6 WF 68/23
    Da aber nur zwei schuldhafte Zuwiderhandlungen festzustellen und zu vollstrecken waren, entspricht es billigem Ermessen, die Kosten im Verhältnis der Zahl der beantragten und geahndeten Zuwiderhandlungen zu verteilen (OLG Hamburg, Beschluss vom 23.11.2021, 12 WF 145/21 = BeckRS 2021, 51619).
  • OLG Jena, 24.03.2015 - 1 WF 60/15

    Bei der Wahl und Bemessung der Ordnungsmittel steht dem Tatrichter ein Ermessen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2023 - 6 WF 68/23
    Dies kann der Fall sein, wenn im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation des Verpflichteten davon auszugehen ist, dass dieses nicht betreibbar und daher wirkungslos sein wird oder wenn davon auszugehen ist, dass ein Ordnungsgeld zur Durchsetzung eines titelkonformen Verhaltens nicht geeignet sein wird (OLG Jena NZFam 2015, 1174).
  • OLG Zweibrücken, 19.10.2021 - 6 WF 202/21

    Umgangsrecht: Kontaktaufnahme außerhalb der festgelegten Umgangszeiten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2023 - 6 WF 68/23
    Dies sei im Hinblick auf das in Art. 103 Abs. 2 GG enthaltenen Bestimmtheitsgebot erforderlich (OLG Zweibrücken NZFam 2022, 1073; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.09.2017, 5 WF 63/16 = BeckRS 2017, 124990; OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.10.2016 - 2 WF 302/16 = BeckRS 2016, 20426; Keidel/Giers, 21. Aufl. 2023, FamFG § 89 Rn. 9; Hammer in Prütting/Helms, FamFG, 6. Aufl. 2023, § 89 Rn. 11 mit weiteren Nachweisen; BeckOGK/Altrogge, 15.11.2021, BGB § 1684 Rn. 410.1).
  • KG, 15.06.2018 - 13 WF 142/18

    Anforderung eines Kostenvorschusses durch das Familiengericht in einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2023 - 6 WF 68/23
    Dem Amtsgericht bleibt es unbenommen, im Rahmen eines Abänderungsverfahrens, für dessen Einleitung es keines Antrags eines Elternteils bedarf (OLG Celle FamRZ 2012, 798; KG FamRZ 2019, 708; OLG Frankfurt FamRZ 2021, 205), zu prüfen, ob triftige, das Wohl des Kindes nachhaltig berührende Gründe vorliegen, um die bestehende Umgangsregelung abzuändern.
  • OLG Koblenz, 03.06.2015 - 11 WF 415/15

    Freier Entscheid des Familiengerichts über die Verhängung eines Ordnungsmittels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2023 - 6 WF 68/23
    Genauso denkbar ist es, dass dem Vater die Zahlung des Ordnungsgeldes aus den gelegentlichen Zahlungen seines früheren Arbeitgebers durch Konsumverzicht oder durch ein Darlehen Dritter möglich sein wird (vgl. hierzu OLG Koblenz FamRZ 2016, 1104).
  • OLG Frankfurt, 09.10.2020 - 4 WF 158/20

    Einleitung von Umgangsverfahren von Amts wegen und notwendige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2023 - 6 WF 68/23
    Dem Amtsgericht bleibt es unbenommen, im Rahmen eines Abänderungsverfahrens, für dessen Einleitung es keines Antrags eines Elternteils bedarf (OLG Celle FamRZ 2012, 798; KG FamRZ 2019, 708; OLG Frankfurt FamRZ 2021, 205), zu prüfen, ob triftige, das Wohl des Kindes nachhaltig berührende Gründe vorliegen, um die bestehende Umgangsregelung abzuändern.
  • KG, 12.02.2015 - 13 WF 203/14

    Umgangregelung: Wohlverhaltenspflicht des Umgangsberechtigten; Kontaktaufnahme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2023 - 6 WF 68/23
    Diese Verpflichtung ist nach der Auffassung des Kammergerichts mit Ordnungsmitteln durchsetzbar (KG FamRZ 2015, 940; zustimmend Kemper NZFam 2015, 331; Cirullies NZFam 2022, 1075).
  • BGH, 30.09.2015 - XII ZB 635/14

    Vollstreckung eines als einstweilige Anordnung ergangenen Umgangstitels:

  • KG, 15.08.2023 - 17 WF 51/23

    Auslegung eines Umgangstitels: Zulässigkeit von Anrufen eines Elternteils beim

    cc) Schließlich hat das OLG Frankfurt (6. Senat) jüngst mit Beschluss vom 5.6.2023 - 6 WF 68/23, juris, die noch weitergehende Auffassung vertreten, einer positiven Umgangsregelung lasse sich generell kein Gebot entnehmen, außerhalb der geregelten Umgangszeiten keinen Umgang wahrzunehmen, selbst wenn es sich einem Laien vermeintlich aufdrängen müsste, dass außerhalb der geregelten Umgangszeit kein Umgang stattfinden soll.

    Die Diskussion in der Rechtsprechung bezieht sich auf die Reichweite des Ausschlusses unmittelbarer Kontakte durch eine Umgangsregelung, insoweit hat das OLG Frankfurt im Beschluss vom 5.6.2023 - 6 WF 68/23, juris die Rechtsbeschwerde zugelassen.

  • OLG Frankfurt, 20.10.2023 - 6 UF 151/23

    Gesetzesgrundlage für Kontaktaufnahmeverbot gegen nicht sorgeberechtigten

    Auch wenn die ausdrückliche Anordnung des Kontaktverbots neben einem Umgangsausschluss in jedem Fall der Rechtsklarheit dient, ließe sich zwar bei Anordnung eines Umgangsausschlusses und erfolgtem Warnhinweis nach § 89 Abs. 2 FamFG vertreten, dass damit auch ein Verbot jeglicher Kontaktaufnahme erlassen wurde (vgl. Staudinger/Dürbeck (2020), § 1684 Rn. 335; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. November 2018 - 6 UF 120/18, juris; anders ist der Fall aber zu beurteilen, wenn Umgangszeiten festgelegt wurden, vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. Juni 2023 - 6 WF 68/23 -, Rn. 16, juris).
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