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   OLG Hamm, 21.01.2020 - I-15 W 433/19   

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https://dejure.org/2020,15266
OLG Hamm, 21.01.2020 - I-15 W 433/19 (https://dejure.org/2020,15266)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.01.2020 - I-15 W 433/19 (https://dejure.org/2020,15266)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Januar 2020 - I-15 W 433/19 (https://dejure.org/2020,15266)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 891
  • FamRZ 2020, 1597
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 06.10.2015 - 2 W 69/15

    Erbscheinsverfahren: Behandlung von Verfügungen des Erblassers über

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2020 - 15 W 433/19
    Nach der überwiegenden Rechtsprechung und Literatur ist ein Vorausvermächtnis nur dann ausdrücklich im Erbschein auszuweisen, wenn es einen einzigen Vorerben gibt (BGHZ 32, 60; Senat ZErb 2015, 288; OLG Hamburg FGPrax 2016, 133; Burandt/Rojahn/Lang, BGB, 3. Auflage, § 2110 Rn.7; BeckOK-Litzenburger, BGB, 51. Edition 2019, § 2110 Rn.5).
  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58

    Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2020 - 15 W 433/19
    Nach der überwiegenden Rechtsprechung und Literatur ist ein Vorausvermächtnis nur dann ausdrücklich im Erbschein auszuweisen, wenn es einen einzigen Vorerben gibt (BGHZ 32, 60; Senat ZErb 2015, 288; OLG Hamburg FGPrax 2016, 133; Burandt/Rojahn/Lang, BGB, 3. Auflage, § 2110 Rn.7; BeckOK-Litzenburger, BGB, 51. Edition 2019, § 2110 Rn.5).
  • OLG Frankfurt, 05.03.2024 - 21 W 80/23

    Adoptivkinder als durch den Begriff des Abkömmlings eingesetzte Testamentserben;

    Jedoch ist ein solcher Ausweis verzichtbar, falls es sich nicht um einen alleinigen Vorerben handelt, sondern der Erblasser mehrere Vorerben nebeneinander eingesetzt hatte (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2020, 891).
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