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   OLG Hamburg, 27.03.2018 - 3 U 220/16   

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https://dejure.org/2018,9753
OLG Hamburg, 27.03.2018 - 3 U 220/16 (https://dejure.org/2018,9753)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.03.2018 - 3 U 220/16 (https://dejure.org/2018,9753)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. März 2018 - 3 U 220/16 (https://dejure.org/2018,9753)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 242 BGB, § 305 Abs 1 S 3 BGB, § 613 S 1 BGB, GOÄ
    Privatärztliche Liquidation eines Chefarztes: Unzulässige Rechtsausübung bei der Durchsetzung von Wahlleistungsvereinbarungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchsetzung der Honoraransprüche des Wahlarztes bei Erbringung der ärztlichen Leistungen durch Stellvertreter

  • rewis.io
  • ra.de
  • medizinrechtsiegen.de

    Unzulässige Rechtsausübung bei der Durchsetzung von Wahlleistungsvereinbarungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 ; BGB § 305 Abs. 1 S. 3; BGB § 613 S. 1
    Durchsetzung der Honoraransprüche des Wahlarztes bei Erbringung der ärztlichen Leistungen durch Stellvertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Durchsetzung der Honoraransprüche des Wahlarztes bei Erbringung der ärztlichen Leistungen durch Stellvertreter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 918
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.12.2007 - III ZR 144/07

    Zur Zulässigkeit der Vertretung bei sogenannter Chefarztbehandlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2018 - 3 U 220/16
    Er habe sich bei den Formulierungen des jeweils für die Stellvertretervereinbarung verwendeten Vordrucks nicht nur an die Rechtsprechung des BGH in der Sache III ZR 144/07 (BGH NJW 2008, 987) gehalten, sondern einen nahezu inhaltsgleichen Vordruck verwendet.

    Der Umstand, dass der BGH in der vom Kläger angeführten grundlegenden Entscheidung vom 20.12.2007 (NJW 2008, 987) einen nahezu inhaltsgleichen Vordruck einer Stellvertretervereinbarung als im dortigen Fall individuell ausgehandelt bewertet hat, hindert den Senat nicht, die im Streitfall verwendete Vielzahl derartiger Formulare auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung des konkreten Sachverhalts abweichend zu würdigen.

    Eine darauf gerichtete Wahlleistungsvereinbarung, die auch eine solchermaßen vorhersehbare angebliche "Verhinderung" des Klägers erfasst, weil sie dem Sinne einer Wahlleistungsvereinbarung widerspricht, ist unzulässig (vgl. BGH, NJW 2008, 987, Rn. 9).

  • LG Hamburg, 30.08.2016 - 310 O 80/15

    Honoraranspruch des Wahlarztes: Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2018 - 3 U 220/16
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30.08.2016, Aktenzeichen 310 O 80/15, wird gem. § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen.
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