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   OLG Hamm, 31.05.2021 - 5 U 71/20   

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https://dejure.org/2021,63741
OLG Hamm, 31.05.2021 - 5 U 71/20 (https://dejure.org/2021,63741)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.05.2021 - 5 U 71/20 (https://dejure.org/2021,63741)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Mai 2021 - 5 U 71/20 (https://dejure.org/2021,63741)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.04.2013 - V ZR 47/12

    Rechte nachrangiger Grundpfandgläubiger

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2021 - 5 U 71/20
    Nach dem Urteil des BGH vom 19.04.2013 - V ZR 47/12 - werde bei einem weiten Sicherungszweck der Rückgewähranspruch erst dann fällig, wenn eine Revalutierung der Grundschuld endgültig nicht mehr in Betracht komme.

    Wann, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form der Sicherungsnehmer dem Sicherungsgeber die Grundschuld zurückgewähren muss, bestimmt die Sicherungsvereinbarung (BGH, Urteil vom 19.04.2013 - V ZR 47/12, juris Rz. 7, 12).

    In diesem Fall tritt die aufschiebende Bedingung ein, da der Sicherungszweck endgültig entfällt; der Rückgewähranspruch entfaltet Wirksamkeit bzw. ist fällig (BGH, Urteil vom 19.04.2018 - IX ZR 230/15 - Rn. 65, beck-online; BGH, Urteil vom 10.11.2011 - IX ZR 142/10 - Rn. 15, juris; BGH, Urteil vom 19.04.2013 - V ZR 47/12, Rn. 12, juris).

    Obwohl der pfändende Gläubiger zur Kündigung der Geschäftsbeziehung nicht berechtigt ist und das Kündigungsrecht auch nicht pfänden kann (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2013 - V ZR 47/12 -, juris, Rn. 15; Stöber/Rellermeyer, Forderungspfändung, 17. Aufl. 2020, Rn. F118), könnte er durch sein Verhalten mithin eine Änderung des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien des Sicherungsvertrages herbeiführen und faktisch erzwingen.

    Dies ist indessen aus Sicht des erkennenden Senats mit der Entscheidung des V. Zivilsenats des BGH vom 19.04.2013 - V ZR 47/12 nicht zu vereinbaren.

    In diesen Fällen verwirkliche sich gerade eine dem Rückgewähranspruch aufgrund der getroffenen Sicherungsvereinbarung von vornherein anhaftende Schwäche, die der Zessionar hinnehmen müsse, weil er den Anspruch nur in dieser Form erworben habe (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2013 - V ZR 47/12 -, juris, Rn. 14).

    Das Recht zur Kündigung der Sicherungsvereinbarung oder der gesamten Geschäftsbeziehung zwischen Sicherungsgeber und Grundschuldgläubiger ist nicht Inhalt des gepfändeten oder abgetretenen Rückgewähranspruchs (vgl. BGH, Urteil vom 19.04.2013 - V ZR 47/12, Rn. 15, juris für den Fall der Abtretung).

  • BGH, 10.11.2011 - IX ZR 142/10

    Insolvenzverfahren: Begründung eines Rechts auf abgesonderte Befriedigung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2021 - 5 U 71/20
    In diesem Fall tritt die aufschiebende Bedingung ein, da der Sicherungszweck endgültig entfällt; der Rückgewähranspruch entfaltet Wirksamkeit bzw. ist fällig (BGH, Urteil vom 19.04.2018 - IX ZR 230/15 - Rn. 65, beck-online; BGH, Urteil vom 10.11.2011 - IX ZR 142/10 - Rn. 15, juris; BGH, Urteil vom 19.04.2013 - V ZR 47/12, Rn. 12, juris).

    Zwar hat der IX. Zivilsenat des BGH in seinem Urteil vom 10.11.2011 (Az. IX ZR 142/10) entschieden, dass die sicherungsvertraglich vorbehaltene Revalutierung eine auflösende Rechtsbedingung darstelle, durch die der nach vollständiger Tilgung der Anlassverbindlichkeit entstandene Rückgewähranspruch wieder in einen aufschiebend bedingten Anspruch zurückverwandelt werde.

  • BGH, 19.04.2018 - IX ZR 230/15

    Insolvenzverfahren: Kondizierung einer Sicherungsgrundschuld durch den

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2021 - 5 U 71/20
    In diesem Fall tritt die aufschiebende Bedingung ein, da der Sicherungszweck endgültig entfällt; der Rückgewähranspruch entfaltet Wirksamkeit bzw. ist fällig (BGH, Urteil vom 19.04.2018 - IX ZR 230/15 - Rn. 65, beck-online; BGH, Urteil vom 10.11.2011 - IX ZR 142/10 - Rn. 15, juris; BGH, Urteil vom 19.04.2013 - V ZR 47/12, Rn. 12, juris).

    Gegen die vom IX. Zivilsenat des BGH in seinem Urteil vom 10.11.2011 vertretene Rechtsauffassung sprechen auch die Ausführungen desselben Senats in der Entscheidung vom 19.04.2018 (IX ZR 230/15, Rn. 65, juris), in der der BGH ausführt, die Rückgewähr könne erst dann verlangt werden, wenn die Revalutierung endgültig nicht mehr in Betracht komme.

