Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.07.2012 - I-20 U 102/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,35247
OLG Hamm, 06.07.2012 - I-20 U 102/11 (https://dejure.org/2012,35247)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.07.2012 - I-20 U 102/11 (https://dejure.org/2012,35247)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Juli 2012 - I-20 U 102/11 (https://dejure.org/2012,35247)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,35247) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 59; VVG a. F. § 103; VVG § 78; VVG § 143
    Für die Kenntniserlangung des Realgläubigers ist die positive Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen erforderlich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Doppelversicherung hängt nicht von Nebeneinander originär vertraglicher Versicherungsansprüche bis zum Eintritt des Versicherungsfalls ab

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 901
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.12.1996 - IV ZR 143/95

    Mangelnde Werthaltigkeit eines Grundpfandrechts in einer dem Versicherungsfall

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2012 - 20 U 102/11
    Im Übrigen wäre der in § 104 VVG a.F. angeordnete Übergang des Grundpfandrechts wirtschaftlich sinnlos, wenn die Haftung nach §§ 102, 103 VVG a.F. von der Ausschöpfung des Grundstückswertes abhinge (Bruck-Möller a.a.O. Dementsprechend hat der BGH in einer späteren Entscheidung klargestellt, dass der Anspruch aus § 102 VVG a.F. grundsätzlich nicht von der Werthaltigkeit des Grundpfandrechts, sondern allein von der Höhe der bedingungsgemäß zu leistenden Entschädigung abhänge, weil es sich um ein selbständiges, unmittelbares Recht des Grundpfandgläubigers gegen den Versicherer handele (BGH, VersR 1997, 570).

    Nach einhelliger Meinung erhält er gemäß § 103 VVG a.F. einen eigenständigen Anspruch gegen den Versicherer, und zwar unabhängig von der Werthaltigkeit seines Grundpfandrechts (BGH, VersR 1997, 570).

  • BGH, 31.03.1976 - IV ZR 29/75

    Handel und Handwerk - Unfallschaden - Kundenfahrzeug - Doppelversicherung -

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2012 - 20 U 102/11
    Weder kommt es darauf an, ob dieses Interesse für verschiedene Versicherungsnehmer versichert ist (so BGH, VersR 1976, 847, Juris Rdn. 25) noch, ob der Versicherungsschutz einerseits auf der originär vertraglichen Haftung des eintretenden Versicherers oder der gesetzlich angeordneten Entschädigungspflicht aus § 102 VVG a.F. beruht (BGH, rus 1988, 86, Juris Rdn. 11 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht