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   OLG Hamm, 24.09.2013 - III-3 RVs 66/13   

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https://dejure.org/2013,42505
OLG Hamm, 24.09.2013 - III-3 RVs 66/13 (https://dejure.org/2013,42505)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.09.2013 - III-3 RVs 66/13 (https://dejure.org/2013,42505)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. September 2013 - III-3 RVs 66/13 (https://dejure.org/2013,42505)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirkung eines Verbindungsbeschlusses als Eröffnungsbeschluss bei erkennbarer Prüfung des hinreichenden Tatverdachts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 203; StPO § 354 Abs. 1
    Wirkung eines Verbindungsbeschlusses als Eröffnungsbeschluss bei erkennbarer Prüfung des hinreichenden Tatverdachts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 6 Ns 112/12
  • OLG Hamm, 24.09.2013 - III-3 RVs 66/13

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 114
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.01.2011 - 3 StR 484/10

    Verfahrenshindernis (fehlender wirksamer Eröffnungsbeschluss);

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2013 - 3 RVs 66/13
    Einem Verbindungsbeschluss kann zwar im Einzelfall die Wirkung eines Eröffnungsbeschlusses zukommen, wenn das verbindende Gericht die Eröffnungsvoraussetzungen im Rahmen der Verbindung erkennbar geprüft hat, dem Verbindungsbeschluss mithin eine schlüssige und eindeutige Willenserklärung des Gerichts, die Anklage unter den Voraussetzungen des § 203 StPO zuzulassen, unter gleichzeitiger Würdigung des hinreichenden Tatverdachts entnommen werden kann (OLG Köln, NStZ-RR 2004, 48; vgl. auch BGH, NStZ-RR 2011, 150 für den Übernahmebeschluss der (Jugend-)Kammer, die Termins- und Ladungsverfügung sowie die Besetzungsentscheidung nach § 76 Abs. 2 GVG).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2010 - 3 RVs 117/10

    Anforderungen an einen Eröffnungsbeschluss; Erörterungsmangel im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2013 - 3 RVs 66/13
    Tatverdacht geprüft und i.S.v. § 203 StPO bejaht hätte (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2004, 58; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2011, 105).
  • OLG Köln, 26.09.2003 - Ss 388/03

    Formelle Ordnungsgemäßheit einer Revisionsbegründung durch eine hinreichend

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2013 - 3 RVs 66/13
    Einem Verbindungsbeschluss kann zwar im Einzelfall die Wirkung eines Eröffnungsbeschlusses zukommen, wenn das verbindende Gericht die Eröffnungsvoraussetzungen im Rahmen der Verbindung erkennbar geprüft hat, dem Verbindungsbeschluss mithin eine schlüssige und eindeutige Willenserklärung des Gerichts, die Anklage unter den Voraussetzungen des § 203 StPO zuzulassen, unter gleichzeitiger Würdigung des hinreichenden Tatverdachts entnommen werden kann (OLG Köln, NStZ-RR 2004, 48; vgl. auch BGH, NStZ-RR 2011, 150 für den Übernahmebeschluss der (Jugend-)Kammer, die Termins- und Ladungsverfügung sowie die Besetzungsentscheidung nach § 76 Abs. 2 GVG).
  • BGH, 30.05.1988 - 1 StR 223/88

    Verfahrenseinstellung auf Grund des Fehlens eines Eröffnungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2013 - 3 RVs 66/13
    Insbesondere ist nicht erkennbar, dass das Amtsgericht insoweit die in § 203 StPO vorgeschriebene Prüfung des hinreichenden Tatverdachts vorgenommen hätte (vgl. BGH, NStE Nr. 4 zu § 203 StPO - Beschluss vom 30.05.1988, 1 StR 223/88, juris).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.2014 - 2 RVs 55/14

    Fehlender Eröffnungsbeschluss als unbehebbares Verfahrenshindernis in der

    So kann einem Verbindungsbeschluss im Einzelfall die Wirkung eines Eröffnungsbeschlusses zukommen (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2004, 48; OLG Hamm NStZ-RR 2014, 114).
  • OLG Hamm, 21.07.2020 - 4 RVs 85/20

    Fehlender Eröffnungsbeschluss, Verbindungsbeschluss, Rechtsmittelbeschränkung,

    Anderes gilt nur dann, wenn erkennbar ist, dass das Gericht auch über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden wollte, insbesondere also den hinreichenden Tatverdacht geprüft hat (vgl. nur: OLG Hamburg, Beschl. v. 12.11.2018 - 2 Rev 92/118 - 1 Ss 168/18 - juris; OLG Hamm, Beschl. v.24.09.2013 - 3 RVs 66/13 - juris).
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