Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.04.2011 - 11 U 5/11 (Kart)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,26374
OLG Frankfurt, 12.04.2011 - 11 U 5/11 (Kart) (https://dejure.org/2011,26374)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.04.2011 - 11 U 5/11 (Kart) (https://dejure.org/2011,26374)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. April 2011 - 11 U 5/11 (Kart) (https://dejure.org/2011,26374)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,26374) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 42 EnWG, § 3 UWG, § 4 UWG, EGRL 54/2003
    Kein wettbewerblicher Unterlassungsanspruch bei Verletzung von Stromkennzeichnungspflichten nach § 42 EnWG, die über die Vorgaben der Elektrizitätsrichtlinie hinausgehen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Verletzung von Stromkennzeichnungspflichten in einem Werbeflyer

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bei Verletzung der Stromkennzeichnungspflicht nach § 42 EnWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnWG § 42; UWG § 3; UWG § 4; EGRL 54/2003
    Rechtsfolgen der Verletzung von Stromkennzeichnungspflichten in einem Werbeflyer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.11.1996 - I ZR 197/94

    Brillenpreise II - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.04.2011 - 11 U 5/11
    Fügt der Kläger, einem abstrakt verallgemeinernd formulierten Klageantrag einen "insbesondere..."-Zusatz an, der - wie hier - eine Darstellung der konkreten Verletzungsform beinhaltet, in welcher das Charakteristische des konkreten Verbots beispielhaft zum Ausdruck kommt [BGH GRUR 2002, 702 - Internet-Versteigerung III - Rn. 26], so liegt in einem solchen Zusatz in der Regel eine Konkretisierung des allgemein gefassten Unterlassungsantrags, der jedenfalls als Auslegungshilfe für die im Antrag enthaltene Verallgemeinerung zu dienen bestimmt ist [BGH GRUR 1997, 767 - Brillenpreise II - Rn. 25].

    Es geht nicht um die Untersagung beliebiger Werbeflyer, in denen für den Verkauf von Elektrizität gegenüber Letztverbrauchern geworben wird, sondern um solche, die nach Form und Darstellung der Anlage Ast 3 entsprechen und damit die Anforderungen an Werbung i.S. des § 42 EnWG ohne Weiteres erfüllen; insoweit ist der Insbesondere-Zusatz als Auslegungshilfe heranzuziehen [vgl. BGH GRUR 1997, 767 - Brillenpreise II - Rn. 25].

  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 66/09

    Gallardo Spyder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.04.2011 - 11 U 5/11
    Damit ist das UWG nach Ablauf der Umsetzungs- und Anwendungsfrist (12.12.2007) richtlinienkonform anzuwenden und auszulegen [BGH Urt. v. 4.2.2010 - I ZR 66/09 - Gallardo Spyder, WRP 2010, 1143 - Rn. 19].

    Dementsprechend kann ein Verstoß gegen solche nationale Bestimmungen eine Unterlauterkeit nach § 4 Nr. 11 UWG nur noch insoweit begründen, als die betreffenden - hier in § 42 EnWG aufgestellten- Informationspflichten eine Grundlage im Gemeinschaftsrecht haben [vgl. BGH Urt. v. 4.2.201 - I ZR 66/09, a.a.O., Rn. 15].

  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07

    0,00 Grundgebühr - Wettbewerbswidrigkeit von fehlerhaften Preisangaben,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.04.2011 - 11 U 5/11
    Zudem muss die Handlung zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig gewesen sein, weil es andernfalls an der Wiederholungsgefahr fehlt [st. Rspr., vgl. nur BGH Urt. v. 17.7.2008 - I ZR 139/05, GRUR 2009 73 Rn. 15 - Telefonieren für 0 Cent!; Urt. v. 22.4.2009 - I ZR 14/07, GRUR 2009, 1180 Rn. 23 - 0, 00 Grundgebühr].
  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 139/05

    Telefonieren für 0 Cent!

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.04.2011 - 11 U 5/11
    Zudem muss die Handlung zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig gewesen sein, weil es andernfalls an der Wiederholungsgefahr fehlt [st. Rspr., vgl. nur BGH Urt. v. 17.7.2008 - I ZR 139/05, GRUR 2009 73 Rn. 15 - Telefonieren für 0 Cent!; Urt. v. 22.4.2009 - I ZR 14/07, GRUR 2009, 1180 Rn. 23 - 0, 00 Grundgebühr].
  • OLG Schleswig, 06.10.2011 - 11 U 44/10

    Irrtumsanfechtung einer Überweisung auf ein gemeinschaftlich geführtes Konto

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.04.2011 - 11 U 5/11
    Bei § 42 EnWG handelt es sich gemäß der Zielsetzung des Gesetzes um eine Vorschrift, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (§ 4 Nr. 11 UWG) [vgl. Senat, Urt. v. 30.11.2010 - 11 U 44/10 (Kart), S. 4].
  • LG Hamburg, 22.10.2013 - (312 O 43/13
    Die Entscheidung des OLG Frankfurt, Urteil vom 12.4.2011 (Az. 11 U 5/11, Anlage B 2), passe vorliegend nicht.

    In einem nach Auffassung der Beklagten vergleichbaren Fall habe das Oberlandesgericht Frankfurt mit Urteil vom 12.4.2011 (Az. 11 U 5/11, Anlage B 2) zu 842 1INr.

    S 40 IV EnWG entspricht den Vorgaben der und nicht europarechtswidrig ist Aus dem von der Beklagten angeführten Urteil des OLG Frankfurt (Az. 11 U 5/11, Anlage B 2) ergibt sich nichts anderes, da sich dieses Urteil mit S 42 EnWG und der.

  • LG Mannheim, 21.04.2021 - 25 O 1/21

    Energieträgermix - Wettbewerbswidrige Internet-Werbung eines

    c) Die Informationspflicht gem. § 42 Abs. 1 Nr. 1 EnWG über den Anteil der einzelnen Energiequellen am Gesamtenergieträgermix, den der Lieferant im vorangegangenen Jahr verwendet hat, hatte damals ihre Grundlage noch im Unionsrecht in Art. 3 Abs. 9 Satz 1 lit. a RL 2009/72/EG, und konnte daher im Hinblick auf die durch die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie 2005/29/EG) angestrebte Vollharmonisierung des Rechts der unlauteren Geschäftspraktiken von Unternehmern gegenüber Verbrauchern einen lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruch begründen (vgl. OLG Frankfurt, NJOZ 2012, 647, 648).

    Auch das von der Klägerin für ihre Rechtsansicht zitierte Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (vom 12. April 2011 - 11 U 5/11) streitet nicht dafür.

  • LG Heilbronn, 25.07.2012 - 5 O 462/11

    Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des

    Die Entscheidung des OLG Frankfurt, Urteil vom 12.4.2011 (Az. 11 U 5/11, Anlage B 2), passe vorliegend nicht.

    In einem nach Auffassung der Beklagten vergleichbaren Fall habe das Oberlandesgericht Frankfurt mit Urteil vom 12.4.2011 (Az. 11 U 5/11, Anlage B 2) zu § 42 I Nr. 2, II EnWG entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß gemäß §§ 8 I, 4 Nr. 11 UWG i. V. m. § 42 I Nr. 2, II EnWG nicht in Betracht komme, weil die UGP-Richtlinie keinen dem § 4 Nr. 11 UWG vergleichbarem Unlauterkeitstatbestand kenne, so dass die Anwendbarkeit des § 4 Nr. 11 UWG nach der jeweiligen Marktverhaltensregelung zu beurteilen sei.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht