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   OLG Hamm, 09.10.2000 - 15 W 3/00   

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https://dejure.org/2000,20534
OLG Hamm, 09.10.2000 - 15 W 3/00 (https://dejure.org/2000,20534)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.10.2000 - 15 W 3/00 (https://dejure.org/2000,20534)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Oktober 2000 - 15 W 3/00 (https://dejure.org/2000,20534)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 19, 20, 32, 60 Abs. 1 u. 5; 61 Abs. 3; EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie vom 17.07.1969 i. d. F. vom 10.06.1985 Art. 3, 10 lit. c); 12 Abs. 1 lit. e) EGV Art. 234
    Vereinbarkeit der Grundbuchgebühren mit der EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2000 - 10 W 51/00

    Gebühren für die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks bezüglich eines

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2000 - 15 W 3/00
    a) Nach inzwischen h. A., der sich der Senat unter Aufgabe seiner früheren abweichenden Rspr. (DNotZ 1998, 311 = MittRhNotK 1997, 394 ) anschließt, ist, wenn für den Käufer eines Grundstücks eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist und er der Bestellung einer Finanzierungsgrundschuld durch den Grundstückseigentümer zustimmt, die Eintragung eines Vermerks in das Grundbuch statthaft, aus dem sich ergibt, dass das Grundpfandrecht gegenüber der rangbesseren Auflassungsvormerkung des Käufers wirksam ist (BGH NJW 1999, 2275 = Rpfleger 1999, 383 = DNotZ 1999, 1000 = MittRhNotK 1999, 278 ; OLG Düsseldorf MittRhNotK 2000, 359; OLG Hamm MittBayNot 1999, 181 ; BayObLG MittRhNotK 1998, 375 ; OLG Saarbrücken MittRhNotK 1995, 25, 41; LG Amberg MittBayNot 1996, 41; Rohs/Wedewer, Stand: Sept. 2000, § 62 KostG, Rn. 10 c; Lehmann, NJW 1993, 1558, 1560).

    Dieser-im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehene_- Vermerk, der die außerhalb des Grundbuchs eingetretene Wirksamkeit der Grundschuld gegenüber der Vormerkung im Grundbuch verlautbart, ist - analog § 18 GBV - dem Gebot der Klarheit und Eindeutigkeit aller Grundbucheintragungen entsprechend sowohl bei der Auflassungsvormerkung als auch bei dem Grundpfandrecht einzutragen (BGH a. a. 0.; BayObLG Rpfleger 1998, 375 = MittRhNotK 1998, 141; OLG Düsseldorf MittRhNotK 2000, 359, 360; OLG Hamm a. a. 0.; Stöber, MittBayNot 1997, 143, 147; Demharter, 22. Aufl., § 22 GBO , Rn. 19; Rohs/Wedewer, a. a. 0.; Gursky, DNotZ 1998, 273, 278).

  • BayObLG, 26.02.1998 - 3Z BR 277/97

    Gebühr bei der Eintragung einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2000 - 15 W 3/00
    Dieser-im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehene_- Vermerk, der die außerhalb des Grundbuchs eingetretene Wirksamkeit der Grundschuld gegenüber der Vormerkung im Grundbuch verlautbart, ist - analog § 18 GBV - dem Gebot der Klarheit und Eindeutigkeit aller Grundbucheintragungen entsprechend sowohl bei der Auflassungsvormerkung als auch bei dem Grundpfandrecht einzutragen (BGH a. a. 0.; BayObLG Rpfleger 1998, 375 = MittRhNotK 1998, 141; OLG Düsseldorf MittRhNotK 2000, 359, 360; OLG Hamm a. a. 0.; Stöber, MittBayNot 1997, 143, 147; Demharter, 22. Aufl., § 22 GBO , Rn. 19; Rohs/Wedewer, a. a. 0.; Gursky, DNotZ 1998, 273, 278).

    aa) Nach Ansicht des BayObLG ist für die Eintragung eines die voreingetragene Auflassungsvormerkung betreffenden Wirksamkeitsvermerks eine Viertelgebühr nach § 67 Abs. 1 KostG zu erheben (BayObLG Rpfleger 1998, 375 mit Hinweis auf Streuer, Rpfleger 1997, 541).

