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   OLG Hamburg, 21.11.2002 - 3 U 82/01   

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https://dejure.org/2002,6645
OLG Hamburg, 21.11.2002 - 3 U 82/01 (https://dejure.org/2002,6645)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.11.2002 - 3 U 82/01 (https://dejure.org/2002,6645)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. November 2002 - 3 U 82/01 (https://dejure.org/2002,6645)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot eines Verhaltens durch Zivilgericht ; Unlauterer Rechtsverstoß nach § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ; Prüfungskompetenz der Verwaltungsgerichte; Bewertung des Verhaltens als rechtswidrig durch Behörde; Regelungen des Tierschutzgesetzes ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; TierSchG § 7; ; TierSchG § 8; ; TierSchG § 8a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; TierSchG § 7 § 8 § 8a
    Zur Frage des unlauteren Verhaltens (§ 1 UWG ) durch Vertreiben von Testmitteln, die - angeblich - unter Verstoß gegen das Tierschutzgesetz hergestellt wurden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    § 1 UWG; §§ 7, 8, 8a TierSchG
    Behördlich nicht beanstandetes Verhalten des Mitbewerbers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 347
  • GRUR-RR 2003, 181
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.10.2001 - I ZR 172/99

    Fortbestand einer Sportwetten-Genehmigung

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.2002 - 3 U 82/01
    Die Verletzung solcher Normen wird zwar regelmäßig den Vorwurf unlauteren Verhaltens begründen können (BGHZ 144, 255, 266 - Abgasemissionen; Köhler/Piper, UWG, 2. Auflage, 2001, § 1, Rdnr. 647), das darf aber nicht im Sinne eines Automatismus mißverstanden werden, der jede weitere Prüfung entbehrlich macht (BGHZ 140, 134, 139 - Hormonpräparate; GRUR 2002, 269f. -Sportwetten-Genehmigung).

    Es wäre jedoch grundsätzlich eine Überspannung der Pflicht zu lauterem Wettbewerbshandeln und ein unzulässiger Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit, von den Gewerbetreibenden zu verlangen, sich vorsichtshalber stets nach der strengsten Gesetzesauslegung zu richten, wenn die zuständigen Behörden sein Verhalten ausdrücklich als rechtlich zulässig bewerten (BGH GRUR 2002, 269, 270 -Sportwetten-Genehmigung).

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.2002 - 3 U 82/01
    Wo das Gesetz der Behörde eine Bewertung überläßt, ist es dem Gericht versagt, die Maßstäbe der Behörde durch eigene zu ersetzen (BVerwGE 72, 300, 317).
  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 302/89

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts im Amtshaftungsverfahren;

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.2002 - 3 U 82/01
    Abgesehen von den Fällen, in denen der Zivilrichter nicht gebunden ist, weil es - unbeschadet, ob ein Verwaltungsakt ergangen ist, etwa bei der Amtshaftung - um die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns selbst geht (BGH NJW 1991, 1168), hat der Zivilrichter die Befugnis der Behörde aber auch dann zu respektieren, wenn sie sich in einem Unterbleiben äußert (Zöller/Gummer, ZPO, 23. Auflage, § 13 GVG, Rdnr. 48).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.2002 - 3 U 82/01
    Die Verletzung solcher Normen wird zwar regelmäßig den Vorwurf unlauteren Verhaltens begründen können (BGHZ 144, 255, 266 - Abgasemissionen; Köhler/Piper, UWG, 2. Auflage, 2001, § 1, Rdnr. 647), das darf aber nicht im Sinne eines Automatismus mißverstanden werden, der jede weitere Prüfung entbehrlich macht (BGHZ 140, 134, 139 - Hormonpräparate; GRUR 2002, 269f. -Sportwetten-Genehmigung).
  • BGH, 26.02.1993 - V ZR 74/92

    Quasinegatorische Unterlassungsklage zur Durchsetzung von Lärmschutzauflagen

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.2002 - 3 U 82/01
    Ist ein solcher ergangen, genügt die Feststellung, daß Existenz und Inhalt bestehender Bescheide hinzunehmen seien, solange diese nicht von Amts wegen oder auf Rechtsbehelfe hin in den dafür vorgesehenen Verfahren aufgehoben worden sind (BGHZ 122, 1; 103, 30, 34; 73, 114, 117; 66, 79, 80; 30, 173, 175).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 119/96

