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   OLG Frankfurt, 09.12.2022 - 15 U 293/20   

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https://dejure.org/2022,44276
OLG Frankfurt, 09.12.2022 - 15 U 293/20 (https://dejure.org/2022,44276)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.12.2022 - 15 U 293/20 (https://dejure.org/2022,44276)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Dezember 2022 - 15 U 293/20 (https://dejure.org/2022,44276)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 2174 BGB, § 195 BGB, § 199 BGB
    Verjährung von Ansprüchen aus einem Vermächtnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 2174 BGB ; § 195 BGB ; § 199 BGB
    Beginn der Verjährung von Ansprüchen aus einem Vermächtnis

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vermächtnis oder Erbschaft? - auf Verjährung achten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG München, 22.11.2021 - 33 U 2768/21

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Fristbeginns der Verjährung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2022 - 15 U 293/20
    Da das Erbscheinsverfahren weder die Verjährung hemmt noch zur materiellen Rechtskraft führt (vgl. OLG München, Urteil vom 22. November 2021 - 33 U 2768/21 -, juris, Rn. 24 m.w.N.), war dessen Durchführung schon im Ansatz nicht zur verbindlichen Anspruchsdurchsetzung geeignet, sodass dieses Verfahren den vormaligen Kläger von einer gerichtlichen Anspruchsgeltendmachung auch nicht hätte abhalten dürfen.

    Daher führt selbst im Pflichtteilsrecht allein das Fortdauern eines Erbscheinsverfahrens nicht dazu, dass von Unkenntnis auszugehen ist (OLG München, Urteil vom 22. November 2021 - 33 U 2768/21 -, juris, Rn. 24 m.w.N.).

  • BGH, 17.12.2020 - VI ZR 739/20

    VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2022 - 15 U 293/20
    Auch mit Blick auf rechtliche Unsicherheiten gilt jedenfalls der allgemeine Grundsatz, dass eine Klageerhebung dann zumutbar ist, wenn die Klage bei verständiger Würdigung hinreichende Erfolgsaussichten hat; es ist nicht erforderlich, dass die Rechtsverfolgung risikolos möglich ist (vgl. statt vieler zuletzt BGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - VI ZR 739/20 -, juris, Rn. 8 ff.).
  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 62/09

    Provisionsrückzahlungsanspruch des Geschäftsherrn und Auskunftsanspruch des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2022 - 15 U 293/20
    Fehlt - wie hier - schon dem Auskunftsanspruch die materiell-rechtliche Grundlage, steht zugleich fest, dass auch die übrigen Anträge der Stufenklage abzuweisen sind, sodass die Klage insgesamt abweisungsreif ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 62/09 -, juris, Rn. 24).
  • BGH, 25.01.1995 - IV ZR 134/94

    Beginn der Verjährung der Pflichtteilsansprüche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2022 - 15 U 293/20
    Anders ist dies hingegen bei unrichtiger rechtlicher Auffassung vom Inhalt der Verfügung, welche für den Verjährungsbeginn unbeachtlich ist (BGH, Urteil vom 25. Januar 1995 - IV ZR 134/94 -, juris, Rn. 16 ff.).
  • BGH, 06.10.1999 - IV ZR 262/98

    Irrtum des Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2022 - 15 U 293/20
    Danach steht ein Irrtum über die Wirksamkeit der letztwilligen Verfügung oder ein Irrtum über die Anwendbarkeit der letztwilligen Verfügung auf den zu beurteilenden Erbfall der Kenntnis dann entgegen, wenn die Bedenken nicht von vornherein von der Hand zu weisen sind (BGH, Urteil vom 6. Oktober 1999 - IV ZR 262/98 -, juris, Rn. 7 ff.).
  • OLG Celle, 03.05.2017 - 14 U 145/16

    Klageerhebung gegen eine verstorbene Partei - Verjährungshemmung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2022 - 15 U 293/20
    Daher ändert sich an einer bereits laufenden Verjährung durch den Tod des Schuldners nichts (vgl. OLG Celle, Urteil vom 3. Mai 2017 - 14 U 145/16 -, juris, Rn. 35; OLG Neustadt, Urteil vom 13. November 1962 - 1 U 301/62 - MDR 1963, 413; Grothe, in: Münchener Kommentar zum BGB, 9. Auflage 2021, § 199 Rn. 30; Spindler, in: BeckOK BGB, Hau/Poseck, 63. Edition, Stand: 01.08.2022, § 199 Rn. 42).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2018 - 7 U 75/17

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen des Vermächtnisnehmers bei Anhängigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2022 - 15 U 293/20
    Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Übertragbarkeit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf die Verjährung eines Vermächtnisses zwar angenommen hat, so ging es dort um die Situation eines Vermächtnisnehmers, der wegen eines Streits um die Wirksamkeit eines späteren Testaments im Unklaren darüber ist, ob sein Vermächtnisanspruch noch besteht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Januar 2018 - I-7 U 75/17 -, juris, Rn. 28).
  • LG Köln, 15.07.2014 - 2 O 534/13

    Beweglicher französischer Nachlass; Erbstatut; deutsche Staatsangehörigkeit;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2022 - 15 U 293/20
    Daher greift die von den Klägern in Bezug genommene Rechtsprechung des Landgerichts Köln (LG Köln, Teilurteil vom 15. Juli 2014 - 2 O 534/13 -, juris, Rn. 102), wonach das Bestehen einer Nachlasspflegschaft nichts daran ändert, dass dem Vermächtnisnehmer die Erben bekannt sein müssen, weil nur diese Schuldner des Vermächtnisanspruchs sind, bereits im Ansatz nicht durch.
  • OLG Köln, 14.03.1990 - 2 U 210/89

    Beginn der Verjährungsfrist bei potentieller Mehrheit von Ersatzpflichtigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2022 - 15 U 293/20
    Die vorliegende Frage ist letztlich nicht anders zu beurteilen als jede andere typische Auslegungsfrage, von der das Bestehen eines Anspruchs gegen einen bestimmten Schuldner abhängt, wenn etwa in einem Vertrag die Auslegungsfrage zu klären gewesen wäre, wer Vertragspartner geworden ist oder ob etwa ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde etc. Ein Anspruchsinhaber muss sich - da ihm das Risiko der fehlerhaften rechtlichen Bewertung zugordnet ist - dann für eine Auslegung entscheiden und den Anspruch entsprechend geltend machen, notfalls muss er die Verjährung gegen weitere potentielle Schuldner mittels Streitverkündung hemmen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14. März 1990 - 2 U 210/89 -, juris) oder mit Hilfsanträgen operieren.
  • LG Essen, 09.01.1963 - 1 S 578/62
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2022 - 15 U 293/20
    Daher ändert sich an einer bereits laufenden Verjährung durch den Tod des Schuldners nichts (vgl. OLG Celle, Urteil vom 3. Mai 2017 - 14 U 145/16 -, juris, Rn. 35; OLG Neustadt, Urteil vom 13. November 1962 - 1 U 301/62 - MDR 1963, 413; Grothe, in: Münchener Kommentar zum BGB, 9. Auflage 2021, § 199 Rn. 30; Spindler, in: BeckOK BGB, Hau/Poseck, 63. Edition, Stand: 01.08.2022, § 199 Rn. 42).
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