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   OLG Frankfurt, 22.05.2006 - 11 W 13/06   

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https://dejure.org/2006,9534
OLG Frankfurt, 22.05.2006 - 11 W 13/06 (https://dejure.org/2006,9534)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.05.2006 - 11 W 13/06 (https://dejure.org/2006,9534)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Mai 2006 - 11 W 13/06 (https://dejure.org/2006,9534)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Durchsetzung eines Anspruchs auf Vernichtung von Fotomaterial; Anspruch auf Vernichtung als vertretbare Handlung; "Besitz" als notwendige Voraussetzung für die Vernichtung

Verfahrensgang

  • LG Wiesbaden - 5 O 221/03
  • OLG Frankfurt, 22.05.2006 - 11 W 13/06

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 708 (Ls.)
  • NJW-RR 2007, 485
  • GRUR-RR 2007, 30
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 05.02.2008 - 11 U 4/05

    Schadensersatzansprüche gegen den Nachrüster eines durch Brand zerstörten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2006 - 11 W 13/06
    Der Schuldner ist durch Urteil des Senats vom 5. Juli 2005 (Az.: 11 U 4/2005) u.a. verurteilt worden, in seinem Besitz befindliches Fotomaterial mit Ablichtungen der Gläubigerin inklusive aller Kopien und Negative restlos zu vernichten und die Vernichtung schriftlich zu bestätigen.
  • OLG Köln, 29.06.1992 - 2 W 23/92

    Befugnis von Dritten zur Erhebung des Rechtsmittels der Erinnerung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2006 - 11 W 13/06
    Entscheidend ist allein, dass jedenfalls Vollstreckungsmaßnahmen nach § 888 ZPO nicht in Betracht kommen, weil die Vernichtung des Materials im Wege der Zwangsvollstreckung nach § 887 ZPO vorzunehmen ist (vgl. auch Vernichtung eines Programms auf Datenträger - Zöller/Stöber, 25. Auflage, § 887 Rn. 3 Stichwort: "Vernichtung" ; Abriss einer Mauer OLGR 93, 31).
  • LAG Hamm, 11.06.2012 - 17 Sa 1100/11

    Räumung einer kommunalen Werkdienstwohnung bei fortbestehen des

    Der Gläubiger kann sich zur Vornahme der Handlung auf Kosten des Schuldners ermächtigen lassen (OLG Frankfurt, 22.05.2006 - 11 W 13/06, NJW-RR 2007, 485; Zöller/Stöber, a.a.O., § 887 ZPO Rn. 3).
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