Die Kostenordnung ist mit Wirkung vom 01.08.2013 aufgehoben worden. Siehe nun Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Kostenordnung
| Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139) |
| Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 35) |
| 8. Volle Gebühr, Rahmengebühren, Nebengeschäfte (§§ 32 - 35) |
Außer Kraft
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 34 KostO
Entscheidung zu § 34 KostO in unserer Datenbank:
- BayObLG, 17.03.1988 - BReg. 3 Z 175/87
Erteilung von Abschriften aus dem Grundbuch