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   OLG Hamburg, 15.11.2016 - 10 U 4/16   

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https://dejure.org/2016,49943
OLG Hamburg, 15.11.2016 - 10 U 4/16 (https://dejure.org/2016,49943)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.11.2016 - 10 U 4/16 (https://dejure.org/2016,49943)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. November 2016 - 10 U 4/16 (https://dejure.org/2016,49943)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 125 BGB, § 516 Abs 1 BGB, § 781 BGB
    Schenkung: Unentgeltlichkeit der Zuwendung; Abgabe eines konstitutiven Schuldanerkenntnisses zur Motivation des Erklärungsempfängers zum Kauf einer Immobilie

  • RA Kotz

    Schuldanerkenntnis durch Schenkung?

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schuldanerkenntnis durch Schenkung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann erfolgt eine Schenkung nicht unentgeltlich? (IBR 2017, 285)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.01.2008 - II ZR 245/06

    Verpflichtung eines Vorstandsmitglieds zur Übernahme der durch den

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.11.2016 - 10 U 4/16
    Ein selbständiges Schuldanerkenntnis i.S.d. § 781 BGB liegt dann vor, wenn die mit ihm übernommene Verpflichtung von ihrem Rechtsgrund, das heißt von ihren wirtschaftlichen und rechtlichen zusammenhängen gelöst und allein auf den im Versprechen zum Ausdruck gekommenen Leistungswillen des Schuldners gestellt werden soll (BGH NJW 2008, 1589).

    Ob der Versprechende eine vom Grundverhältnis losgelöste Verpflichtung begründen will, muss gem. §§ 133, 157 BGB aus dem Wortlaut der Erklärung, ihrem Anlass und ihrem Zweck im Verhältnis der Parteien und aus den sonstigen erkennbaren Umständen wie vorangegangenen Verhandlungen und der Interessenlage beider Seiten hervorgehen (BGH NJW 2008, 1589; BGH NJW-RR 1995, 1391; Soergel / Häuser / Welter, BGB, 13. Aufl. 2011, § 781 Rn. 12).

    Der Umstand, dass eine Zusage ohne unmittelbare Gegenleistung im Rechtssinne abgegeben wird, führt nicht automatisch zur Anwendung der Schenkungsvorschriften (BGH DB 2006, 1370, BGH NJW 2008, 1589).

  • BGH, 20.07.2011 - XII ZR 149/09

    Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe:

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.11.2016 - 10 U 4/16
    Der Beklagte verweist auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.07.2011 (XII ZR 149/09).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Beklagten angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.07.2011 (BGH NJW 2012, 523).

  • BGH, 10.09.2009 - VII ZR 152/08

    Klausel zum Baubeginn in öffentlichen Ausschreibungen muss vergabekonform

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.11.2016 - 10 U 4/16
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Geschäftsgrundlage die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien sowie die der einen Vertragspartei erkennbaren und von ihr nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BGH Urteil vom 10. September 2009 - VII ZR 152/08 - NZBau 2009, 771, 774 m.w.N.).
  • BGH, 08.05.2006 - II ZR 94/05

    Sportgate-Verfahren zurückverwiesen

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.11.2016 - 10 U 4/16
    Der Umstand, dass eine Zusage ohne unmittelbare Gegenleistung im Rechtssinne abgegeben wird, führt nicht automatisch zur Anwendung der Schenkungsvorschriften (BGH DB 2006, 1370, BGH NJW 2008, 1589).
  • BGH, 05.12.1979 - IV ZR 107/78

    Verkennung des Wesen eines bestätigenden (deklaratorischen) Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.11.2016 - 10 U 4/16
    Der Anerkenntnisvertrag hat in diesem Fall konstitutive Wirkung im Sinne des § 781 BGB (BGH NJW 1980, 1158).
  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 11/94

    Entstehen des Vergütungsanspruchs eines Architekten - Schuldversprechen

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.11.2016 - 10 U 4/16
    Ob der Versprechende eine vom Grundverhältnis losgelöste Verpflichtung begründen will, muss gem. §§ 133, 157 BGB aus dem Wortlaut der Erklärung, ihrem Anlass und ihrem Zweck im Verhältnis der Parteien und aus den sonstigen erkennbaren Umständen wie vorangegangenen Verhandlungen und der Interessenlage beider Seiten hervorgehen (BGH NJW 2008, 1589; BGH NJW-RR 1995, 1391; Soergel / Häuser / Welter, BGB, 13. Aufl. 2011, § 781 Rn. 12).
  • LG Hamburg, 16.12.2015 - 309 O 202/12

    Verkäufer gewährt Darlehn: Ohne notarielle Beurkundung formunwirksam!

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.11.2016 - 10 U 4/16
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 16.12.2015, Az. 309 O 202/15 aufgehoben.
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