  • BGH, 28.03.1996 - IX ZR 77/95

    Geltendmachung von Schadensersatzforderungen in Konkurs einer GmbH & Co. KG;

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2021 - 5 U 71/20
    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage fehlt nur ausnahmsweise dann, wenn diese objektiv schlechthin sinnlos ist, weil der Kläger unter keinen Umständen mit seinem prozessualen Begehren irgendeinen schutzwürdigen Vorteil erlangen kann (BGH, Urteil vom 28. März 1996 - IX ZR 77/95 -, Rn. 23, juris; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl. 2020, Vor § 253 Rz. 18).
  • BGH, 18.02.1992 - XI ZR 134/91

    Darlegungs- und Beweislast für Rückgewähranspruch des Sicherungsgebers bei

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2021 - 5 U 71/20
    Er entsteht auch dann, wenn er nicht ausdrücklich in der Sicherungsabrede erwähnt wird, weil es zum Wesen einer fiduziarischen Sicherheit gehört, dass der Sicherungsnehmer sie nach Erledigung des Sicherungszwecks zurückgeben muss (BGH, Urteil vom 18.02.1992 - XI ZR 134/91; Freckmann, Der Rückgewähranspruch bei Sicherungsgrundschulden in der Bankpraxis, BKR 2012, 133; Gaberdiel/Samhat, a.a.O., Rn. 723).
  • BGH, 26.04.1994 - XI ZR 97/93

    Freigabeanspruch des Rechtsinhabers bei Hinterlegung zu Gunsten mehrerer

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2021 - 5 U 71/20
    Dem Sicherungsgeber stehen grundsätzlich nach freier Wahl drei Möglichkeiten der Rückgewähr offen: erstens die Abtretung an den Sicherungsgeber oder auf dessen Weisung an einen Dritten (§§ 1192 Abs. 1, 1154 BGB), zweitens die Abgabe der Verzichtserklärung (§§ 1192 Abs. 1, 1168 Abs. 1 BGB) und drittens die Rückgewähr durch Aufhebung der Grundschuld (§§ 1192 Abs. 1, 1183, 875 BGB, vgl. BGH, Urteil vom 26.04.1994 - XI ZR 97/93; Palandt/Herrler, a.a.O., § 1191 Rz. 26).
  • BGH, 12.10.2017 - V ZB 131/16

    Grundbuchsache: Nachweis für die Befugnis des Antragstellers zur Abgabe der

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2021 - 5 U 71/20
    Der BGH hat die Frage in einer Entscheidung aus dem Jahr 2017 ausdrücklich offengelassen (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2017 - V ZB 131/16 -, juris Rz. 9 ff.).
  • OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 18/16

    Zur Pfändbarkeit des Zustimmungsrechts des Eigentümers auf Löschung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2021 - 5 U 71/20
    Teilweise wird vertreten, dass die Pfändung des Rückgewähranspruchs das Zustimmungsrecht als Nebenrecht erfasst (OLG Dresden, Beschluss vom 25.02.2010 - 3 W 81/10, BeckRS 2010, 23359, beck-online; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 07.01.2011, 5 W 280/10 - Rn. 15, juris; Palandt/Herrler, 80. Aufl. 2021, § 1183 Rz. 4), teilweise wird dies unter Berufung auf die Unpfändbarkeit des Zustimmungsrechts abgelehnt (OLG München, Beschluss vom 31. August 2016 - 34 Wx 18/16 -, Rn. 14 ff., juris; Staudinger/Wolfsteiner (2019) BGB § 1183, Rn. 14).
  • OLG Dresden, 25.02.2010 - 3 W 81/10

    Voraussetzungen der Löschung einer Fremdgrundschuld auf Antrag des Gläubigers

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2021 - 5 U 71/20
    Teilweise wird vertreten, dass die Pfändung des Rückgewähranspruchs das Zustimmungsrecht als Nebenrecht erfasst (OLG Dresden, Beschluss vom 25.02.2010 - 3 W 81/10, BeckRS 2010, 23359, beck-online; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 07.01.2011, 5 W 280/10 - Rn. 15, juris; Palandt/Herrler, 80. Aufl. 2021, § 1183 Rz. 4), teilweise wird dies unter Berufung auf die Unpfändbarkeit des Zustimmungsrechts abgelehnt (OLG München, Beschluss vom 31. August 2016 - 34 Wx 18/16 -, Rn. 14 ff., juris; Staudinger/Wolfsteiner (2019) BGB § 1183, Rn. 14).
  • OLG Saarbrücken, 07.01.2011 - 5 W 280/10

    Grundbuchverfahren auf Grundschuldlöschung: Antragsbefugnis der Landeskasse nach

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2021 - 5 U 71/20
    Teilweise wird vertreten, dass die Pfändung des Rückgewähranspruchs das Zustimmungsrecht als Nebenrecht erfasst (OLG Dresden, Beschluss vom 25.02.2010 - 3 W 81/10, BeckRS 2010, 23359, beck-online; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 07.01.2011, 5 W 280/10 - Rn. 15, juris; Palandt/Herrler, 80. Aufl. 2021, § 1183 Rz. 4), teilweise wird dies unter Berufung auf die Unpfändbarkeit des Zustimmungsrechts abgelehnt (OLG München, Beschluss vom 31. August 2016 - 34 Wx 18/16 -, Rn. 14 ff., juris; Staudinger/Wolfsteiner (2019) BGB § 1183, Rn. 14).
  • LG Bielefeld, 27.04.2020 - 6 O 541/19
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