    Hormonpräparate

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.2002 - 3 U 82/01
    Die Verletzung solcher Normen wird zwar regelmäßig den Vorwurf unlauteren Verhaltens begründen können (BGHZ 144, 255, 266 - Abgasemissionen; Köhler/Piper, UWG, 2. Auflage, 2001, § 1, Rdnr. 647), das darf aber nicht im Sinne eines Automatismus mißverstanden werden, der jede weitere Prüfung entbehrlich macht (BGHZ 140, 134, 139 - Hormonpräparate; GRUR 2002, 269f. -Sportwetten-Genehmigung).
  • BGH, 18.12.1987 - V ZR 163/86

    Pfändung von Eigentümergrundschulden durch die Finanzbehörde

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.2002 - 3 U 82/01
    Ist ein solcher ergangen, genügt die Feststellung, daß Existenz und Inhalt bestehender Bescheide hinzunehmen seien, solange diese nicht von Amts wegen oder auf Rechtsbehelfe hin in den dafür vorgesehenen Verfahren aufgehoben worden sind (BGHZ 122, 1; 103, 30, 34; 73, 114, 117; 66, 79, 80; 30, 173, 175).
  • BVerwG, 29.08.1990 - 7 C 9.90

    Schriftliche Prüfungen - Beeinträchtigung der Prüflinge - Schreibverlängerung -

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.2002 - 3 U 82/01
    Auch dieses Einschätzungs- und Entscheidungsvorrecht der Behörde ist vom Gericht zu respektieren, denn es beruht auf deren "Verfahrensherrschaft" (BVerwGE 85, 323, 327 f.).
  • BGH, 16.02.1976 - II ZR 171/74

    Anfechtbarkeit von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.2002 - 3 U 82/01
    Ist ein solcher ergangen, genügt die Feststellung, daß Existenz und Inhalt bestehender Bescheide hinzunehmen seien, solange diese nicht von Amts wegen oder auf Rechtsbehelfe hin in den dafür vorgesehenen Verfahren aufgehoben worden sind (BGHZ 122, 1; 103, 30, 34; 73, 114, 117; 66, 79, 80; 30, 173, 175).
  • BGH, 19.12.1978 - VI ZR 43/77

    Nachprüfung von Krankenhauspflegesätzen

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.2002 - 3 U 82/01
    Ist ein solcher ergangen, genügt die Feststellung, daß Existenz und Inhalt bestehender Bescheide hinzunehmen seien, solange diese nicht von Amts wegen oder auf Rechtsbehelfe hin in den dafür vorgesehenen Verfahren aufgehoben worden sind (BGHZ 122, 1; 103, 30, 34; 73, 114, 117; 66, 79, 80; 30, 173, 175).
  • BGH, 10.06.1959 - V ZR 204/57

    Zwangsverwalter-Bestellung

  • OLG Stuttgart, 27.05.2002 - 6 U 52/02

    Verbraucherkredit: Ordnungsgemäße Belehrung bei Haustürsituation;

    Eine Widerrufsmöglichkeit nach dem HWiG kommt daher nach dieser Rechtsprechung zwar in den Fällen des Realkredits in Betracht, für die der Widerruf nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG ausgeschlossen ist, nicht aber in den Fällen des Personalkredits, für die der deutsche Gesetzgeber dem Verbraucher im VerbrKrG ein befristetes Widerrufsrecht eingeräumt hat (ebenso Westermann ZIP 2002, 189, 194; Frisch, BKR 2002, 84, 85; für einen generellen Ausschluss der Regelungen des HWiG Edelmann, BKR 2002, 80, 81 und OLG Bamberg WM 2002, 537, 545 sowie OLG Bamberg, Urteil vom 20.03.2002 - 3 U 82/01 - nicht veröffentlicht).

    Diese zwingenden Anforderungen an den Inhalt der Belehrung können nicht dazu führen, dass die ausreichende und richtige Belehrung nunmehr allein deswegen als unwirksam angesehen wird, weil das seinerzeit für unanwendbar angesehene Haustürwiderrufsgesetz im Detail andere Erfordernisse der Belehrung aufstellt (ebenso OLG Bamberg, Urteil vom 20.03.2002, 3 U 82/01).

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