Rechtsprechung
OLG Hamm, 05.07.2013 - I-20 U 260/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bindung des Insolvenzverwalters an das Verbot der Kündigung einer Direktversicherung
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Bindung des Insolvenzverwalters an das gesetzliche Verbot der Kündigung einer Direktversicherung
- zvi-online.de
InsO § 80; BetrAVG § 2 Abs. 2
Bindung des Insolvenzverwalters an das gesetzliche Verbot der Kündigung einer Direktversicherung - VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG a. F. § 176; VVG § 169; InsO § 35; InsO § 36; InsO § 80; InsO § 103; BetrAVG § 2 Abs. 2; ZPO § 851; ZPO § 851 c
Die für den Arbeitnehmer geltenden Verfügungsbeschränkungen binden bis zum Eintritt des Versicherungsfalls auch den Insolvenz verwalter - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrAVG § 2 Abs. 2 S. 5; BetrAVG § 2 Abs. 2 S. 6
Bindung des Insolvenzverwalters an das Verbot der Kündigung einer Direktversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Kein Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters bei Direktversicherung
Besprechungen u.ä.
- wolterskluwer-online.de (Entscheidungsbesprechung)
Direktversicherung ist geschützt bei Privatinsolvenz
Verfahrensgang
- LG Münster, 25.10.2012 - 115 O 113/12
- OLG Hamm, 05.07.2013 - I-20 U 260/12
- BGH, 05.12.2013 - IX ZR 165/13
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 1922
- VersR 2013, 1289
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.12.2011 - IX ZR 79/11
Insolvenzrecht: Pflicht des Insolvenzverwalters zur Kündigung einer …
Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2013 - 20 U 260/12
Dies ergebe sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 01.12.2011 zu Az. IX ZR 79/11; Beschluss vom 01.11.2010 zu Az. VII ZB 87/09) aus einer entsprechenden Anwendung von § 851 Abs. 2 ZPO sowie daraus, dass der streitgegenständliche Anspruch des Arbeitnehmers auf Auszahlung der Versicherungssumme bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls als zukünftige Forderung pfändbar sei.Denn es handelt sich insoweit nicht um eine Altersrente iSd § 851 c ZPO oder Altersvorsorgevermögen iSd § 851 d ZPO, die der Pfändung nur eingeschränkt unterworfen sind (vgl. BGH, VersR 2012, 299, Juris-Rn. 13).
§ 80 Abs. 2 InsO betrifft indes nur Veräußerungsverbote zum Schutze Dritter (vgl. BGH, VersR 2012, 299, Juris-Rn. 31 zu § 168 Abs. 3 VVG).
Soweit der Bundesgerichtshof die Kündigung und Inanspruchnahme einer Lebensversicherungsleistung durch den Insolvenzverwalter trotz vertraglich vereinbarten Kündigungsverbotes bejaht hat, hat er dies mit der Gefahr einer Vermögensbildung zu Lasten der Insolvenzgläubiger gerechtfertigt (BGH, VersR 2012, 299, Juris-Rn. 38).
- BGH, 11.11.2010 - VII ZB 87/09
Zwangsvollstreckung: Pfändbarkeit des Anspruchs des Arbeitnehmers auf Auszahlung …
Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2013 - 20 U 260/12
Dies ergebe sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 01.12.2011 zu Az. IX ZR 79/11; Beschluss vom 01.11.2010 zu Az. VII ZB 87/09) aus einer entsprechenden Anwendung von § 851 Abs. 2 ZPO sowie daraus, dass der streitgegenständliche Anspruch des Arbeitnehmers auf Auszahlung der Versicherungssumme bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls als zukünftige Forderung pfändbar sei.Allerdings ist die Versicherungsleistung als solche iSd § 851 Abs. 2 ZPO durchaus der Pfändung unterworfen (vor Eintritt des Versicherungsfalls als zukünftige Forderung, vgl. BGH, VersR 2011, 371, Juris-Rn. 10 ff) und fällt damit grundsätzlich auch in die Insolvenzmasse.
b) Die Bindung des Insolvenzverwalters an die Regelung in § 2 Abs. 2 Satz 5, 6 BetrAVG ist nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Direktversicherung iSd § 2 Abs. 2 BetrAVG nach der Rechtsprechung des BGH als zukünftige Forderung pfändbar ist (BGH, VersR 2011, 371).
Auch wenn der Anspruch auf die Versicherungsleistung schon vor Eintritt des Versorgungsfalls als zukünftige Forderung pfändbar ist (s. o., vgl. BGH, VersR 2011, 371), ist damit nicht in Frage gestellt, dass die Versicherungsleistung als solche weder in der Einzelvollstreckung noch im Insolvenzverfahren vorzeitig zur Verfügung steht.
- BGH, 05.12.2013 - IX ZR 165/13
Betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz des Arbeitnehmers: Behandlung des …
Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2013 - 20 U 260/12
Beim BGH IX ZR 165/13 ist Antrag auf Nichtzulassungsbeschwerde gestellt worden. - OLG Hamm, 19.12.1997 - 20 U 150/97
Einziehung des Rückkaufswertes einer Direktversicherung durch Konkursverwalter
Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2013 - 20 U 260/12
Dieser Schutzgedanke verliert auch mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht seine Berechtigung (vgl. OLG Hamm, VersR 1998, 1494, Juris-Rn. 18, 21, 27).