  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2000 - 15 W 3/00
    Die Entscheidungen ( ZIP 1998, 206 = WM 1998, 2193 ; ZIP 1999, 1681, 1683) beschränken sich aber auf die Auslegung der GesStRl.
  • EuGH, 29.09.1999 - C-56/98

    Modelo

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2000 - 15 W 3/00
    Die Entscheidungen ( ZIP 1998, 206 = WM 1998, 2193 ; ZIP 1999, 1681, 1683) beschränken sich aber auf die Auslegung der GesStRl.
  • OLG Köln, 06.12.1999 - 2 Wx 26/99

    Gebühren für die Eintragung einer Prokura

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2000 - 15 W 3/00
    Nur die Eintragung oder sonstige Formalität, die an einen für die Bestätigung einer Gesellschaft und ihre Struktur typischen Vorgang anknüpft, wird von Art. 10 GStRL erfasst (OLG Köln Rpfleger 2000, 185, 186).
  • BayObLG, 28.10.1999 - 3Z BR 300/99

    Geschäftswert der Verwahrung und der Eröffnung eines Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2000 - 15 W 3/00
    Der EuGH hat in seinen Entscheidungen, die sich mit der Auslegung der GesStRl befassen, keinen allgemeinen Grundsatz dahin aufgestellt, dass die Mitgliedsstaaten generell keine Gebühren für staatliche Leistungen erheben dürfen, die über die Kosten für die jeweilige Leistung hinausgehen (so zutreffend BayObLG Rpfleger 2000, 128 m.N.).
  • BGH, 25.03.1999 - V ZB 34/98

    Eintragung eines Grundpfandrechts mit Wirksamkeitsvermerk

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2000 - 15 W 3/00
    a) Nach inzwischen h. A., der sich der Senat unter Aufgabe seiner früheren abweichenden Rspr. (DNotZ 1998, 311 = MittRhNotK 1997, 394 ) anschließt, ist, wenn für den Käufer eines Grundstücks eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist und er der Bestellung einer Finanzierungsgrundschuld durch den Grundstückseigentümer zustimmt, die Eintragung eines Vermerks in das Grundbuch statthaft, aus dem sich ergibt, dass das Grundpfandrecht gegenüber der rangbesseren Auflassungsvormerkung des Käufers wirksam ist (BGH NJW 1999, 2275 = Rpfleger 1999, 383 = DNotZ 1999, 1000 = MittRhNotK 1999, 278 ; OLG Düsseldorf MittRhNotK 2000, 359; OLG Hamm MittBayNot 1999, 181 ; BayObLG MittRhNotK 1998, 375 ; OLG Saarbrücken MittRhNotK 1995, 25, 41; LG Amberg MittBayNot 1996, 41; Rohs/Wedewer, Stand: Sept. 2000, § 62 KostG, Rn. 10 c; Lehmann, NJW 1993, 1558, 1560).
  • BFH, 14.01.1998 - X R 1/96

    Bau und Verkauf eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2000 - 15 W 3/00
    a) Nach inzwischen h. A., der sich der Senat unter Aufgabe seiner früheren abweichenden Rspr. (DNotZ 1998, 311 = MittRhNotK 1997, 394 ) anschließt, ist, wenn für den Käufer eines Grundstücks eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist und er der Bestellung einer Finanzierungsgrundschuld durch den Grundstückseigentümer zustimmt, die Eintragung eines Vermerks in das Grundbuch statthaft, aus dem sich ergibt, dass das Grundpfandrecht gegenüber der rangbesseren Auflassungsvormerkung des Käufers wirksam ist (BGH NJW 1999, 2275 = Rpfleger 1999, 383 = DNotZ 1999, 1000 = MittRhNotK 1999, 278 ; OLG Düsseldorf MittRhNotK 2000, 359; OLG Hamm MittBayNot 1999, 181 ; BayObLG MittRhNotK 1998, 375 ; OLG Saarbrücken MittRhNotK 1995, 25, 41; LG Amberg MittBayNot 1996, 41; Rohs/Wedewer, Stand: Sept. 2000, § 62 KostG, Rn. 10 c; Lehmann, NJW 1993, 1558, 1560).
  • OLG Köln, 25.08.1997 - 2 Wx 42/97

