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   OLG Hamburg, 14.09.2016 - 3 W 73/16   

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https://dejure.org/2016,49282
OLG Hamburg, 14.09.2016 - 3 W 73/16 (https://dejure.org/2016,49282)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.09.2016 - 3 W 73/16 (https://dejure.org/2016,49282)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. September 2016 - 3 W 73/16 (https://dejure.org/2016,49282)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 39 GKG, § 44 GKG, § 48 GKG, § 3 ZPO, § 254 ZPO
    Streitwertbemessung: Klage auf Auskunft und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ohne unbezifferten Leistungsantrag; Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Streitwertfestsetzung bei der Verbindung von Auskunfts- und Zahlungsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auskunftsklage ohne unbezifferten Leistungsantrag - und die Streitwertbemessung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 835
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.11.2012 - XII ZB 620/11

    Beschwerde in der abgetrennten Folgesache "Güterrecht" nach Ehescheidung:

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.09.2016 - 3 W 73/16
    Zwar kann im Einzelfall der Wert des Anspruchs auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung dem Wert der vorausgegangenen Auskunft entsprechen (vgl. BGH, MDR 2013, 50; Zöller-Herget, ZPO, 31. Aufl., Rn. 16 zu § 3 ZPO - "Eidesstattliche Versicherung").
  • OLG Schleswig, 15.02.2012 - 3 W 10/12

    Begriff der Stufenklage i.S. von § 44 GKG

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.09.2016 - 3 W 73/16
    Vielmehr ist § 39 GKG anwendbar (Wertaddition; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2012, 1020 Rn. 3 - juris; siehe auch: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 1. Aufl. 2014, § 44 Rn. 2).
  • LG Berlin II, 08.02.2024 - 67 S 177/23

    Was beinhaltet die Auskunftspflicht des Vermieters?

    Die Mindestbeschwer des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist erreicht, da sich der Mehrwert des noch geltend gemachten und über die bereits vorgerichtlich erteilte Auskunft hinausgehenden Auskunftsanspruchs jedenfalls auf mehr als 600, 00 EUR beläuft (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2018 - IX ZB 62/17, WM 2018, 1135; OLG Hamburg, Beschluss vom 14. September 2016 - 3 W 73/16, NJW 2017, 835).
  • LG München I, 02.03.2021 - 6 S 13544/19

    Streitwertbeschwerde, Streitwertfestsetzung, Streitwertbeschlüsse, Inkassokosten,

    Häufig geht es dem Kläger indes vorrangig noch um die Differenz zwischen den von dem Beklagten mit der erteilten Auskunft bereits eingeräumten Umständen, die als solche keiner besonderen Bestätigung mehr bedürfen, und der noch zu erteilenden Auskunft (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 14.9.2016 - 3 W 73/16).
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