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   OLG Hamm, 07.11.2006 - 2 WF 204/06   

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https://dejure.org/2006,5073
OLG Hamm, 07.11.2006 - 2 WF 204/06 (https://dejure.org/2006,5073)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.11.2006 - 2 WF 204/06 (https://dejure.org/2006,5073)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. November 2006 - 2 WF 204/06 (https://dejure.org/2006,5073)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 654
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 31.05.2005 - 9 WF 67/05

    Zur Durchsetzbarkeit des Unterhaltsanspruchs des Kindes nach Erreichen der

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2006 - 2 WF 204/06
    Soweit in der Rechtsprechung - unter Verweis auf die durch das Kindesunterhaltsgesetz vom 6.4.1998 neu eingefügte Vorschrift des § 798a ZPO - eine andere Auffassung vertreten wird (OLG Hamm, 9. FamS, FamRZ 2006, 48), vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.

    Deshalb besteht für nicht dynamische Unterhaltstitel kein Bedürfnis zur Schaffung einer gesetzliche Regelung, die die Vollstreckung daraus über den Eintritt der Volljährigkeit hinaus zulässt (vgl. Stollenwerk, Anm. zu OLG Hamm FamRZ 2006, 48 in FamRZ 2006, 873 f.; so i. E. auch OLG Brandenburg, a. a. O.).

  • BGH, 23.11.1994 - XII ZR 168/93

    Voraussetzungen der Abänderung einer Unterhaltsvereinbarung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2006 - 2 WF 204/06
    Zwar indiziert eine Veränderung der Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle (wozu auch der Wechsel der Altersstufe gehört) in der Regel die Notwendigkeit der Anpassung des Unterhaltstitels an die geänderten Verhältnisse, weil damit gleichzeitig eine Veränderung der Einkommensverhältnisse oder der Lebenshaltungskosten ausgedrückt wird (vgl. BGH FamRZ 1995, 221, 223).
  • BGH, 29.01.1992 - XII ZR 239/90

    Anpassung eines gerichtlichen Unterhaltsvergleichs

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2006 - 2 WF 204/06
    Dabei hat das Familiengericht zutreffend auf die vorliegenden Umstände des Einzelfalles abgestellt (vgl. BGH FamRZ 1992, 539).
  • OLG Brandenburg, 19.02.2004 - 15 WF 198/02

    Vollstreckung aus einem Unterhaltstitel nach Eintritt der Volljährigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2006 - 2 WF 204/06
    Dabei handelt es sich um eine Ausnahmevorschrift, die auf nicht dynamisch titulierte Ansprüche über konkret bezifferte Unterhaltsbeträge nicht analog anwendbar ist (OLG Brandenburg FamRZ 2004, 1888).
  • OLG Hamm, 02.01.2004 - 10 WF 241/03

    "Wesenliche Änderung" bei einer unterhaltsrechtlichen Abänderungsklage

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2006 - 2 WF 204/06
    Zumindest für den Unterhalt minderjähriger Kinder ist vielmehr grundsätzlich vom Vorliegen der Abänderungsvoraussetzungen auszugehen, wenn das Existenzminimum (derzeit der Unterhalt aus der 6. Einkommensgruppe) nicht gewahrt ist (vgl. BGH FamRZ 1995, a. a. O.; OLG Hamm FamRZ 2004, 1051, 1052; 1885, 1886, FamRZ 2005, 1100, 1101).
  • BGH, 21.03.1984 - IVb ZR 72/82

    Abänderungsklage des volljährig gewordenen Kindes

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2006 - 2 WF 204/06
    Sie besteht - unter den allgemeinen Voraussetzungen der Bedürftigkeit des Kindes einerseits und der Leistungsfähigkeit des Elternteils andererseits - lebenslang fort (BGH FamRZ 1984, 682 f.; vgl. auch OLG Koblenz FamRZ 1999, 676, 677; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 907).
  • OLG Hamm, 07.01.2005 - 11 WF 289/04

    Zur Frage der mutwilligen Rechtsverfolgung im Sinne des § 114 ZPO im

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2006 - 2 WF 204/06
    Zumindest für den Unterhalt minderjähriger Kinder ist vielmehr grundsätzlich vom Vorliegen der Abänderungsvoraussetzungen auszugehen, wenn das Existenzminimum (derzeit der Unterhalt aus der 6. Einkommensgruppe) nicht gewahrt ist (vgl. BGH FamRZ 1995, a. a. O.; OLG Hamm FamRZ 2004, 1051, 1052; 1885, 1886, FamRZ 2005, 1100, 1101).
  • OLG Köln, 27.04.1994 - 26 UF 183/93

