Rechtsprechung
OLG Hamm, 29.05.2017 - I-5 U 156/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Duldungspflichten des Besitzers eines Waldgrundstücks hinsichtlich Schäden durch ausgewilderte Wisente
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Duldungspflichten des Besitzers eines Waldgrundstücks hinsichtlich Schäden durch ausgewilderte Wisente
- rechtsportal.de
BNatSchG § 45 ; BNatSchG § 44 ; BGB § 1004 Abs. 1
Duldungspflichten des Besitzers eines Waldgrundstücks hinsichtlich Schäden durch ausgewilderte Wisente - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Wisent-Rechtsstreitigkeiten
- lto.de (Kurzinformation)
Ausgewilderte Wisenten: Verein muss zum Schutz der Bäume aktiv werden
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Zivilprozess über ausgewilderte Wisente im Rothaargebirge
- datev.de (Kurzinformation)
Duldungspflicht bei Schäden durch ausgewilderte Wisente?
- nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Öfentlich-rechtliche Rechtsfragen im Zivilprozess über die ausgewilderten Wisente im Rothaargebirge
- nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Wisente werden (erneut) verhandelt
- nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Keine Einigung im Streit um Wisente - OLG Hamm entscheidet in zwei Verfahren am 29.05.2017 - drei Verfahren ruhen
Vor Ergehen der Entscheidung:
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Hamm, 29.05.2017 - 5 U 153/15
Öffentlich-rechtliche Rechtsfragen im Zivilprozess über die ausgewilderten …
Auch die Bestände anderer Waldeigentümer wurden beschädigt; beim Senat sind deshalb das gemeinsam mit dem vorliegenden Berufungsrechtsstreit verhandelte Parallelverfahren 5 U 156/15 (W3 ./. O) sowie die Verfahren 5 U 89/16 (W3 ./. P), 5 U 90/16 (W3 ./. R) und 5 U 91/16 (W3 ./. S) anhängig.Zu dieser Problematik liegen das jeweils vom Beklagten eingeführte Gutachten des Herrn Dr. Q vom 30.09.2015 (Anlage B 3, Bl. 135 ff. d. A.) und das Schreiben des Herrn X vom Kreis B vom 05.02.2016 (Anlage B 4, Bl. 278 ff. d. A.im Parallelverfahren 5 U 156/15) vor.
So sind bei dem Waldeigentümer Feldmann - Schütte (Parallelverfahren mit dem Az.: 5 U 156/15) innerhalb von drei Jahren ca. 7,5 % des Buchenbestandes durch das Schälen der Wisente zum großen Teil schwerwiegend geschädigt worden.
- OLG Hamm - 5 U 90/16 (anhängig)
Wisente werden (erneut) verhandelt
Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat heute in fünf Rechtsstreitigkeiten (Az. 5 U 153/15, 5 U 156/15, 5 U 89/16, 5 U 90/16 und 5 U 91/16 OLG Hamm), in denen über die im Rothaargebirge ausgewilderten Wisente gestritten wird, mündlich verhandelt.Nachdem sich die Parteien - es klagen fünf Forstwirte aus Schmallenberg jeweils gegen den zum Zwecke der Auswilderung und Erhaltung von Wisenten im Rothaargebirge gegründeten Verein - nicht einigen konnten, wird der Senat in den Verfahren 5 U 153/15 und 5 U 156/15 am 29.05.2017 Entscheidungen verkünden.
In den zur Entscheidung anstehenden Verfahren (Az. 5 U 153/15 und 5 U 156/15 OLG Hamm) beabsichtigt der Senat am 29.05.2017, 12:00 Uhr, Saal B-207, Urteile zu verkünden.
- OLG Hamm - 5 U 89/16 (anhängig)
Wisente werden (erneut) verhandelt
Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat heute in fünf Rechtsstreitigkeiten (Az. 5 U 153/15, 5 U 156/15, 5 U 89/16, 5 U 90/16 und 5 U 91/16 OLG Hamm), in denen über die im Rothaargebirge ausgewilderten Wisente gestritten wird, mündlich verhandelt.Nachdem sich die Parteien - es klagen fünf Forstwirte aus Schmallenberg jeweils gegen den zum Zwecke der Auswilderung und Erhaltung von Wisenten im Rothaargebirge gegründeten Verein - nicht einigen konnten, wird der Senat in den Verfahren 5 U 153/15 und 5 U 156/15 am 29.05.2017 Entscheidungen verkünden.
In den zur Entscheidung anstehenden Verfahren (Az. 5 U 153/15 und 5 U 156/15 OLG Hamm) beabsichtigt der Senat am 29.05.2017, 12:00 Uhr, Saal B-207, Urteile zu verkünden.
- OLG Hamm - 5 U 91/16 (anhängig)
Wisente werden (erneut) verhandelt
Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat heute in fünf Rechtsstreitigkeiten (Az. 5 U 153/15, 5 U 156/15, 5 U 89/16, 5 U 90/16 und 5 U 91/16 OLG Hamm), in denen über die im Rothaargebirge ausgewilderten Wisente gestritten wird, mündlich verhandelt.Nachdem sich die Parteien - es klagen fünf Forstwirte aus Schmallenberg jeweils gegen den zum Zwecke der Auswilderung und Erhaltung von Wisenten im Rothaargebirge gegründeten Verein - nicht einigen konnten, wird der Senat in den Verfahren 5 U 153/15 und 5 U 156/15 am 29.05.2017 Entscheidungen verkünden.
In den zur Entscheidung anstehenden Verfahren (Az. 5 U 153/15 und 5 U 156/15 OLG Hamm) beabsichtigt der Senat am 29.05.2017, 12:00 Uhr, Saal B-207, Urteile zu verkünden.
- VG Arnsberg, 11.02.2019 - 8 K 3527/17
Verwaltungsgerichtliche Klage gegen die Ausbringung von Wisenten erfolglos
Zivilrechtlich wurde der Beigeladene zu 1) auf die Klagen weiterer Waldbauern zuletzt mit Berufungsurteilen des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 29. Mai 2017 - 5 U 153/15 - und - 5 U 156/15 - verurteilt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass die von ihm am 11. April 2013 freigelassenen Wisente und deren Abkömmlinge die auf den Waldgrundstücken der klagenden Waldbauern wachsenden Bäume - insbesondere Buchen - durch Schälen der Baumrinde oder auf andere Weise beschädigen. - VG Arnsberg, 11.02.2019 - 8 K 3532/17 vom 29. Mai 2017 - 5 U 153/15 - und - 5 U 156/15 - verurteilt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass die von ihm am 11. April 2013 freigelassenen Wisente und deren Abkömmlinge die auf den Waldgrundstücken der klagenden Waldbauern wachsenden Bäume - insbesondere Buchen - durch Schälen der Baumrinde oder auf andere Weise beschädigen.