Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 18.09.2013 - 7 U 118/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Anspruch auf Auszahlung des Rückkaufswertes einer Lebensversicherung nach Vertragskündigung durch Prozessfinanzierungsgesellschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Auszahlung des Rückkaufswertes einer Lebensversicherung nach Vertragskündigung durch Prozessfinanzierungsgesellschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 398; RDG § 2 Abs. 2; BGB § 134
Wirksamkeit der Abtretung einer Forderung an eine Prozessfinanzierungsgesellschaft zum Zwecke der Einziehung auf fremde Rechnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 06.03.2012 - 23 O 416/11
- OLG Frankfurt, 18.09.2013 - 7 U 118/12
- BGH, 11.01.2017 - IV ZR 341/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 05.10.2006 - I ZR 7/04
SchuldenHulp
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2013 - 7 U 118/12
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 05.10.2006, Az. I ZR 7/04; zitiert nach Juris) wird die Rechtsbesorgung aus dem Ausland jedenfalls dann von dem damals noch geltenden Rechtsberatungsgesetz erfasst, wenn die Tätigkeit im Inland erfolgt ist und nicht nur mittelbare Wirkungen entfaltet.Dass die vorstehend vorgenommene Beurteilung nicht gegen Art. 12 GG verstößt, hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 05.10.2006, Az. I ZR 7/04, zitiert nach Juris) für das Rechtsberatungsgesetz bereits entschieden.
Der freie Dienstleistungsverkehr darf nämlich durch Regelungen beschränkt werden, die wie vorliegend durch das RDG durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind und für alle im Geltungsbereich der betreffenden Regelung tätigen Personen und Unternehmen gelten, wenn dem Allgemeininteresse nicht bereits durch die Rechtsvorschriften Rechnung getragen ist, denen der Leistungserbringer in dem Staat unterliegt, in dem er ansässig ist (BGH, Urteil vom 05.10.2006, Az. I ZR 7/04, zitiert nach Juris).
- OLG Nürnberg, 20.12.2012 - 8 U 607/12
Verkauf einer Lebensversicherung: Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen das RDG
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2013 - 7 U 118/12
Diese Grundsätze sind auch auf das RDG anzuwenden (OLG Nürnberg, Urteil vom 20.12.2012, Az. 8 U 607/12; zitiert nach Juris).Die Klägerin trägt damit weder das Risiko der Zahlungsunfähigkeit noch der Beitreibung der Forderung; dieses verbleibt vielmehr vollständig bei dem Versicherungsnehmer (so auch OLG Nürnberg in einem gleichgelagerten Fall, Urteil vom 20.12.2012, Az. 8 U 607/12; zitiert nach Juris).
Die Revision wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO in Hinblick auf die in dem Verfahren des OLG Nürnberg, Az. 8 U 607/12 zugelassene Revision, dem ein entsprechender Rechtsstreit zugrunde liegt, ebenfalls zugelassen.
- BGH, 30.10.2012 - XI ZR 324/11
Rechtsdienstleistung: Forderungsabtretung zum Zweck der Einziehung auf fremde …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2013 - 7 U 118/12
So fehlt es bei der Forderungseinziehung auf fremde Rechnung - anders als beim echten, von dem Anwendungsbereich des RDG nicht erfassten Forderungskauf - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Entscheidung vom 23.01.1980, Az. VIII ZR 91/79; zitiert nach Juris) schon deshalb an einer Übernahme des wirtschaftlichen Risikos, weil der Verkäufer nicht wie sonst bei einem Kaufgeschäft üblich sofort den Kaufpreis erhält (BGH, Urteil vom 30.10.2012, Az. XI ZR 324/11, zitiert nach Juris).Diese Vereinbarung einer erfolgsabhängigen Vergütung für die Inkassotätigkeit ändert nichts an dem Fremdcharakter des Geschäfts (BGH, Urteil vom 30.10.2012, Az. XI ZR 324/11, zitiert nach Juris).
- BGH, 09.05.1956 - V ZR 95/55
Ablauf der Nachfrist nach § 326 BGB
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2013 - 7 U 118/12
Ein wie vorliegend von Beginn an unwirksames Schuldverhältnis kann nicht durch Änderungsvertrag, sondern nur durch Neuabschluss wiederbegründet werden (…Palandt/Grüneberg, BGB, 71. Auflage 2012, § 311 Rn. 3; BGH, Urteil vom 09.05.1956, Az. V ZR 95/55). - BGH, 23.01.1980 - VIII ZR 91/79
Rechtsberatung und echtes Factoring
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2013 - 7 U 118/12
So fehlt es bei der Forderungseinziehung auf fremde Rechnung - anders als beim echten, von dem Anwendungsbereich des RDG nicht erfassten Forderungskauf - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Entscheidung vom 23.01.1980, Az. VIII ZR 91/79; zitiert nach Juris) schon deshalb an einer Übernahme des wirtschaftlichen Risikos, weil der Verkäufer nicht wie sonst bei einem Kaufgeschäft üblich sofort den Kaufpreis erhält (BGH, Urteil vom 30.10.2012, Az. XI ZR 324/11, zitiert nach Juris). - BGH, 11.06.2013 - II ZR 245/11
Parteifähigkeit einer Gesellschaft mit dem Zweck des eigenständigen Betreibens …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2013 - 7 U 118/12
Maßgeblich ist insoweit, ob die Forderung einerseits endgültig auf den Erwerber übertragen wird und dieser andererseits insbesondere das Bonitätsrisiko, das heißt das volle wirtschaftliche Risiko der Beitreibung der Forderung übernimmt (BGH, Beschluss vom 11.06.2013, Az. II ZR 245/11; zitiert nach Juris).
- LG Köln, 02.06.2016 - 22 O 435/14
Selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen; …
Typisch für einen Forderungskauf, bei dem das Bonitätsrisiko sofort in voller Höhe auf den Käufer übergeht, ist aber die beim echten Forderungskauf typische Vorfinanzierung (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18.09.2013 - 7 U 118/12, dort RZ 32, zitiert nach juris).