Die Kostenordnung ist mit Wirkung vom 01.08.2013 aufgehoben worden. Siehe nun Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)

Kostenordnung

   Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139)   
   Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 35)   
   8. Volle Gebühr, Rahmengebühren, Nebengeschäfte (§§ 32 - 35)   
Gliederung
Außer Kraft
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/KostO/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ KostO (https://dejure.org/gesetze/KostO/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ KostO
__paste_bez____paste_norm__ Kostenordnung (https://dejure.org/gesetze/KostO/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Kostenordnung
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Textdarstellung

  

§ 32
Volle Gebühr

(1) 1Die volle Gebühr bei einem Geschäftswert bis 1 000 Euro beträgt 10 Euro. 2Die Gebühr erhöht sich bei einem

Geschäftswert
bis ... Euro
für jeden angefangenen
Betrag von weiteren ... Euro
um ... Euro
5 0001 0008
50 0003 0006
5 000 00010 00015
25 000 00025 00016
50 000 00050 00011
über 50 000 000   250 0007

3Eine Gebührentabelle für Geschäftswerte bis 1 000 000 Euro ist diesem Gesetz als Anlage beigefügt.

(2) Gebühren werden auf den nächstliegenden Cent auf- oder abgerundet; 0,5 Cent werden aufgerundet.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - KostRMoG) vom 05.05.2004 (BGBl. I S. 718), in Kraft getreten am 01.07.2004 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.07.2004Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - KostRMoG)05.05.2004BGBl. I S. 718

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