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OLG Hamm, 02.12.2011 - I-15 W 384/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1970; BGB § 2105; FamFG § 455
Antragsbefugnis im Aufgebotsverfahren nicht von Erbscheinsvorlage abhängig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen des Erlasses des Aufgebots der Nachlassgläubiger
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1970; BGB § 2105 Abs. 1; FamFG § 455
Voraussetzungen des Erlasses des Aufgebots der Nachlassgläubiger - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamm, 18.08.2011 - 15 II 20/11
- OLG Hamm, 02.12.2011 - I-15 W 384/11
Papierfundstellen
- FGPrax 2012, 90
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 08.06.2015 - 34 Wx 163/15
Aufgebot von Nachlassgläubigern, Aufgebotsverfahren, Antragsbefugnis, …
a) Antragsbefugnis im Sinne des § 455 FamFG ist bereits dann zu bejahen, wenn der Antragsteller seine Erbenstellung schlüssig darlegt und sich für das Aufgebotsgericht und in der Beschwerdeinstanz an dessen Stelle für das Beschwerdegericht nach Verwertung der präsenten Erkenntnisquellen keine durchgreifenden Zweifel an dessen Erbenstellung ergeben (OLG Hamm FGPrax 2012, 90;… Bumiller/Harders FamFG 11. Aufl. § 455 Rn. 6;… Joachim in Burandt/Rojahn Erbrecht 2. Aufl. § 1970 BGB Rn. 5). - OLG Frankfurt, 05.01.2016 - 20 W 393/15
Aufhebung eines Beschlusses wegen Unmöglichkeit der Überprüfung seiner …
Dies liegt nach der gesetzlichen Unterscheidung in § 23 a Abs. 2 Nr. 2 und 7 GVG und im Hinblick auf § 454 Abs. 2 FamFG, der dem Wortlaut nach nur hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts auf die Zuständig des - Nachlassgerichts abstellt, auch nahe (im Ergebnis so auch bereits OLG Hamm, Beschluss vom 02.12.2011, Az. 15 W 384/11, zitiert nach juris).