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   OLG Frankfurt, 17.03.2014 - 26 SchH 8/13   

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OLG Frankfurt, 17.03.2014 - 26 SchH 8/13 (https://dejure.org/2014,43800)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.03.2014 - 26 SchH 8/13 (https://dejure.org/2014,43800)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. März 2014 - 26 SchH 8/13 (https://dejure.org/2014,43800)
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  • OLG Frankfurt, 10.05.2012 - 26 SchH 11/10

    Zulässigkeit von Schiedsgerichtsklauseln bei Streitigkeiten zwischen Investoren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2014 - 26 SchH 8/13
    Die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 3 ZPO und entspricht etwa 1/5 des Wertes des schiedsrichterlichen Verfahrens (vgl. Senatsbeschlüsse vom 07.03.2012, Az.: 26 SchH 16/11 sowie vom 10.05.2012, Az.: 26 SchH 11/10).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2011 - 26 Sch 13/10

    Aufhebung eines Schiedsspruchs wegen Verstoßes gegen Parteivereinbarungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2014 - 26 SchH 8/13
    Durch Beschluss vom 17.02.2011, auf dessen Inhalt im einzelnen Bezug genommen wird (Az.: 26 Sch 13/10 = SchiedsVZ 2013, 49 ff.), wurde dem Aufhebungsantrag wegen Verstoßes gegen eine zulässige Parteivereinbarung gemäß § 1059 Abs. 2 Nr. 1 lit. d) ZPO stattgegeben und der Schiedsspruch vom 19.03.2010 aufgehoben.
  • OLG Frankfurt, 07.03.2012 - 26 SchH 16/11

    Schiedsverfahren: Kein Rechtsschutzbedürfnis für Feststellungsverfahren nach §

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2014 - 26 SchH 8/13
    Die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 3 ZPO und entspricht etwa 1/5 des Wertes des schiedsrichterlichen Verfahrens (vgl. Senatsbeschlüsse vom 07.03.2012, Az.: 26 SchH 16/11 sowie vom 10.05.2012, Az.: 26 SchH 11/10).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2007 - 26 Sch 20/06

    Schiedsverfahren: Anfechtbarkeit eines Zwischenschiedsspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2014 - 26 SchH 8/13
    Den gegen diesen Teil-Schiedsspruch gerichteten Aufhebungsantrag der Antragstellerin wies der erkennende Senat mit Beschluss vom 10.05.2007 (Az.: 26 Sch 20/06) zurück.
  • KG, 06.05.2002 - 23 Sch 1/02

    Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung für Schiedsrichtertätigkeit eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2014 - 26 SchH 8/13
    Nach der Rechtsprechung ist dies etwa in Fällen angenommen worden, in denen eine Partei die Kosten des Schiedsverfahrens nicht aufbringen konnte (vgl. BGH, NJW 2000, 3720 ff.) oder die in einer Schiedsklausel vorgesehene einseitige Benennung eines Berufsrichters als Schiedsrichter wegen § 40 DRiG nicht erfolgen konnte (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 06.05.2002, Az.: 23 Sch 1/02).
  • OLG Hamburg, 07.09.2009 - 6 SchH 4/08

    Internationale Schiedsgerichtsbarkeit: Prüfung von Prozessvoraussetzungen und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2014 - 26 SchH 8/13
    Demgegenüber obliegt die Entscheidung, ob die (beabsichtigte) Schiedsklage zulässig und begründet ist, nicht dem staatlichen Gericht, sondern dem Schiedsgericht (OLG Köln, Beschluss vom 01.10.2011, Az.: 19 SchH 7/11; OLG Hamburg, Beschluss vom 07.09.2009, Az.: 6 SchH 4/08; MüKo-Münch, ZPO, 4. Auflage 2013, Rdnr. 25 zu § 1032 ZPO).
  • BGH, 14.09.2000 - III ZR 33/00

    Erhebung der Schiedseinrede bei Undurchführbarkeit der Schiedsvereinbarung wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2014 - 26 SchH 8/13
    Nach der Rechtsprechung ist dies etwa in Fällen angenommen worden, in denen eine Partei die Kosten des Schiedsverfahrens nicht aufbringen konnte (vgl. BGH, NJW 2000, 3720 ff.) oder die in einer Schiedsklausel vorgesehene einseitige Benennung eines Berufsrichters als Schiedsrichter wegen § 40 DRiG nicht erfolgen konnte (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 06.05.2002, Az.: 23 Sch 1/02).
  • BGH, 19.07.2012 - III ZB 66/11

    Schiedsvereinbarung: Prüfung der Gültigkeit und Durchführbarkeit durch das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2014 - 26 SchH 8/13
    Der Prüfungsumfang eines Antrages nach § 1032 Abs. 2 ZPO ist auf die Untersuchung beschränkt, ob eine wirksame Schiedsvereinbarung besteht, diese durchführbar ist und der Gegenstand des Schiedsverfahrens der Schiedsvereinbarung unterfällt (ganz h.M., vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 19.07.2012, Az.: III ZB 66/11, zitiert nach BeckRS mit zahlreichen Nachweisen).
  • BGH, 30.06.2011 - III ZB 59/10

    Feststellung der Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens: Eingang des Antrags bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2014 - 26 SchH 8/13
    Nach dieser Vorschrift kann bei Gericht bis zur Bildung des Schiedsgerichts Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens gestellt werden, wobei maßgebend der Zeitpunkt des Antragseingangs bei Gericht ist (vgl. BGH Beschluss vom 30.06.2011, Az.: III ZB 59/10, zitiert nach BeckRS).
  • OLG Köln, 01.10.2011 - 19 SchH 7/11

    Schiedsgericht entscheidet über Zulässigkeit und Begründetheit!

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2014 - 26 SchH 8/13
    Demgegenüber obliegt die Entscheidung, ob die (beabsichtigte) Schiedsklage zulässig und begründet ist, nicht dem staatlichen Gericht, sondern dem Schiedsgericht (OLG Köln, Beschluss vom 01.10.2011, Az.: 19 SchH 7/11; OLG Hamburg, Beschluss vom 07.09.2009, Az.: 6 SchH 4/08; MüKo-Münch, ZPO, 4. Auflage 2013, Rdnr. 25 zu § 1032 ZPO).
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