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   OLG Hamm, 07.12.2018 - 32 SA 58/18   

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https://dejure.org/2018,44725
OLG Hamm, 07.12.2018 - 32 SA 58/18 (https://dejure.org/2018,44725)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.12.2018 - 32 SA 58/18 (https://dejure.org/2018,44725)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Dezember 2018 - 32 SA 58/18 (https://dejure.org/2018,44725)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO §§ 7, 36 Abs. 1 Nr. 6, § 281
    Gerichtsstandsbestimmung nach Auseinandersetzung über Höhe des Streitwerts bei Klage auf Zustimmung zur Löschung einer Grunddienstbarkeit

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 7 ; ZPO § 36 I Nr. 6 ; ZPO § 281
    Streitwert einer Klage auf Zustimmung zur Löschung einer Grunddienstbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2018 - 32 SA 58/18
    Hierfür genügt allerdings nicht, dass der Beschluss inhaltlich unrichtig oder fehlerhaft ist (BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15 - juris, Rn. 9; Beschluss vom 17.05.2011 - X ARZ 109/11 - juris, Rn. 12; Senat, Beschluss vom 29.07.2011 - 32 SA 57/11 - juris, Rn. 19; stRspr).

    Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn der Verweisungsbeschluss einen über einen einfachen Rechtsfehler hinausgehenden, schwerwiegenden Fehler aufweist, der unter Umständen begangen wurde, die den Verweisungsbeschluss in der Gesamtbetrachtung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar und offensichtlich unhaltbar erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 09.06.2015, a.a.O., Rn. 11 m.w.N.).

  • BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2018 - 32 SA 58/18
    Hierfür genügt allerdings nicht, dass der Beschluss inhaltlich unrichtig oder fehlerhaft ist (BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15 - juris, Rn. 9; Beschluss vom 17.05.2011 - X ARZ 109/11 - juris, Rn. 12; Senat, Beschluss vom 29.07.2011 - 32 SA 57/11 - juris, Rn. 19; stRspr).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn das verweisende Gericht eine seine Zuständigkeit begründende Norm nicht zur Kenntnis genommen oder sich ohne weiteres darüber hinweggesetzt hat (BGH, Beschluss vom 17.05.2011, a.a.O., Rn. 12; BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - X ARZ 217/02 - juris, Rn. 14 ff; Senat, Beschluss vom 21.01.2016 - 32 SA 69/15 - juris; Schultzky , in: Zöller, a.a.O., § 281, Rn. 17 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 21.01.2016 - 32 Sa 69/15

    Gerichtsstandbestimmung; sachliche Zuständigkeit; Streitwertbestimmung;

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2018 - 32 SA 58/18
    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn das verweisende Gericht eine seine Zuständigkeit begründende Norm nicht zur Kenntnis genommen oder sich ohne weiteres darüber hinweggesetzt hat (BGH, Beschluss vom 17.05.2011, a.a.O., Rn. 12; BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - X ARZ 217/02 - juris, Rn. 14 ff; Senat, Beschluss vom 21.01.2016 - 32 SA 69/15 - juris; Schultzky , in: Zöller, a.a.O., § 281, Rn. 17 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2018 - 3 LB 133/08

    Baugenehmigung von Windenergieanlagen; nachbarliches Klagerecht bei Rüge der

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2018 - 32 SA 58/18
    Ob das eine oder andere der Fall ist, ist durch Auslegung des Inhalts der Baugenehmigung entsprechend § 133 BGB zu bestimmen (vgl. nur OVG Bautzen , Beschl. v. 10.04.2018 - 3 LB 133/08 - juris , Rn. 67 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.07.2011 - 32 Sa 57/11

    Zuständigkeit der Kartellgerichte für Streitigkeiten gem. § 102 EnWG

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2018 - 32 SA 58/18
    Hierfür genügt allerdings nicht, dass der Beschluss inhaltlich unrichtig oder fehlerhaft ist (BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15 - juris, Rn. 9; Beschluss vom 17.05.2011 - X ARZ 109/11 - juris, Rn. 12; Senat, Beschluss vom 29.07.2011 - 32 SA 57/11 - juris, Rn. 19; stRspr).
  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 6/96

    Zuständigkeit des Zivilrechtsweges bei Zusammenfallen von zuständigkeits- und

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2018 - 32 SA 58/18
    Soweit es um die Frage der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts geht, sind die Tatsachen im Sinne des Klägervortrags als gegeben zu unterstellen (vgl. BGH , Beschl. v. 11.07.1996 - V ZB 6/96 - BGHZ 133, 240, 243; Hüßtege , in: Thomas/Putzo, ZPO, 39. Aufl. 2018, § 23 Rn. 4a, § 29 Rn. 7, § 32 Rn. 14; Schultzky , in: Zöller, a.a.O., § 12 Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2018 - 32 SA 58/18
    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn das verweisende Gericht eine seine Zuständigkeit begründende Norm nicht zur Kenntnis genommen oder sich ohne weiteres darüber hinweggesetzt hat (BGH, Beschluss vom 17.05.2011, a.a.O., Rn. 12; BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - X ARZ 217/02 - juris, Rn. 14 ff; Senat, Beschluss vom 21.01.2016 - 32 SA 69/15 - juris; Schultzky , in: Zöller, a.a.O., § 281, Rn. 17 m.w.N.).
  • BayObLG, 20.04.2023 - 101 AR 15/23

    Fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses mangels Sachverhaltsauflärung

    Damit hat es nicht bloß die Bestimmung des § 7 ZPO übersehen (vgl. zur Bejahung von Willkür bei Übergehen des § 7 ZPO: OLG Hamm, Beschluss vom 7. Dezember 2018, 32 SA 58/18, juris Rn. 25), sondern auch das klägerische Vorbringen übergangen, dass es - trotz des Umstands, dass von der Grunddienstbarkeit kein Gebrauch gemacht werde - im Streitfall entscheidend auf die Wertminderung des dienenden und nicht nur auf den Vorteil für das herrschende Grundstück ankomme.
  • BayObLG, 27.01.2020 - 1 AR 127/19

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei streitiger Existenz einer in Anspruch

    Geht es um die Frage der Zuständigkeit des angerufenen Gerichts, sind vielmehr die Tatsachen im Sinne des Klägervortrags als gegeben zu unterstellen, soweit sie sowohl für die gerichtliche Zuständigkeit als auch für den materiellrechtlichen Anspruch von rechtlicher Relevanz sind (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2008, X ARZ 69/08, NJW-RR 2008, 1516 [juris Rn. 10]; Beschluss vom 11. Juli 1996, V ZB 6/96, BGHZ 133, 240 [243, juris Rn. 15]; Urt. v. 25. November 1993, IX ZR 32/93, NJW 1994, 1413 [juris Rn. 16]; BayObLG, Beschluss vom 22. Dezember 1995, 1Z AR 57/95, juris Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Dezember 2018, 32 SA 58/18, juris Rn. 19; Schultzky in Zöller, ZPO, § 12 Rn. 14 m.w.N.).
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