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   OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 13 U 33/07, 13 U 207/08   

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https://dejure.org/2010,22608
OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 13 U 33/07, 13 U 207/08 (https://dejure.org/2010,22608)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.02.2010 - 13 U 33/07, 13 U 207/08 (https://dejure.org/2010,22608)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Februar 2010 - 13 U 33/07, 13 U 207/08 (https://dejure.org/2010,22608)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    § 626 Abs. 2 BGB
    Wichtige Gründe zur Kündigung eines Anstellungsvertrages

  • Justiz Hessen

    § 626 Abs 2 BGB
    Wichtiger Grund für die Kündigung eines Anstellungsvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wichtiger Grund für die Kündigung eines Anstellungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anstellungsvertrag, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Interessenabwägung, Kündigung, wichtiger Grund

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.04.1978 - 5 AZR 5/77

    Kündigung - Arbeitsunfähigkeit - Wesentlich mitbestimmende Bedingung - Kenntnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 13 U 33/07
    Voraussetzung eines solchen Anspruchs soll aber zumindest sein, dass der Arbeitgeber Anhaltspunkte für eine derartige Erwerbstätigkeit darlegt (vgl. BAG, NJW 1979, 286; OLG Hamm, Urt. v. 8.12.1994, Az. 28 U 55/94 - zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 09.10.2007 - 15 U 105/07

    Berufung gegen Bemessung des Schmerzensgeldes; Fehlende Bindung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 13 U 33/07
    Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass die im Wege des § 287 ZPO erfolgte erstinstanzliche Betragsfestsetzung keine Bindungswirkung für das Berufungsgericht entfaltet (vgl. OLG Köln, Urt. v. 9.10.2007, Az. 15 U 105/07 - zitiert nach Juris).
  • OLG Hamm, 08.12.1994 - 28 U 55/94

    Wirksamkeit von Honorarvereinbarungen eines Anwalts; Sittenwidrigkeit von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 13 U 33/07
    Voraussetzung eines solchen Anspruchs soll aber zumindest sein, dass der Arbeitgeber Anhaltspunkte für eine derartige Erwerbstätigkeit darlegt (vgl. BAG, NJW 1979, 286; OLG Hamm, Urt. v. 8.12.1994, Az. 28 U 55/94 - zitiert nach Juris).
  • BAG, 25.01.2001 - 8 AZR 412/00

    Schadenersatz - Entziehung eines Dienstwagens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 13 U 33/07
    Es entspricht gesicherter Erkenntnis in der Rechtsprechung, bei Vorenthaltung eines Dienstfahrzeugs die Nutzungsentschädigung in Anlehnung an § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit monatlich 1 % des Bruttolistenpreises zu bemessen (vgl. BAG, Urt. v. 25.1.2001, Az. 8 AZR 412/00 - zitiert nach Juris).
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