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   OLG Frankfurt, 12.12.2001 - 7 U 174/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2458
OLG Frankfurt, 12.12.2001 - 7 U 174/00 (https://dejure.org/2001,2458)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.12.2001 - 7 U 174/00 (https://dejure.org/2001,2458)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 7 U 174/00 (https://dejure.org/2001,2458)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 13 Abs 5 S 1 AKB, § 63 Abs 1 S 1 VVG
    Kfz-Kaskoversicherung: Voraussetzung für eine Erstattung der Abschleppkosten bei Totalschaden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch aus einer Kaskoversicherung; Ersatz von Abschleppkosten; Aufwendungsersatz; Totalschaden; Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur ; Ersatz von Mietwagenkosten; Erfüllungshaftung; Auskunft durch Versicherungsagenten

  • verkehrsrechtsforum.de

    Abschlepp- und Transportkosten müssen dem Unfallgeschädigten grundsätzlich auch ersetzt werden.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unfallschaden - Abschlepp- und Transportkosten müssen ersetzt werden

  • Judicialis

    VVG § 43; ; VVG § 63; ; AKB § 13 Abs. 3; ; AKB § 13 Abs. 6; ; BGB § 278; ; ZPO § 92 I; ; ZPO § 97 I; ; ZPO § 713; ; ZPO § 543 I; ; ZPO § 546 II; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 13; VVG § 63
    Voraussetzungen für die Erstattung von Transportkosten bei nachträglich festgestelltem Totalschaden L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Versicherungsnehmers auf Ersatz der Transportkosten zur nächsten zuverlässigen Werkstatt seiner Wahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1503
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 30.08.1990 - 5 U 181/89

    Vorliegen eines Vertragsschlusses über eine Versicherung für eine Yacht aufgrund

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2001 - 7 U 174/00
    Der Versicherungsagent kann den Versicherer grundsätzlich nach Eintritt des Schadensfalles ohne Bevollmächtigung hierzu nicht zu einer Leistung verpflichten, die nach dem Versicherungsvertrag nicht vorgesehen ist (vgl. OLG Köln r+s 1990, 325,326; OLG Karlsruhe r+s 1993, 331,332 f).
  • OLG Hamm, 11.06.1980 - 20 U 39/80

    Schadensersatz; Falsche Auskunft; Deckungspflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2001 - 7 U 174/00
    Während des laufenden Versicherungsvertrages kommt zwar eine Schadensersatzpflicht des Versicherers wegen Falschberatung durch den Versicherungsagenten in Betracht (vgl. Römer, VVG-Komm., § 43 VVG, Rz. 25; OLG Hamm VersR 1981, 825).
  • OLG Karlsruhe, 17.12.1992 - 12 U 210/92
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2001 - 7 U 174/00
    Der Versicherungsagent kann den Versicherer grundsätzlich nach Eintritt des Schadensfalles ohne Bevollmächtigung hierzu nicht zu einer Leistung verpflichten, die nach dem Versicherungsvertrag nicht vorgesehen ist (vgl. OLG Köln r+s 1990, 325,326; OLG Karlsruhe r+s 1993, 331,332 f).
  • OLG Hamm, 20.01.1993 - 20 U 255/92

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Grobe Fahrlässigkeit; Plötzlich auftauchendes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2001 - 7 U 174/00
    Darüber hinaus kommt jedoch ein Anspruch auf Ersatz der Transportkosten zur nächsten zuverlässigen Werkstatt, in deren Wahl der Versicherungsnehmer frei ist ( vgl. Plienitz / Flöter § 7, S. 27), unter dem Gesichtspunkt des Aufwendungsersatzes gemäß § 63 VVG in Betracht, wenn sich bei einem Totalschaden die Unwirtschaftlichkeit der Reparatur erst nachträglich herausstellt und der Versicherungsnehmer den Totalschaden am Unfallort nicht erkennen und demgemäss das Abschleppen des Fahrzeuges den Umständen nach für geboten halten durfte (vgl. OLG Hamm VersR 1994, 42).
  • OLG Saarbrücken, 22.09.1987 - 2 U 135/85

    Klage gegen eine Krankenversicherung auf Versicherungsschutz; Anspruch auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2001 - 7 U 174/00
    Der Versicherer hat zwar für solche Erklärungen des Agenten ­ unabhängig davon, ob er hierzu bevollmächtigt war ­ gemäß § 278 BGB einzustehen, die dieser bei Anbahnung und / oder dem Abschluss des Versicherungsvertrages in Bezug auf die Tragweite der nachgesuchten Risikoabdeckung abgegeben hat und zwar mit der Folge, dass der Vertrag im Sinne der Erklärung des Agenten für die Zukunft begründet bzw. umgestaltet wird (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 1988, 858).
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