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OLG Jena, 11.05.2020 - 8 U 822/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- baurechtsiegen.de
VOB-Vertrag - Hinweispflicht Rohbauer auf Mängel im Baugrundgutachten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Muss der Rohbauer das Baugrundgutachten prüfen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Rohbauer muss nicht auf Fehler im Baugrundgutachten hinweisen! (IBR 2021, 295)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.04.1993 - IX ZR 215/92
Außergerichtliche Vermögensübertragung auf Treuhänder nach Liquidationsvergleich
Auszug aus OLG Jena, 11.05.2020 - 8 U 822/19
Entgegen der Auffassung der Klägerin können auch Entscheidungsgründe Tatbestandsangaben enthalten, deren Unrichtigkeit allein mit dem Berichtigungsverfahren nach § 320 ZPO zu beheben sind (BGH, Urteil vom 29.04.1993 - IX ZR 215/92).Fehlt es an einem Tatbestandsberichtigungsantrag, sind die tatsächlichen Feststellungen gemäß § 314 ZPO bindend (BGH, Urteil vom 29.04.1993 - IX ZR 215/92).
- BGH, 08.01.2007 - II ZR 334/04
Beweiskraft des Tatbestands eines Berufungsurteils
Auszug aus OLG Jena, 11.05.2020 - 8 U 822/19
Denn ausdrückliche tatbestandliche Feststellungen genießen Vorrang vor pauschalen Bezugnahmen (BGH, Urteil vom 08.01.2007 - II ZR 334/04). - BGH, 30.06.1977 - VII ZR 325/74
Grenzen des dem Auftragnehmer zugewiesenen Risikobereichs bei Vereinbarung der …
Auszug aus OLG Jena, 11.05.2020 - 8 U 822/19
Zwar entlasten bestimmte Anweisungen des Auftraggebers den Auftragnehmer nicht ohne weiteres, sondern verpflichten ihn zur Prüfung und Mitteilung, unter Umständen sogar zur Weigerung, diese Anordnungen zu befolgen (BGH, Urteil vom 30.06.1977 - VII ZR 325/74). - OLG Brandenburg, 20.08.2014 - 4 U 3/14
Architektenhaftung: Konkludente Abnahme einer Architektenleistung; Verpflichtung …
Auszug aus OLG Jena, 11.05.2020 - 8 U 822/19
Eine Arglist dürfte dem Beklagten zu 2 nur dann vorgeworfen werden können, wenn der Beklagte zu 2 der Klägerin wesentliche Umstände für die Realisierung des Bauvorhabens verschwiegen hätte (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 20.08.2014 - 4 U 3/14).