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   OLG Frankfurt, 20.01.2012 - 7 U 105/11   

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https://dejure.org/2012,87431
OLG Frankfurt, 20.01.2012 - 7 U 105/11 (https://dejure.org/2012,87431)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.01.2012 - 7 U 105/11 (https://dejure.org/2012,87431)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Januar 2012 - 7 U 105/11 (https://dejure.org/2012,87431)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 5a
    Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung bei Abschluss eines Kapitallebensversicherungsvertrages nach dem sog. Policenmodell; Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers bei unterjähriger Prämenzahlung

  • rechtsportal.de

    VVG § 5a a.F.; BGB § 499 Abs. 1; BGB § 495 Abs. 1
    Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung bei Abschluss eines Kapitallebensversicherungsvertrages nach dem sog. Policenmodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2012 - 7 U 105/11
    Dieser Zielkonflikt soll dem Kunden offengelegt werden, damit der Kunde ihn bei seiner Anlageentscheidung mit bedenken kann (BGHZ 170, 226 ff. Rn 23 in juris).
  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2012 - 7 U 105/11
    Denn Entsprechendes setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Anspruch aus c.i.c. wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäften voraus (BGHZ 169, 109 ff. Rn 43 in juris).
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 177/93

    Voraussetzung der Pflicht zur Angabe des effektiven Jahreszinses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2012 - 7 U 105/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt bei längerfristigen Dienstverträgen jedenfalls dann kein Zahlungsaufschub vor, wenn die Vergütung ratierlich nach jeweils erbrachter Dienstleistung zu zahlen ist (BGH WM 1996, 148 ff. Rn 22 in juris).
  • BGH, 26.10.2011 - IV ZB 9/11

    Berufungsbegründungsschrift: Erforderlichkeit der eigenhändigen Unterschrift des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2012 - 7 U 105/11
    Darüber hinaus muss für das Rechtsmittelgericht erkennbar sein, dass die Rechtsmittel- oder -begründungsschrift durch eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet wurde (so zuletzt BGH, Beschluss vom 26.10.2011 - IV ZB 9/11 -, Rn 8 in juris).
  • LG Wiesbaden, 06.04.2011 - 7 O 279/10
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2012 - 7 U 105/11
    Die Berufung des Klägers gegen das am 06. April 2011 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden (Az.: 7 O 279/10) wird zurückgewiesen.
  • OLG Oldenburg, 02.04.1980 - 2 U 225/79
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2012 - 7 U 105/11
    Dies ergibt sich im Umkehrschluss daraus, dass bei Versicherungsbeginn auch lediglich der auf den anteiligen Zeitabschnitt entfallende Beitrag die Erstprämie darstellt (OLG Oldenburg VersR 1980, 1113 f. Rn  11 in juris).
  • OLG Frankfurt, 19.12.2012 - 7 U 123/12

    Rückzahlung von Lebensversicherungsprämien nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F.

    Die Kennzeichnung des Beginns der Widerspruchsfrist mit "nach Erhalt der Unterlagen" genügt den Anforderungen des § 5 a VVG a.F. jedenfalls im Hinblick darauf, dass der Kläger unstreitig mit der Police die Versicherungsbedingungen und die vollständige Verbraucherinformation erhalten hat (so auch Senatsurteil vom 20.01.2012, Az. 7 U 105/11).

    Der Senat folgt nicht der im Schrifttum teilweise vertretenen Auffassung, dass der Versicherer, der bei unterjähriger Prämienzahlung eine im Vergleich zur jährlichen Zahlung höhere Gesamt-Jahresprämie fordert, einen entgeltlichen Zahlungsaufschub im Sinne von § 499 Abs. 1 BGB gewähre (Senat, Urteil vom 20.01.2012, Az. 7 U 105/11).

  • OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 7 U 49/14

    Widerruf eines Versicherungsvertrages nach Policenmodell gemäß § 5 a VVG a.F

    Wegen der Beurteilung der Widerspruchsbelehrung hat sich die Beklagte auch auf das Urteil des Senats vom 20.01.2012 in der Sache 7 U 105/11 bezogen, wo eine gleichlautende Widerspruchsbelehrung verfahrensgegenständlich war und vom Senat gebilligt wurde (Anlage BLD 11, Bl. 114 ff. d.A., S. 11 UA, Bl. 126 d.A.).
  • OLG Frankfurt, 07.12.2011 - 7 U 238/10

    Erlöschen des Widerspruchsrechts nach § 5 a II 4 VVG (Fassung bis 31.7.2001)

    Zum anderen ist aus einem anderen beim Senat anhängigen Verfahren (7 U 105/11) gerichtsbekannt, dass der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in ähnlich gelagerten Verfahren, deren Einzelheiten indessen nicht bekannt sind, auch Hinweise dahingehend erteilt hat, dass für eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften kein Anlass gesehen werde.
  • OLG Frankfurt, 23.11.2012 - 7 U 93/11

    Anwendbarkeit von § 7 II VerbrKrG a. F. auf Versicherungsverhältnisse, die vor

    Es kann dahinstehen, ob hier eine Finanzierungshilfe oder ein Zahlungsaufschub im Sinne von § 499 BGB a. F. vorliegt (ablehnend der Senat in seinen Entscheidungen vom 20.01.2012, Az. 7 U 105/11 und vom 08.02.2012, Az. 7 U 166/11).
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