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OLG Frankfurt, 23.06.2010 - 2 Not 1/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 50 Abs 1 Nr 8 Var 2 BNotO, § 50 Abs 1 Nr 8 BNotO
Notarrecht: Amtsenthebung nach § 50 I Nr. 6 und 8 BNotO - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notarrecht: Amtsenthebung nach § 50 I Nr. 6 und 8 BNotO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 23.06.2010 - 2 Not 1/10
- BGH, 21.02.2011 - NotZ(Brfg) 7/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.12.2001 - NotZ 16/01
Berücksichtigung nachträglich eingetretener Umstände im Verfahren über die …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2010 - 2 Not 1/10
Die dem Notar (bislang) eröffnete Möglichkeit, die Feststellung, ob in den Fällen des § 50 Abs. 1 Nr. 5 bis 9 BNotO die Voraussetzungen der Amtsenthebung vorliegen, in einem gesonderten Verfahren vorweg überprüfen zu lassen, führt nämlich nicht zu einer Verdoppelung des Rechtsschutzes; vielmehr sind die dort festgestellten Amtsenthebungsgründe im anschließenden Streit um die Rechtmäßigkeit der Amtsenthebung grundsätzlich bindend (BGHZ 149, 230). - BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81
Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2010 - 2 Not 1/10
Zudem kann offen bleiben, ob die zunächst mangels Durchführung eines Vorverfahrens nach § 68 VwGO unzulässige Klage bereits durch die Einlassung des Beklagten zulässig geworden ist (vgl. insoweit BVerwG, NVwZ 1984, 507); jedenfalls hat durch die erfolgte Nachholung des Widerspruchverfahrens die erforderliche Prozessvoraussetzung des § 68 VwGO im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vorgelegen. - BGH, 26.10.2009 - NotZ 14/08
Amtsenthebung eines Notars wegen einer Gefährdung der Interessen der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2010 - 2 Not 1/10
Die gegen diese Entscheidung eingelegte sofortige Beschwerde des Klägers hat der Bundesgerichtshof, Senat für Notarsachen, mit Beschluss vom 26. Oktober 2009 (NotZ 14/08) zurückgewiesen.