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   OLG Hamm, 06.03.2006 - 2 Ss 8/06   

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OLG Hamm, 06.03.2006 - 2 Ss 8/06 (https://dejure.org/2006,10368)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.03.2006 - 2 Ss 8/06 (https://dejure.org/2006,10368)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. März 2006 - 2 Ss 8/06 (https://dejure.org/2006,10368)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Jugendgerichtsverfahren; Erklärung des Übergangs von der ursprünglich gewählten Berufung zur Revision innerhalb der Revisionsbegründungsfrist; Erforderlichkeit der Mitwirkung eines Verteidigers in der Hauptverhandlung und der ...

  • Judicialis

    JGG § 60; ; StPO § 140

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 60; StPO § 140
    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Heranwachsender; Schwere der Tat; Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 14.05.2003 - 3 Ss 1163/02

    Pflichtverteidiger; Bestellung im Jugendstrafverfahren, Schwere der Tat,

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2006 - 2 Ss 8/06
    Darin sieht die allgemeine Meinung eine Verweisung auf die Vorschrift des § 140 StPO (vgl. zuletzt u.a. Beschluss des erkennenden Senats vom 26. April 2004 in 2 Ss 54/04 und OLG Hamm, Beschluss vom 14.5. 2003, 3 Ss 1163/02, NJW 2004, 1338; Spann StraFo 2004, 82, 83, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Die "Schwere der Tat", die sich vor allem nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung richtet, gebietet nach wohl überwiegender Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Auffassung der Literatur (vgl. dazu Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., 2004, § 140 Rn. 23 ff.; Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 3. Aufl., 2003, Rn. 1232 ff., jeweils mit weiteren Nachweisen) die Beiordnung eines Pflichtverteidigers grundsätzlich dann, wenn eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu erwarten ist (so wohl auch OLG Hamm NJW 2004, 1338; siehe aus der Rechtsprechung des Senats u.a. NStZ-RR 1998, 243 = StraFo 1998, 164, 269).

    Ob darüber hinaus noch weitere Voraussetzungen vorliegen müssen (so wohl OLG Hamm NJW 2004, 1338) oder ob die Beiordnung eines Pflichtverteidigers sogar schon immer dann erforderlich ist, wenn eine Jugendstrafe droht (so LG Gera StraFo 1998, 270 = StV 1999, 654; Spann StraFo 2004, 82, 83; Burhoff, a.a.O., Rn. 1234 unter Hinweis auf LG Gera, a.a.O.), braucht vorliegend nicht entschieden zu werden.

  • BGH, 03.12.2003 - 5 StR 249/03

    Sprungrevision (Berufungseinlegung innerhalb der Einlegungsfrist: möglicher

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2006 - 2 Ss 8/06
    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 03. Dezember 2003 in 5 StR 249/03, abgedr.

    in NJW 2004, 789 f., ergangen auf einen Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Dresden, nochmals bekräftigt.

  • OLG Hamm, 09.02.2004 - 2 Ss 21/04

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Nebenkläger; anwaltlich vertreten, Unfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2006 - 2 Ss 8/06
    Dem schließt sich der Senat, insbesondere auch für das Jugendrecht an (vgl. auch den Beschluss des Senats vom 9.2. 2004, 2 Ss 21/04; siehe auch OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2001 - 1 Ss 46/01

    Notwendige Verteidigung im Jugendstrafverfahren - Waffengleichheit mit

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2006 - 2 Ss 8/06
    Dem schließt sich der Senat, insbesondere auch für das Jugendrecht an (vgl. auch den Beschluss des Senats vom 9.2. 2004, 2 Ss 21/04; siehe auch OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184).
  • OLG Hamm, 26.04.2004 - 2 Ss 54/04

    Jugendrecht; Beiordnung als Pflichtverteidiger; Schwere der Tat, Unfähigkeit des

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2006 - 2 Ss 8/06
    Darin sieht die allgemeine Meinung eine Verweisung auf die Vorschrift des § 140 StPO (vgl. zuletzt u.a. Beschluss des erkennenden Senats vom 26. April 2004 in 2 Ss 54/04 und OLG Hamm, Beschluss vom 14.5. 2003, 3 Ss 1163/02, NJW 2004, 1338; Spann StraFo 2004, 82, 83, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 20.11.1953 - 1 StR 279/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2006 - 2 Ss 8/06
    Es ist gefestigte Rechtsprechung, dass der Rechtsmittelführer, der in der Rechtsmitteleinlegungsfrist Berufung eingelegt hat, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO noch erklären darf, von der ursprünglich gewählten Berufung zur Revision überzugehen (BGHSt 5, 338 = NJW 1954, 687).
  • OLG Hamm, 04.03.1998 - 2 Ss 201/98

    Sprungrevision, Aufhebung, notwendige Verteidigung, 10 Monate, Schwere der Tat,

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2006 - 2 Ss 8/06
    Die "Schwere der Tat", die sich vor allem nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung richtet, gebietet nach wohl überwiegender Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Auffassung der Literatur (vgl. dazu Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., 2004, § 140 Rn. 23 ff.; Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 3. Aufl., 2003, Rn. 1232 ff., jeweils mit weiteren Nachweisen) die Beiordnung eines Pflichtverteidigers grundsätzlich dann, wenn eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu erwarten ist (so wohl auch OLG Hamm NJW 2004, 1338; siehe aus der Rechtsprechung des Senats u.a. NStZ-RR 1998, 243 = StraFo 1998, 164, 269).
  • LG Gera, 25.05.1998 - 651 Js 40638/97
    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2006 - 2 Ss 8/06
    Ob darüber hinaus noch weitere Voraussetzungen vorliegen müssen (so wohl OLG Hamm NJW 2004, 1338) oder ob die Beiordnung eines Pflichtverteidigers sogar schon immer dann erforderlich ist, wenn eine Jugendstrafe droht (so LG Gera StraFo 1998, 270 = StV 1999, 654; Spann StraFo 2004, 82, 83; Burhoff, a.a.O., Rn. 1234 unter Hinweis auf LG Gera, a.a.O.), braucht vorliegend nicht entschieden zu werden.
  • OLG Hamm, 31.01.1985 - 1 Ss 122/85
    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2006 - 2 Ss 8/06
    Aus § 261 StPO ergibt sich, dass der Tatrichter den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten nahe legt, in Verbindung mit den weiteren festgestellten Tatsachen erschöpfend zu würdigen hat; diese erschöpfende Würdigung hat er in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. OLG Hamm VRS 69, 137).
  • OLG Hamm, 17.09.2007 - 2 Ss 380/07

    Jugendgerichtsverfahren; Pflichtverteidiger; Beiordnung; Strafzumessung;

    Denn gerade im Jugendstrafrecht ist wegen der in der Regel geringeren Lebenserfahrung des jugendlichen oder heranwachsenden Angeklagten und seiner daher größeren Schutzbedürftigkeit eher die Beiordnung eines Pflichtverteidigers erforderlich als im Erwachsenenstrafrecht (vgl. Beschluss des Senats vom 06. März 2006 in 2 Ss 8/06 = BeckRS 2006 05711).
  • OLG Schleswig, 18.04.2008 - 2 Ss 32/08
    Nach überwiegender Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur, vgl. Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., 2007, § 140 Rn. 23; OLG Hamm, Entscheidung vom 06.03.2006 - 2 Ss 8/06 -, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen, wird die Schwere der Tat an der zu erwartenden Dauer der Freiheitsstrafe bemessen.
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