    Beschränkte Zulässigkeit eines Wirksamkeitsvermerks, Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2000 - 15 W 3/00
    a) Nach inzwischen h. A., der sich der Senat unter Aufgabe seiner früheren abweichenden Rspr. (DNotZ 1998, 311 = MittRhNotK 1997, 394 ) anschließt, ist, wenn für den Käufer eines Grundstücks eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist und er der Bestellung einer Finanzierungsgrundschuld durch den Grundstückseigentümer zustimmt, die Eintragung eines Vermerks in das Grundbuch statthaft, aus dem sich ergibt, dass das Grundpfandrecht gegenüber der rangbesseren Auflassungsvormerkung des Käufers wirksam ist (BGH NJW 1999, 2275 = Rpfleger 1999, 383 = DNotZ 1999, 1000 = MittRhNotK 1999, 278 ; OLG Düsseldorf MittRhNotK 2000, 359; OLG Hamm MittBayNot 1999, 181 ; BayObLG MittRhNotK 1998, 375 ; OLG Saarbrücken MittRhNotK 1995, 25, 41; LG Amberg MittBayNot 1996, 41; Rohs/Wedewer, Stand: Sept. 2000, § 62 KostG, Rn. 10 c; Lehmann, NJW 1993, 1558, 1560).
  • OLG Hamm, 11.11.1998 - 15 W 350/98

    Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2000 - 15 W 3/00
    a) Nach inzwischen h. A., der sich der Senat unter Aufgabe seiner früheren abweichenden Rspr. (DNotZ 1998, 311 = MittRhNotK 1997, 394 ) anschließt, ist, wenn für den Käufer eines Grundstücks eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist und er der Bestellung einer Finanzierungsgrundschuld durch den Grundstückseigentümer zustimmt, die Eintragung eines Vermerks in das Grundbuch statthaft, aus dem sich ergibt, dass das Grundpfandrecht gegenüber der rangbesseren Auflassungsvormerkung des Käufers wirksam ist (BGH NJW 1999, 2275 = Rpfleger 1999, 383 = DNotZ 1999, 1000 = MittRhNotK 1999, 278 ; OLG Düsseldorf MittRhNotK 2000, 359; OLG Hamm MittBayNot 1999, 181 ; BayObLG MittRhNotK 1998, 375 ; OLG Saarbrücken MittRhNotK 1995, 25, 41; LG Amberg MittBayNot 1996, 41; Rohs/Wedewer, Stand: Sept. 2000, § 62 KostG, Rn. 10 c; Lehmann, NJW 1993, 1558, 1560).
  • OLG Köln, 09.03.2001 - 2 Wx 51/00

    Gebührenfreiheit der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks

  • BayObLG, 02.12.1998 - 3Z BR 244/98

    Gebühren für Handelsregistereintragungen

  • LG Amberg, 16.11.1995 - 32 T 1148/95

    Eintragung eines "Wirksamkeitsvermerks"

  • BayObLG, 05.10.2001 - 3Z BR 272/01

    Erhebung von Grundbuchgebühren bei Einbringung eines Grundstücks als

    Diese Vorschrift verbietet unter anderem die Erhebung von Abgaben auf die Einlagen oder Leistungen im Rahmen der Gründung der Gesellschaft oder der Erhöhung des Kapitals der Gesellschaft durch Einlagen jeder Art. Dem Landgericht ist zuzugeben, dass ihre Anwendung auf Grundbuchgebühren nicht zwingend ist, da diese nicht an die Erbringung einer Einlage, sondern an die Eigentumsumschreibung anknüpfen (vgl. auch OLG Hamm RNotZ 2001, 242; NJW-RR 2001, 379).
  • OLG Hamm, 09.10.2000 - 15 W 350/00

    Gebührenwert bei Grundstücksübertragung zur Kapitalerhöhung

    Diese Frage hat der Senat im Parallelverfahren 15 W 3/00 mit Beschluss vom heutigen Tage verneint, so dass das Landgericht die Beschwerde im Ergebnis richtig entschieden hat.
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