    Steuererstattungsbeträge; Aufteilung; Erstattungsberechtigung; Bezahlte und

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2006 - 2 WF 204/06
    Darauf, dass sie grundsätzlich nicht verpflichtet ist, ihre geringfügigen Einkünfte zur Deckung ihres eigenen Bedarfs einzusetzen (vgl. OLG Köln FamRZ 1995, 55, 56) kommt es, angesichts der nur geringfügigen Abweichung des geschuldeten vom titulierten Unterhalt, für die Frage der Zumutbarkeit i. S. v. § 313 I BGB nicht an.
  • OLG Koblenz, 07.05.1998 - 11 UF 1095/97
    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2006 - 2 WF 204/06
    Sie besteht - unter den allgemeinen Voraussetzungen der Bedürftigkeit des Kindes einerseits und der Leistungsfähigkeit des Elternteils andererseits - lebenslang fort (BGH FamRZ 1984, 682 f.; vgl. auch OLG Koblenz FamRZ 1999, 676, 677; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 907).
  • OLG Zweibrücken, 25.05.1999 - 5 WF 41/99
    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2006 - 2 WF 204/06
    Sie besteht - unter den allgemeinen Voraussetzungen der Bedürftigkeit des Kindes einerseits und der Leistungsfähigkeit des Elternteils andererseits - lebenslang fort (BGH FamRZ 1984, 682 f.; vgl. auch OLG Koblenz FamRZ 1999, 676, 677; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 907).
  • OLG Saarbrücken, 09.03.2007 - 9 WF 19/07

    Kindesunterhalt: Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel nach Eintritt der

    Dies hat aber zur Folge, dass Unterhaltsurteile und Vergleiche, die aus der Zeit der Minderjährigkeit des Kindes stammen, über den Zeitpunkt der Vollendung der Volljährigkeit hinaus weiter gelten und nur im Wege der Abänderungsklage (§ 323 ZPO) nach Eintritt der Volljährigkeit abgeändert werden können (BGH a.a.O.; so auch: Wendl/Scholz, Unterhaltsrecht, 6. Aufl., § 2, Rzn. 17, 193, 339; Hoppenz/Hülsmann, Familiensachen, 8. Aufl., § 1601 BGB, Rz. 2; OLG Hamm, 2. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 7. November 2006 - 2 WF 204/06 - zit. nach juris).
  • OLG Bamberg, 21.10.2008 - 2 WF 110/08
    Dies hat zur Folge, dass Unterhaltsurteile, Vergleiche und auch einstweilige Anordnungen, die aus der Zeit der Minderjährigkeit des Kindes stammen, über den Zeitpunkt der Vollendung der Volljährigkeit hinaus weiter gelten und nur im Wege der Abänderungsklage (§ 323 ZPO) nach Eintritt der Volljährigkeit abgeändert werden können (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2007, 438 [OLG Koblenz 09.11.2006 - 7 WF 1042/06]; OLG Saarbrücken NJW-RR 2007, 1307; OLG Hamm 2. Senat für Familiensachen NJOZ 2007, 402; OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2007, Az 7 WF 140/07; Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrechtlichen Praxis 7. Aufl., § 2 RdNr. 339).

    Diese Bestimmung gilt ausschließlich für Unterhaltstitel nach § 1612a BGB und hat den Zweck, dem Kind auch nach Eintritt der Volljährigkeit die Zwangsvollstreckung aus Unterhaltstiteln nach § 1612a BGB zu ermöglichen (vgl OLG Brandenburg FamRZ 2004, 1888; OLG Hamm 2. Senat NJOZ 2007, 402).

  • OLG Brandenburg, 24.07.2008 - 9 UF 132/07

    Abänderung eines vor Volljährigkeit des Kindes abgeschlossenen

    Der auf die Entscheidungen des 9. Senates für Familiensachen des OLG Hamm vom 31. Mai 2005 (abgedruckt in FamRZ 2006, 48 ) und des 3. Senates für Familiensachen des Brandenburgischen OLG vom 19. Februar 2004 (abgedruckt in FamRZ 2004, 1888) gestützten Auffassung des Klägers, ein wie im vorliegenden Fall statischer Unterhaltstitel wirke nicht über die Vollendung des 18. Lebensjahres des unterhaltsberechtigten Kindes hinaus, so dass der inzwischen volljährige Beklagte aus dem zu seinen Gunsten errichteten Unterhaltstitel die Zwangsvollstreckung nicht mehr betreiben dürfe, vermag sich der erkennende Senat nicht anzuschließen (vgl. schon Götsche, juris-PR-FamR 4/2007; ebenso Stollenwerk in seiner ablehnenden Anmerkung zur Entscheidung des 9. Familiensenats des OLG Hamm, FamRZ 2006, 873; OLG Hamm - 7. Familiensenat, FamRZ 2008, 291 ; OLG Hamm - 2. Familiensenat, FamRZ 2007, 654 ; OLG Saarbrücken, FamRZ 2007, 1829 ; AG Halberstadt, FamRZ 2006, 1049).
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