Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 17.04.2014 - 18 W 28/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 39 Abs 2 GKG, § 58 GKG
Anwendbarkeit des § 39 II GKG auch für die im Insolvenzverfahren entstehenden Gerichtsgebühren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beachtlichkeit der Wertobergrenze für die Gerichtsgebühren im Insolvenzverfahren
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Begrenzung des Gebührenstreitwerts in Insolvenzverfahren auf 30 Mio. EUR
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 39 Abs. 2; GKG § 58
Wertobergrenze für die Gerichtsgebühren im Insolvenzverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Allgemeine Wertgrenze auch für die im Insolvenzverfahren entstehenden Gerichtsgebühren
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 29.01.2014 - 9 T 311/13
- OLG Frankfurt, 17.04.2014 - 18 W 28/14
Papierfundstellen
- ZIP 2014, 1238
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Naumburg, 03.08.2011 - 2 W 77/10
Gerichtskostenhaftung: Inanspruchnahme eines anderen Kostenschuldners bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2014 - 18 W 28/14
An diese Zulassung ist der Senat § 66 IV S. 4 i.V.m. III S. 4 gebunden (z.B. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03. August 2011 - 2 W 77/10 -, juris). - BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89
Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2014 - 18 W 28/14
Zu in diesen Bereich vorstoßenden Erwägungen bestände ggf. dann Anlass, wenn eine Regelungslücke festzustellen und im Wege der analogen Gesetzesanwendung eine vergleichbare Interessenlage zu suchen wäre (…Nicht/Schild a.a.O.) oder die gefundene gesetzliche Regelung geeignet wäre, verfassungsrechtliche Bedenken etwa im Hinblick auf den Justizgewährungsanspruch (BVerfG NJW 1992, 1673), zu erzeugen. - OLG Düsseldorf, 09.07.2009 - 10 W 59/09
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorschusszahlung auf die …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2014 - 18 W 28/14
Denn eine Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorschusszahlung nach § 67 I GKG setzt einen förmlichen Gerichtsbeschluss (§ 63 GKG) voraus, durch den die Tätigkeit des Gerichts von der Zahlung eines Vorschusses abhängig gemacht wird (OLG Düsseldorf, AGS 2009, 455). - BGH, 26.10.2006 - IX ZB 245/05
Geschäftswert eines Insolvenzantragsverfahrens
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2014 - 18 W 28/14
7 Dies hält einer rechtlichen Überprüfung (§ 66 IV S. 1 GKG) Stand (siehe i.E., aber ohne weitere Begründung: BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - IX ZB 245/05 -, juris).
- OLG Naumburg, 20.10.2021 - 3 W 19/21
Streitwertfestsetzung: Kostenberechnung bei sukzessiver Verfolgung mehrerer …
Der Begriff des Streitgegenstands in § 39 Abs. 1 GKG ist weit als "Verfahrensgegenstand" zu verstehen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. April 2014, Az. 18 W 28/14, Rn. 10 - zitiert nach juris).