Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 26.01.2016 - 2 Ausl D 2/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Die Durchbeförderung zwischen Mitgliedsstaaten der EU richtet sich seit dem 25.07.2015 nach §§ 84I bis 84n IRG und verlangt gem. § 84I Abs. 2 IRG die Vorlage der Bescheinigung nach Formblatt in Anlage I des Rahmenbeschlusses Freiheitsstrafen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entscheidung über Antrag auf Erlass eines Durchbeförderungshaftbefehls; Durchbeförderung eines Verfolgten aus Spanien nach Ungarn
- Wolters Kluwer
Die Durchbeförderung zwischen Mitgliedsstaaten der EU richtet sich seit dem 25.07.2015 nach §§ 84I bis 84n IRG und verlangt gem. § 84I Abs. 2 IRG die Vorlage der Bescheinigung nach Formblatt in Anlage I des Rahmenbeschlusses Freiheitsstrafen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entscheidung über Antrag auf Erlass eines Durchbeförderungshaftbefehls; Durchbeförderung eines Verfolgten aus Spanien nach Ungarn
- rechtsportal.de
Entscheidung über Antrag auf Erlass eines Durchbeförderungshaftbefehls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 188