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   OLG Hamburg, 21.12.2017 - 5 U 67/17   

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https://dejure.org/2017,54211
OLG Hamburg, 21.12.2017 - 5 U 67/17 (https://dejure.org/2017,54211)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.12.2017 - 5 U 67/17 (https://dejure.org/2017,54211)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - 5 U 67/17 (https://dejure.org/2017,54211)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 3 Abs 1 UWG, § 3a UWG, § 5 Abs 1 Nr 1 Buchst a TabakerzG, § 5 Abs 1 Nr 1 Buchst b TabakerzG
    Wettbewerbsverstoß: Inverkehrbringen und Bewerben einer Zigarette mit einem Filter mit einer Mentholkapsel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.2017 - 5 U 67/17
    Mehrere mögliche Auslegungsmethoden sind daher hinsichtlich des Richtlinienziels bestmöglich anzuwenden im Sinne eines Optimierungsgebots (vgl. BVerfG, NJW 2012, 669, 670).

    Die so umschriebene Pflicht, das sekundäre Unionsrecht zur Geltung zu bringen, steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass aufgrund der im nationalen Recht zu beachtenden Auslegungsmethoden eine der Richtlinie entsprechende Interpretation der nationalen Vorschrift überhaupt möglich erscheint; die richtlinienkonforme Auslegung findet also, anders ausgedrückt, ihre Grenze an dem nach innerstaatlicher Rechtstradition methodisch Erlaubten (vgl. BVerfG, NJW 2012, 669, 670 m.w.N.).

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.2017 - 5 U 67/17
    Die nationalen Gerichte haben daher durch die Anwendung ihrer Auslegungsmethoden ein richtlinienkonformes Ergebnis zu erzielen (vgl. EuGH, NJW 2004, 3547 Rn. 116 - Pfeiffer u. a.; BeckRS 2009, 70805 Rdnr. 63 - Mono Car Styling).
  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.2017 - 5 U 67/17
    Besteht ein Auslegungsspielraum, ist das nationale Gericht verpflichtet, diesen so weit wie möglich auszuschöpfen (vgl. EuGH, BeckRS 2004, 71617 Rn. 28 - von Colson und Kamann).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.2017 - 5 U 67/17
    Nach dem Grundsatz der Unionstreue (Art. 4 Abs. 3 EUV) sind zwar sämtliche mitgliedstaatlichen Stellen, also insbesondere auch die Gerichte, verpflichtet, diejenige Auslegung des nationalen Rechts zu wählen, die dem Inhalt einer EU-Richtlinie (ggf. in der ihr vom EuGH gegebenen Auslegung) entspricht (vgl. BVerfGE 75, 223, 237).
  • EuGH, 01.07.2010 - C-194/08

    Aufgrund ihrer Schwangerschaft beurlaubten oder auf einem anderen Arbeitsplatz

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.2017 - 5 U 67/17
    Eine Unionsvorschrift ist unbedingt, wenn sie eine Verpflichtung normiert, die an keine Bedingung geknüpft ist und zu ihrer Durchführung oder Wirksamkeit auch keiner weiteren Maßnahmen der Unionsorgane oder der Mitgliedstaaten bedarf; sie ist hinreichend genau, um von einem Einzelnen geltend gemacht und vom Gericht angewandt werden zu können, wenn sie in unzweideutigen Worten eine Verpflichtung festlegt (vgl. EuGH, Urt. v. 01.07.2010, C-194/08 - "Gassmayr" - Rn. 44 ff., je m. w. N.).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-62/00

    Marks & Spencer

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.2017 - 5 U 67/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH kann sich der Einzelne vor den nationalen Gerichten gegenüber dem Staat ("vertikale Direktwirkung") auf ihm günstige Bestimmungen aus einer Richtlinie dann unmittelbar berufen, wenn der Staat die Richtlinie nicht fristgemäß oder nur unzulänglich in das nationale Recht umgesetzt hat und die Bestimmungen der Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind (vgl. EuGH, Urt. v. 12.10.2017, C-404/16 - Lombard Ingatlan Lízing, Rn. 36; EuGH, Urteil vom 11.07.2002, C-62/00 - "Marks & Spencer" - Rn. 26 f., je m.w.N.).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-12/08

    Mono Car Styling - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 und

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.2017 - 5 U 67/17
    Die nationalen Gerichte haben daher durch die Anwendung ihrer Auslegungsmethoden ein richtlinienkonformes Ergebnis zu erzielen (vgl. EuGH, NJW 2004, 3547 Rn. 116 - Pfeiffer u. a.; BeckRS 2009, 70805 Rdnr. 63 - Mono Car Styling).
  • VG Berlin, 21.04.2017 - 14 K 172.16

    EuGH soll die Vereinbarkeit der Tabakrichtlinie mit höherrangigem EU-Recht

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.2017 - 5 U 67/17
    Schließlich ist die Vorschrift des Art. 7 Abs. 14 Tabakproduktrichtlinie auch Gegenstand (mindestens) zweier Vorlageverfahren an den EuGH, denen nachvollziehbare Zweifel der vorlegenden Gerichte hinsichtlich der Auslegung der Norm zugrunde liegen (vgl. VG Hamburg gem. Anlage BB 2 und VG Berlin, ZLR 2017, 511, zit. nach juris).
  • EuGH, 12.10.2017 - C-404/16

    Lombard Ingatlan Lízing - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer -

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.2017 - 5 U 67/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH kann sich der Einzelne vor den nationalen Gerichten gegenüber dem Staat ("vertikale Direktwirkung") auf ihm günstige Bestimmungen aus einer Richtlinie dann unmittelbar berufen, wenn der Staat die Richtlinie nicht fristgemäß oder nur unzulänglich in das nationale Recht umgesetzt hat und die Bestimmungen der Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind (vgl. EuGH, Urt. v. 12.10.2017, C-404/16 - Lombard Ingatlan Lízing, Rn. 36; EuGH, Urteil vom 11.07.2002, C-62/00 - "Marks & Spencer" - Rn. 26 f., je m.w.N.).
  • LG Hamburg, 28.11.2016 - 312 O 499/16
    Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.2017 - 5 U 67/17
    Unter Abänderung des am 2. Februar 2017 verkündeten Urteils des Landgerichts Hamburg (416 HKO 7/17) wird die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg (312 O 499/16) vom 28. November 2016 aufgehoben und der Antrag der Verfügungsklägerin auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
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