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   OLG Hamm, 15.07.2021 - 5 U 153/15   

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https://dejure.org/2021,21524
OLG Hamm, 15.07.2021 - 5 U 153/15 (https://dejure.org/2021,21524)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.07.2021 - 5 U 153/15 (https://dejure.org/2021,21524)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Juli 2021 - 5 U 153/15 (https://dejure.org/2021,21524)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wisentherde im Rothaargebirge: Waldbauern müssen Beeinträchtigungen nicht mehr dulden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Umstrittenes Artenschutzprojekt - Forstwirte müssen es nicht länger hinnehmen, dass Wisente ihre Buchen abknabbern

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unzumutbare Eigentumsbeeinträchtigung durch ausgewilderte Wisente

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Forstwirte müssen von Wisenten ausgehende Beeinträchtigungen nicht mehr dulden - OLG Hamm gibt Klagen zweier Forstwirte statt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 177/17

    Zu Duldungspflichten privater Waldeigentümer hinsichtlich ausgewilderter Wisente

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2021 - 5 U 153/15
    Das folgt bereits aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs in dem Parallelverfahren 5 U 156/15 = V ZR 177/17 vom 19.07.2019, auf das der Bundesgerichtshof in seinem im vorliegenden Verfahren ergangenen Urteil verwiesen hat (Rdnr. 8, Seite 7 BGH-U).

    Die Formulierung in dem Urteil des Bundesgerichtshofs im Verfahren V ZR 177/17 (Rdnr. 43), wonach der Senat zunächst mit sachverständiger Hilfe feststellen müsse, wie gravierend die Schäden auf Klägerseite seien, dient nicht der Begründung der Aufhebung des Senatsurteils vom 29.05.2017 und unterliegt nicht der Bindungswirkung des § 563 Abs. 2 ZPO.

  • BGH, 10.04.2019 - VIII ZR 12/18

    Außerordentliche Wohnraumkündigung nach Wegfall eines

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2021 - 5 U 153/15
    Die Einbeziehung des erstinstanzlich nicht ausdrücklich im Klageantrag erwähnten Grundstücks G2 mit klageerweiterndem und als - zulässige - konkludente Anschlussberufung zu wertendem Schriftsatz des Klägers vom 04.03.2021 (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10.04.2019, Az.: VIII ZR 12/18 in NJW 2019, 2308) ist gemäß § 264 Nr. 2 ZPO ohne weiteres zulässig; auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 533 ZPO kommt es nicht an.
  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 175/17

    Zu Duldungspflichten privater Waldeigentümer hinsichtlich ausgewilderter Wisente

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2021 - 5 U 153/15
    Ausgehend von der - insoweit Bindungswirkung entfaltenden - Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.07.2019 (Az.: V ZR 175/17) steht dem Kläger gegen den Beklagten im Ausgangspunkt ein Anspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB zu, der darauf gerichtet ist, dass der Beklagte die Beschädigung der im Eigentum des Klägers stehenden Bäume auf den beiden streitbefangenen Grundstücken durch die Wisente durch geeignete Maßnahmen verhindert.
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