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   OLG Hamburg, 28.07.2016 - 5 U 142/13   

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OLG Hamburg, 28.07.2016 - 5 U 142/13 (https://dejure.org/2016,69111)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.07.2016 - 5 U 142/13 (https://dejure.org/2016,69111)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. Juli 2016 - 5 U 142/13 (https://dejure.org/2016,69111)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 2 Abs 1 GeschmMG 2004, § 2 Abs 2 GeschmMG 2004, § 2 Abs 3 S 2 GeschmMG 2004, § 6 GeschmMG 2004, § 33 Abs 1 Nr 2 GeschmMG 2004
    Design: Voraussetzung der Eigenart eines Designs; Offenbarung von Entgegenhaltungen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Hamburg, 30.10.2002 - 5 U 152/01

    Klagebefugnis für eine Löschungsklage; Anforderungen an die rechtserhaltende

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2016 - 5 U 142/13
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass bei einem Popularantrag - und um einen solchen handelt es sich bei einem Antrag nach § 34 Satz 1 i.V.m. § 33 Abs. 1 Nr. 2 DesignG (Eichmann in: Eichmann/von Falckenstein/Kühne, DesignG, 5. Aufl., § 34 Rn. 2) - der Rechteinhaber keine in der Person der Gegenpartei oder zwischen den Parteien begründete Einwendungen geltend machen kann (zum Markenrecht: OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 145, 146; OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2009, 197, 197; Kopacek in: BeckOK-MarkenG, 5. Aufl., § 55 Rn 13; Fezer, MarkenR, 4. Aufl., § 55 Rn. 6).

    Allerdings kann nach der neueren Rechtsprechung der Klagebefugnis im Einzelfall der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen (vgl. BGH GRUR 1997, 747 - Cirkulin; BGH GRUR 1986, 315 - Comburtest; OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 145, 146 - OTTO), etwa wenn eine Nichtangriffsabrede durch einen Strohmann umgangen werden soll (OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2009, 197, 197).

    Da die Löschungsklage nach § 33 Abs. 1 DesignG kein eigenes Interesse an der Löschung voraussetzt (vgl. zum Markenrecht: OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 145, 145), würde ein solches Verständnis dazu führen, dass jedermann gehalten wäre, kostenintensive Gerichtsprozesse zu führen, sobald er mit seiner Produktion in den Schutzbereich eines zwar eingetragenen, möglicherweise jedoch nichtigen Designs gerät.

  • BGH, 09.02.1966 - Ib ZR 13/64

    Beruhen eines Schlusses auf der unvollständigen Würdigung des Ergebnisses der

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2016 - 5 U 142/13
    (b) Indes können bereits geringfügige Abweichungen von vorbekannten Designs die die Neuheit eines Designs begründen (BGH GRUR 1966, 681, 683 - Laternenflasche; Eichmann in: Eichmann/von Falckenstein/Kühne, DesignG, 5. Aufl., § 2 Rn. 9; Bulling/Langöhrig/Hellwig, a.a.O., Rn. 43).

    Es ist der Klägerin zwar darin zuzustimmen, dass eine fehlende Eigenart nicht daraus hergeleitet werden kann, dass ein Zeuge bekundet, es seien bereits vor dem Anmeldetag ähnliche Erzeugnisse von Dritten verbreitet worden, wenn nicht zugleich einzelne Erscheinungsmerkmale dargelegt werden (vgl. BGH GRUR 1966, 681, 683 - Laternenflasche; GRUR 1967, 375, 378 - Kronleuchter; Eichmann/von Falckenstein/Kühne, DesignG, 5. Aufl., § 42 Rn. 40).

  • LG Frankfurt/Main, 04.11.2008 - 18 O 440/07

    Markenlöschungsklage wegen Verfalls: Rechtsmissbräuchliche Umgehung einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2016 - 5 U 142/13
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass bei einem Popularantrag - und um einen solchen handelt es sich bei einem Antrag nach § 34 Satz 1 i.V.m. § 33 Abs. 1 Nr. 2 DesignG (Eichmann in: Eichmann/von Falckenstein/Kühne, DesignG, 5. Aufl., § 34 Rn. 2) - der Rechteinhaber keine in der Person der Gegenpartei oder zwischen den Parteien begründete Einwendungen geltend machen kann (zum Markenrecht: OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 145, 146; OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2009, 197, 197; Kopacek in: BeckOK-MarkenG, 5. Aufl., § 55 Rn 13; Fezer, MarkenR, 4. Aufl., § 55 Rn. 6).

