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   OLG Frankfurt, 18.10.2006 - 1 U 19/06   

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https://dejure.org/2006,9161
OLG Frankfurt, 18.10.2006 - 1 U 19/06 (https://dejure.org/2006,9161)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.10.2006 - 1 U 19/06 (https://dejure.org/2006,9161)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 1 U 19/06 (https://dejure.org/2006,9161)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 142 Abs 1 S 1 ZPO, § 422 ZPO, §§ 422 ff ZPO, § 423 ZPO
    Beweisaufnahmeverfahren: Voraussetzungen für die Anordnung der Vorlegung von Urkunden durch den Gegner der beweispflichtigen Partei

  • Judicialis

    ZPO § 142 I 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Nachweis eines Verschuldens im Schadenersatzprozess - Vorlegung von Urkunden?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gegner der beweispflichtigen Partei: Vorlegung von Urkunden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Last insbesondere Vorlegepflichtigkeit von Urkunden zum Beweis eines Verschuldens in der Ziviprozessordnung und im BGB; Veschuldensunabhängigkeit von Rückstauschäden im Rahmen des die Kanalbenutzung betreffendenöffentlich-rechtlichen Schuldverhältnisses

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.02.2001 - V ZR 389/99

    Ausgleichsanspruch in Geld bei verbotener Eigenmacht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2006 - 1 U 19/06
    Diese genügte ihren Sorgfaltspflichten zum Schutz des vom Kläger teilweise besessenen Grundstücks hier wie regelmäßig schon dadurch, dass sie sorgfältig ausgewählte, fachkundige Ingenieure und Bauunternehmer mit der Lösung der anfallenden bautechnischen Aufgaben und deren sachgemäßer Durchführung betraute (vgl. BGHZ 147, 45, 48; ähnlich BGH NJW-RR 1988, 136 ff. [unter II 2 der Entscheidungsgründe]).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 178/94

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2006 - 1 U 19/06
    Dies bedarf keiner Entscheidung, ebenso wenig die Frage, ob diese Beweisangebote als solche "ins Blaue hinein" unbeachtlich oder deshalb beachtlich sind, weil der Kläger den Inhalt der Urkunden nicht kennen und es ihm nicht verwehrt werden kann, insoweit Vermutungen vorzutragen (vgl. hierzu etwa BGH NJW 1995, 2111, 2112).
  • BGH, 30.07.1998 - III ZR 263/96

    Amtshaftung einer Gemeinde wegen unzureichender Dimensionierung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2006 - 1 U 19/06
    Rückstauschäden sind nicht verschuldensunabhängig nach § 2 Abs. 1 Satz 1 HPflG zu ersetzen, vielmehr kommen insoweit nur - jeweils ein Verschulden voraussetzende - Ansprüche aus § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG und Ansprüche aus Pflichtverletzungen im Rahmen des die Kanalbenutzung betreffenden öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnisses in Betracht (vgl. BGH VersR 1999, 230 f. [juris-Rn. 4]).
  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2006 - 1 U 19/06
    Die Neufassung der Vorschrift hat jedenfalls die in §§ 422 f. ZPO gezogenen Grenzen einer Vorlegungspflicht unberührt gelassen und nichts an dem bewährten Grundsatz des deutschen Zivilprozessrechts geändert, dass keine Partei gehalten ist, dem Gegner für seinen Prozesssieg das Material zu verschaffen, über das er nicht schon von sich aus verfügt (vgl. BGH NJW 1990, 3151).
  • BGH, 18.09.1987 - V ZR 219/85

    Berücksichtigung von Mitverursachungsbeiträgen des Eigentümers des geschädigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2006 - 1 U 19/06
    Diese genügte ihren Sorgfaltspflichten zum Schutz des vom Kläger teilweise besessenen Grundstücks hier wie regelmäßig schon dadurch, dass sie sorgfältig ausgewählte, fachkundige Ingenieure und Bauunternehmer mit der Lösung der anfallenden bautechnischen Aufgaben und deren sachgemäßer Durchführung betraute (vgl. BGHZ 147, 45, 48; ähnlich BGH NJW-RR 1988, 136 ff. [unter II 2 der Entscheidungsgründe]).
  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

    (1) Zu Unrecht beruft sich die Revisionserwiderung auf eine in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 1 U 19/06, juris Tz. 19) und im Schrifttum vertretene Auffassung (Leipold, in: Stein/Jonas, ZPO 22. Aufl. § 142 Rdn. 20 f.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 65. Aufl. § 142 Rdn. 6), nach welcher der nicht beweisbelasteten Partei die Vorlage einer in ihrem Besitz befindlichen Urkunde zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nicht von Amts wegen nach § 142 Abs. 1 ZPO, sondern nur unter den - hier nicht vorliegenden - Voraussetzungen der §§ 422, 423 ZPO aufgegeben werden kann.
  • OLG Koblenz, 06.02.2014 - 1 U 906/13

    Haftung des öffentlichen Auftraggebers bei Verletzung von Vergabevorschriften

    Der teilweise - bspw. vom OLG Frankfurt in seinem Urteil vom 18.10.2006 ( 1 U 19/06 - [...]) - vertretenen Auffassung, dem Gegner der beweispflichtigen Partei dürfe nach § 142 Abs. 1 ZPO die Vorlegung von Urkunden nur unter den Voraussetzungen der §§ 422 ff. ZPO aufgegeben werden, hat der BGH mit überzeugenden Gründen eine Absage erteilt (vgl. BGH NJW 2007, 2989 ff.).
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