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   OLG Frankfurt, 15.11.2012 - 3 U 70/12   

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https://dejure.org/2012,37163
OLG Frankfurt, 15.11.2012 - 3 U 70/12 (https://dejure.org/2012,37163)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.11.2012 - 3 U 70/12 (https://dejure.org/2012,37163)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. November 2012 - 3 U 70/12 (https://dejure.org/2012,37163)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 AnfG, § 9 AnfG, § 3 Abs 1 S 1 AnfG, § 888 BGB, § 883 BGB
    Anfechtung einer Vormerkungsbewilligung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit der Bewilligung einer Vormerkung und der Abtretung einer Grundschuld bei wertausschöpfender Belastung des Grundstücks

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Gläubigerbenachteiligung durch Vormerkungsbewilligung bei wertausschöpfend belastetem Grundstück

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Anfechtung einer Vormerkungsbewilligung bei mit abgetretener Eigentümergrundschuld wertausschöpfend belastetem Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtbarkeit der Bewilligung einer Vormerkung und der Abtretung einer Grundschuld bei wertausschöpfender Belastung des Grundstücks

  • rechtsportal.de

    Eigentümergrundschuld; Gläubigeranfechtung; Sicherungshypothek; Vormerkung - Anfechtung einer Vormerkungsbewilligung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundstück bereits wertausschöpfend belastet: Hypothek wertlos!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 329
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.09.2001 - V ZR 231/00

    Insolvenzfestigkeit eines durch eine vor Eröffnung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2012 - 3 U 70/12
    Die danach erforderliche objektive Gläubigerbenachteiligung, die grundsätzlich auch in der Bewilligung der Eintragung einer Auflassungsvormerkung liegen kann (BGH NJW 2002, 213, 217; Kirchhof, Münchner Kommentar zum Anfechtungsgesetz, § 1 Rn. 11), fehlt jedenfalls dann, wenn das zu übertragende Grundstück bereits wertausschöpfend belastet ist, weil dann dem Gläubigerzugriff ein aussichtsreiches Vollstreckungsobjekt nicht entzogen wird (BGH ZIP 2006, 387; Kirchhof, a.a.O., § 1 Rn. 104 m.w.Nw.).
  • BGH, 20.10.2005 - IX ZR 276/02

    Anfechtung der Übertragung eines belasteten Grundstücks; Benachteiligung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2012 - 3 U 70/12
    Die danach erforderliche objektive Gläubigerbenachteiligung, die grundsätzlich auch in der Bewilligung der Eintragung einer Auflassungsvormerkung liegen kann (BGH NJW 2002, 213, 217; Kirchhof, Münchner Kommentar zum Anfechtungsgesetz, § 1 Rn. 11), fehlt jedenfalls dann, wenn das zu übertragende Grundstück bereits wertausschöpfend belastet ist, weil dann dem Gläubigerzugriff ein aussichtsreiches Vollstreckungsobjekt nicht entzogen wird (BGH ZIP 2006, 387; Kirchhof, a.a.O., § 1 Rn. 104 m.w.Nw.).
  • OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 71/01

    Anfechtbarkeit der Abtretung einer Eigentümergrundschuld zur Sicherung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2012 - 3 U 70/12
    Zwar kann auch die Bestellung von Sicherheiten, insbesondere die Übertragung einer Eigentümergrundschuld unter den Voraussetzungen der §§ 1 ff. AnfG angefochten werden (BGH NJW 1999, 13905, 1397; OLG Brandenburg ZInsO 2002, 929, 930), doch fehlt es dafür vorliegend an hinreichenden Anhaltspunkten für eine Gläubigerbenachteiligungsabsicht.
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