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   OLG Hamm, 26.01.2011 - I-8 U 142/10   

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https://dejure.org/2011,12970
OLG Hamm, 26.01.2011 - I-8 U 142/10 (https://dejure.org/2011,12970)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.01.2011 - I-8 U 142/10 (https://dejure.org/2011,12970)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Januar 2011 - I-8 U 142/10 (https://dejure.org/2011,12970)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.05.1996 - II ZR 275/94

    Aufbringung des Fehlbetrages durch die übrigen Gesellschafter; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2011 - 8 U 142/10
    Der Rückstand des Gesellschafters mit der Zahlung seiner Stammeinlage stellt eine Tatbestandsvoraussetzung des § 24 S. 1 GmbHG dar, wenn ein anderer Gesellschafter im Rahmen der Ausfallhaftung in Anspruch genommen wird (BGH, NJW 1996, 2306, Juris-Rdn. 13; OLG Karlsruhe, GmbHR 1971, 7, 8).
  • BGH, 08.11.2004 - II ZR 362/02

    Bindung an die Feststellungen eines Urteils im Kaduzierungsverfahren bei

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2011 - 8 U 142/10
    Wird nämlich in einem Prozess des Insolvenzverwalters gegen einen GmbH-Gesellschafter rechtskräftig festgestellt, dass der Gesellschafter seine Einlage nicht eingezahlt hat, und führt der Insolvenzverwalter daraufhin das Kaduzierungsverfahren nach § 21 GmbHG durch, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dem der Senat sich anschließt, das Gericht in dem nachfolgenden Prozess des Insolvenzverwalters gegen einen Mitgesellschafter auf Zahlung des Fehlbetrages nach § 24 GmbHG nicht an die rechtskräftige Feststellung aus dem Vorprozess gebunden (BGH, NZG 2005, 180).
  • OLG Jena, 08.06.2007 - 6 U 311/07

    Fälligstellung der Stammeinlagen einer insolventen GmbH durch den

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2011 - 8 U 142/10
    Eine zu kurze Frist ist unwirksam und setzt nach ganz herrschender Meinung nicht etwa eine angemessen lange Frist in Gang (Thüringisches OLG, NZG 2007, 717; Baumbach/ Hueck/Fastrich, § 21 Rdn. 5 m.w.N.).
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