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   OLG Hamm, 18.06.2014 - I-3 U 66/14   

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OLG Hamm, 18.06.2014 - I-3 U 66/14 (https://dejure.org/2014,20799)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.06.2014 - I-3 U 66/14 (https://dejure.org/2014,20799)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juni 2014 - I-3 U 66/14 (https://dejure.org/2014,20799)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; ZPO §§ 286, 412
    Beauftragung eines neuen Sachverständigen im Arzthaftungsprozess wegen Abweichung des Sachverständigen von den Leitlinien medizinischer Fachgesellschaften

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sachverständiger weicht von Leitlinien ab: Besondere Begründung erforderlich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berufung auf Expertenmeinung eines Sachverständigen reicht bei Abweichung von medizinischer Leitlinie nicht aus

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berufung auf Expertenmeinung eines Sachverständigen reicht bei Abweichung von medizinischer Leitlinie nicht aus

Verfahrensgang

  • LG Essen - 1 O 51/12
  • OLG Hamm, 18.06.2014 - I-3 U 66/14
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.11.2010 - III ZR 45/10

    Haftung für Wildschäden: Bemessung des Wildschadens an Baumpflanzungen einer

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2014 - 3 U 66/14
    (1) Richtig ist, dass der Streit zwischen mehreren sachverständigen Gutachtern nicht dadurch entschieden werden darf, dass das Gericht ohne einleuchtende und nachvollziehbare Begründung einem von ihnen den Vorzug gibt; vorhandene weitere Aufklärungsmöglichkeiten müssen genutzt werden, wenn sie sich anbieten und Erfolg versprechen (BGH, NJW 2011, 852 Rn. 33 m.w.N.).

    Die hieraus resultierende Pflicht, den Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens zu laden, erstreckt sich jedoch nicht auf einen früheren Sachverständigen, dessen Gutachten das Gericht für ungenügend erachtet und deshalb zum Anlass genommen hat, gem. § 412 Abs. 1 ZPO einen anderen Sachverständigen zu beauftragen (BGH, NJW 2011, 852 Rn. 36).

  • BGH, 15.04.2014 - VI ZR 382/12

    Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Beweiswert von Leitlinien ärztlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2014 - 3 U 66/14
    Zwar haben derartige Leitlinien ärztlicher Fachgremien oder Verbände keine konstitutive Wirkung und können nicht unbesehen als Maßstab für den gebotenen medizinischen Standard übernommen werden (BGH, GesR 2008, 361; GesR 2011, 417; Urt. v. 15.4.2014 - VI ZR 382/12, zitiert nach juris Rn. 17).
  • BGH, 28.01.2014 - VI ZR 143/13

    Arzthaftungsprozess wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nach einer

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2014 - 3 U 66/14
    Dies gilt auch dann, wenn der Arzt erklärt, ihm sei das strittige Aufklärungsgespräch nicht im Gedächtnis geblieben (BGH, VersR 2014, 588, Rn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 28.03.2008 - VI ZR 57/07

    Beurteilung eines Behandlungsfehlers anhand der Leitlinien von ärztlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2014 - 3 U 66/14
    Zwar haben derartige Leitlinien ärztlicher Fachgremien oder Verbände keine konstitutive Wirkung und können nicht unbesehen als Maßstab für den gebotenen medizinischen Standard übernommen werden (BGH, GesR 2008, 361; GesR 2011, 417; Urt. v. 15.4.2014 - VI ZR 382/12, zitiert nach juris Rn. 17).
  • OLG Hamm, 30.10.1996 - 3 U 2/95

    Verzicht des Sachverständigen auf Untersuchung des Patienten

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2014 - 3 U 66/14
    Vielmehr kann der Sachverständige dann auf eine eigene aktuelle Untersuchung des Patienten verzichten, wenn es auf diese für die Beurteilung, ob eine ärztliche Behandlung fehlerhaft erfolgt ist, nicht ankommt (vgl. Senat, AHRS 7010/109 = VersR 1997, 1533).
  • OLG München, 08.04.2015 - 15 U 2919/14

    Schadensersatzanspruch wegen der Rückabwicklung einer mittelbaren

    Hinzu kommt die Erhöhung des Totalverlustrisikos durch die beträchtliche Fremdfinanzierungsquote (vgl. hierzu etwa BGHZ 186, 152) mit einem beträchtlichen Finanzierungsanteil in CHF (vgl. S. 63 des Prospekts), wobei deren konkrete Höhe letztlich nicht entscheidungserheblich ist, so dass es keiner Auseinandersetzung mit den Ausführungen der Parteien zu der vom Kläger vorgelegten Hinweisverfügung des OLG Stuttgart vom 14.11.2014, 3 U 66/14 (Anlage K 13) bedarf.
  • OLG Rostock, 24.11.2023 - 5 U 69/21
    Sie geben regelmäßig den anerkannten und gesicherten Stand der medizinischen Wissenschaft oder die Überzeugung maßgeblicher ärztlicher Kreise von der Richtigkeit einer bestimmten Behandlung im Behandlungszeitpunkt wieder (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 18. Juni 2014 -I-3 U 66/14, juris Rn. 29).
  • FG Hessen, 29.05.2017 - 3 K 6/13

    § 32 Abs.4 S.1 Nr.3 EStG, § 82 FGO, § 412 Abs.1 ZPO

    Vielmehr kann er sich aufgrund eigener Einschätzung des Sachverhalts auch darauf beschränken, den aktuellen Gesundheitszustand des Patienten anhand von Krankenunterlagen zu bestimmen (vgl. Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 18.06.2014 I-3 U 66/14, 3 U 66/14, Juris, und Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 06.02.2012 1 A 1337/10, Juris).
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