    Allerdings kann nach der neueren Rechtsprechung der Klagebefugnis im Einzelfall der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen (vgl. BGH GRUR 1997, 747 - Cirkulin; BGH GRUR 1986, 315 - Comburtest; OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 145, 146 - OTTO), etwa wenn eine Nichtangriffsabrede durch einen Strohmann umgangen werden soll (OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2009, 197, 197).

  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2016 - 5 U 142/13
    Darüber hinaus muss sich der Designinhaber auf Grund des Verhaltens des Antragsberechtigten darauf eingerichtet haben, das Recht werde nicht mehr geltend gemacht werden - sog. Umstandsmoment (Grüneberg in: Palandt, BGB, 70. Aufl., § 242 Rn. 95), wobei Zeit- und Umstandsmoment nicht voneinander unabhängig zu betrachten sind, sondern zueinander in einer Wechselwirkung stehen (vgl. für die Verwirkung im Patentrecht: BGH GRUR 2001, 323 - Temperaturwächter).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 211/08

    Schreibgeräte

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2016 - 5 U 142/13
    Eine hohe Musterdichte und ein kleiner Gestaltungsspielraum des Entwerfers können dazu führen, dass bereits geringe Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck hervorrufen, während eine geringe Musterdichte und damit ein größerer Gestaltungsspielraum selbst bei größeren Gestaltungsunterschieden beim informierten Benutzer möglicherweise keinen anderen Gesamteindruck erwecken (BGH GRUR 2011, 1112, Rn. 32 - Schreibgeräte, m.w.N.).
  • BGH, 13.03.1980 - VII ZR 147/79

    Fortführung des schriftlichen Vorverfahrens durch Setzung einer Frist zur

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2016 - 5 U 142/13
    Dafür bedarf es jedenfalls der Zustellung einer beglaubigten Abschrift der richterlichen Verfügung, die eine solche Fristsetzung enthält (BGH NJW 1980, 1167, 1168).
  • BGH, 10.06.2010 - Xa ZR 110/09

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Richtigkeit des Berufungsurteils

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2016 - 5 U 142/13
    Eine Verpflichtung, tatsächliche Umstände, die der Partei nicht bekannt sind, erst zu ermitteln, ist daraus grundsätzlich jedoch nicht abzuleiten; sie kann nur durch besondere Umstände begründet werden (BGH NJW-RR 2011, 211,212 f. m.w.N.).
  • BGH, 08.05.1968 - I ZR 67/65

    Neuheit im Geschmacksmusterrecht

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2016 - 5 U 142/13
    Ob solche vorliegen, richtet sich nach dem Gesamteindruck der für die Eigenart des eingetragenen Designs maßgeblichen Erscheinungsmerkmale (BGH GRUR 1969, 90, 95 - Rüschenhaube).
  • BGH, 12.02.1981 - VII ZR 112/80

    Kennzeichnung der Schlusszahlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2016 - 5 U 142/13
    Sie ist bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung zulässig (BGH NJW 1981, 1217, 1217 m.w.N.).
  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 6/95

    "Cirkulin"; Rechtsfolgen der Nichtbenutzung einer Marke

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2016 - 5 U 142/13
    Allerdings kann nach der neueren Rechtsprechung der Klagebefugnis im Einzelfall der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen (vgl. BGH GRUR 1997, 747 - Cirkulin; BGH GRUR 1986, 315 - Comburtest; OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 145, 146 - OTTO), etwa wenn eine Nichtangriffsabrede durch einen Strohmann umgangen werden soll (OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2009, 197, 197).
  • BGH, 14.07.1983 - X ZB 9/82

    Ziegelsteinformling

  • BGH, 24.10.1985 - I ZR 209/83

    "Computertest"; Eintragung eines weiteren, von einem vorhandenen kaum

  • BGH, 02.12.1966 - Ib ZR 110/64

    Anforderungen an das ästhetische Erscheinungsbild eines Modells hinsichtlich

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11

    Kinderwagen II

  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 137/10

    CONVERSE II

  • BGH, 27.06.2002 - I ZR 103/00

    Marken- und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche unter Anwendern der sog.

  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 217/00

    Sanfte Schönheitschirugie

  • OLG Nürnberg, 24.04.1991 - 4 U 3249/90

    Formulierung von Berufungsanträgen; Abweichen des Berufungsantrag vom

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