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   OLG Hamm, 18.05.2006 - 15 W 25/06   

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https://dejure.org/2006,5339
OLG Hamm, 18.05.2006 - 15 W 25/06 (https://dejure.org/2006,5339)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.05.2006 - 15 W 25/06 (https://dejure.org/2006,5339)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - 15 W 25/06 (https://dejure.org/2006,5339)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung zur Rüge einer fehlenden Bevollmächtigung; Notwendigkeit einer gerichtlichen Aufforderung zur Vorlage der notariell beglaubigten Erklärungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung eines Verfahrensbevollmächtigten ; Notwendigkeit einer eigenen ...

  • Judicialis

    FGG § 13 S. 3; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 45 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 5 Nr. 4
    WEG : Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Entfallen des Rechtsschutzinteresses bei Beschlussanfechtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 15
  • ZMR 2006, 879
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.01.1990 - II ZR 115/89

    Zurückbehaltungsrecht des ausgeschiedenen BGB -Gesellschafters

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2006 - 15 W 25/06
    Lediglich das weitere Zulässigkeitserfordernis der fristgerechten Berufungsbegründung (§ 520 ZPO) kann einer solchen Erweiterung Grenzen setzen (BGH NJW 1990, 1171, 1173); diese weitere Zulässigkeitsvoraussetzung hat im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit unberücksichtigt zu bleiben.
  • BGH, 20.09.1974 - IV ZR 55/73

    Nichtigkeitsklage nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2006 - 15 W 25/06
    Denn es entspricht für das Verfahren der ZPO gefestigter Rechtsprechung, dass die Rüge dieses Beschwerdegrundes derjenigen Partei vorbehalten ist, die dadurch betroffen ist, dass sie in dem gerichtlichen Verfahren nicht ordnungsgemäß vertreten worden ist, und deren Schutz die gesetzliche Vorschrift ausschließlich dient (BGHZ 63, 78 = NJW 1974, 2283), während der Verfahrensgegner dadurch in seinen Rechten nicht berührt wird.
  • KG, 16.11.1992 - 24 W 1940/92

    Geordnetes Zahlungswesen und Abrechnungswesen als Bestandteil der ordnungsgemäßen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2006 - 15 W 25/06
    Denn nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des KG (NJW-RR 1993, 338)und des Senats (FGPrax 1998, 173; FGPrax 2004, 269) wird ein solcher Erstattungsanspruch durch das Abrechnungssystem der Wohnungseigentümergemeinschaft überlagert: Ein Erstattungsanspruch wegen rechtsgrundloser Vorauszahlung kommt nur in dem Umfang in Betracht, in dem durch die feststellende Wirkung der durch Eigentümerbeschluss genehmigten Jahresabrechnung unter Berücksichtigung der geleisteten Vorauszahlungen ein Guthaben des betreffenden Wohnungseigentümers ausgewiesen wird.
  • OLG Düsseldorf, 21.06.2002 - 3 Wx 123/02

    Zur Höhe der zu bildenden Instandhaltungsrücklage

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2006 - 15 W 25/06
    Dabei haben die Wohnungseigentümer einen weiten Ermessensspielraum; nur wesentlich überhöhte Ansätze können gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung verstoßen (OLG Düsseldorf FGPrax 2002, 210 = ZWE 2002, 535).
  • BGH, 01.12.1993 - VIII ZR 41/93

    Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs des Vertragshändlers; Überlassung des

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2006 - 15 W 25/06
    Nach gefestigten Rechtsprechungsgrundsätzen, die für das Verfahren der ZPO entwickelt worden sind und für die fristgebundene Beschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechende Geltung beanspruchen, hemmt die Einlegung des Rechtsmittels den Eintritt der Rechtskraft der gesamten Entscheidung auch dann, wenn es zunächst auf einen Teil des angefochtenen Urteils beschränkt ist (BGH NJW 1994, 657, 659).
  • BGH, 23.09.1997 - X ZR 64/96

    Kostenpflicht mehrerer Patentinhaber im Rahmen einer Nichtigkeitsklage

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2006 - 15 W 25/06
    Die Begründung der weiteren Beschwerde hebt zwar zutreffend hervor, dass der Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung rechtsgestaltende Wirkung nur für die sog. Abrechnungsspitze entfaltet, den durch den Wirtschaftsplan begründeten Anspruch auf Beitragsleistung in der Form von Vorauszahlungen jedoch nicht berührt, insbesondere insoweit keine Novation bewirkt (BGHZ 132, 228 = NJW 1996, 725; BayObLG NJW-RR 2001, 659; NJW-RR 1998, 334; MünchKom/Engelhardt, BGB, 4. Aufl., § 28 Rn. 20).
  • OLG Hamm, 08.05.1998 - 15 W 83/98

    Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2006 - 15 W 25/06
    Denn nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des KG (NJW-RR 1993, 338)und des Senats (FGPrax 1998, 173; FGPrax 2004, 269) wird ein solcher Erstattungsanspruch durch das Abrechnungssystem der Wohnungseigentümergemeinschaft überlagert: Ein Erstattungsanspruch wegen rechtsgrundloser Vorauszahlung kommt nur in dem Umfang in Betracht, in dem durch die feststellende Wirkung der durch Eigentümerbeschluss genehmigten Jahresabrechnung unter Berücksichtigung der geleisteten Vorauszahlungen ein Guthaben des betreffenden Wohnungseigentümers ausgewiesen wird.
  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2006 - 15 W 25/06
    Die Begründung der weiteren Beschwerde hebt zwar zutreffend hervor, dass der Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung rechtsgestaltende Wirkung nur für die sog. Abrechnungsspitze entfaltet, den durch den Wirtschaftsplan begründeten Anspruch auf Beitragsleistung in der Form von Vorauszahlungen jedoch nicht berührt, insbesondere insoweit keine Novation bewirkt (BGHZ 132, 228 = NJW 1996, 725; BayObLG NJW-RR 2001, 659; NJW-RR 1998, 334; MünchKom/Engelhardt, BGB, 4. Aufl., § 28 Rn. 20).
  • BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 54/00

    Begrenzung des Wirtschaftsplans durch den Jahresabschluss

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2006 - 15 W 25/06
    Die Begründung der weiteren Beschwerde hebt zwar zutreffend hervor, dass der Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung rechtsgestaltende Wirkung nur für die sog. Abrechnungsspitze entfaltet, den durch den Wirtschaftsplan begründeten Anspruch auf Beitragsleistung in der Form von Vorauszahlungen jedoch nicht berührt, insbesondere insoweit keine Novation bewirkt (BGHZ 132, 228 = NJW 1996, 725; BayObLG NJW-RR 2001, 659; NJW-RR 1998, 334; MünchKom/Engelhardt, BGB, 4. Aufl., § 28 Rn. 20).
  • OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02

    Wohnungseigentumsrecht: Kein Bereicherungsanspruch wegen überzahlter

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2006 - 15 W 25/06
    Denn nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des KG (NJW-RR 1993, 338)und des Senats (FGPrax 1998, 173; FGPrax 2004, 269) wird ein solcher Erstattungsanspruch durch das Abrechnungssystem der Wohnungseigentümergemeinschaft überlagert: Ein Erstattungsanspruch wegen rechtsgrundloser Vorauszahlung kommt nur in dem Umfang in Betracht, in dem durch die feststellende Wirkung der durch Eigentümerbeschluss genehmigten Jahresabrechnung unter Berücksichtigung der geleisteten Vorauszahlungen ein Guthaben des betreffenden Wohnungseigentümers ausgewiesen wird.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 03.05.2018 - 72 C 15/18

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Kostenobergrenze für eine

    Dabei wird teilweise auf die Pauschalsätze des § 28 Zweite Berechnungsverordnung zurückgegriffen (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.); nach Auffassung des Gerichts können solche Vorgaben allerdings allenfalls eine Orientierung für die Ermessensausübung darstellen, bedeuten jedoch keinesfalls eine Bindung der Eigentümerversammlung, den so beschriebenen Ermessensspielraum auch bis zur oberen Grenze auszuschöpfen (so auch OLG Hamm, Beschl. v. 18. Mai 2006 - 15 W 25/06, ZMR 2006, 879; Vandenhouten in Niedenführ/Vandenhouten a.a.O., Rn. 127; insgesamt kritisch bzgl. der Heranziehung: Drasdo in ZWE 2012, 17).
  • LG Karlsruhe, 18.05.2022 - 11 S 179/20

    Berufung beim konzentrierten Berufungsgericht bei Streit von WEG mit Nachbar-WEG

    Es kommen vielmehr die allgemeinen Vorschriften zur Anwendung, denn zwischen den Parteien des Rechtsstreits liegt kein wohnungseigentumsrechtliches Gemeinschaftsverhältnis vor, dieses gibt es nur innerhalb der jeweiligen WEG (s. Reichel-Scherer/Kallenborn in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 43 WEG (Stand: 08.12.2020), Rn. 5; vgl. auch zum Streit mit einer anderen Wohnungseigentümergemeinschaft um die Benutzung eines gemeinsamen Treppenhauses: OLG Hamm ZMR 2006, 879; Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 43 Rn. 56).
  • AG München, 11.01.2012 - 482 C 14164/11

    Wohnungseigentum: Beschlussfassung über eine angemessene Instandhaltungsrücklage

    Bei der Bemessung der Instandhaltungsrücklage und des jährlichen Beitrages dazu haben die Wohnungseigentümer zwar einen weiten Ermessensspielraum ((vgl. z.B. OLG Hamm, ZMR 2006, 879), wesentlich überhöhte Ansätze können allerdings gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung verstoßen.
  • LG Dortmund, 19.04.2021 - 1 S 273/20

    § 28 Abs. 2 der II. BVO keine geeignete Grundlage zur Ermittlung der zu bildenden

    Die Angemessenheit der Erhaltungsrücklage bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere Alter, Größe, baulichen Besonderheiten und Zustand der WohnungseigentumsanIage (vgl. OLG Hamm, ZWE 2007, 34).
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