Rechtsprechung
OLG Hamm, 26.01.2011 - I-8 U 142/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,12970) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Ausfallhaftung nach § 24 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 21.07.2010 - 42 O 64/09
- OLG Hamm, 26.01.2011 - I-8 U 142/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.05.1996 - II ZR 275/94
Aufbringung des Fehlbetrages durch die übrigen Gesellschafter; Zulässigkeit einer …
Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2011 - 8 U 142/10
Der Rückstand des Gesellschafters mit der Zahlung seiner Stammeinlage stellt eine Tatbestandsvoraussetzung des § 24 S. 1 GmbHG dar, wenn ein anderer Gesellschafter im Rahmen der Ausfallhaftung in Anspruch genommen wird (BGH, NJW 1996, 2306, Juris-Rdn. 13; OLG Karlsruhe, GmbHR 1971, 7, 8). - BGH, 08.11.2004 - II ZR 362/02
Bindung an die Feststellungen eines Urteils im Kaduzierungsverfahren bei …
Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2011 - 8 U 142/10
Wird nämlich in einem Prozess des Insolvenzverwalters gegen einen GmbH-Gesellschafter rechtskräftig festgestellt, dass der Gesellschafter seine Einlage nicht eingezahlt hat, und führt der Insolvenzverwalter daraufhin das Kaduzierungsverfahren nach § 21 GmbHG durch, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dem der Senat sich anschließt, das Gericht in dem nachfolgenden Prozess des Insolvenzverwalters gegen einen Mitgesellschafter auf Zahlung des Fehlbetrages nach § 24 GmbHG nicht an die rechtskräftige Feststellung aus dem Vorprozess gebunden (BGH, NZG 2005, 180). - OLG Jena, 08.06.2007 - 6 U 311/07
Fälligstellung der Stammeinlagen einer insolventen GmbH durch den …
Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2011 - 8 U 142/10
Eine zu kurze Frist ist unwirksam und setzt nach ganz herrschender Meinung nicht etwa eine angemessen lange Frist in Gang (Thüringisches OLG, NZG 2007, 717;… Baumbach/ Hueck/Fastrich, § 21 Rdn. 5 m.w.N.).