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   OLG Jena, 21.02.2007 - Bl U 594/06   

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OLG Jena, 21.02.2007 - Bl U 594/06 (https://dejure.org/2007,15653)
OLG Jena, Entscheidung vom 21.02.2007 - Bl U 594/06 (https://dejure.org/2007,15653)
OLG Jena, Entscheidung vom 21. Februar 2007 - Bl U 594/06 (https://dejure.org/2007,15653)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    Art. 14 Abs. 3 GG, §§ 823 Abs. 1 BGB, 1, 18 StVO, 7, 8, 20 BJagdG pp
    Eingriff in das Jagdausübungsrecht einer Jagdgenossenschaft durch eine Straßenbaumaßnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingriff in das Jagdausübungsrecht einer Jagdgenossenschaft durch eine Straßenbaumaßnahme; Erstarken des Jagdausübungsrechts als ein "Stück abgespaltenes Eigentum" in der Hand einer Jagdgenossenschaft zu einem geschützten Recht; Durchschneiden einer Teilfläche des ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 3; ; BGB § 823 Abs. 1; ; StVO § 1; ; StVO § 18; ; BJagdG § 7; ; BJagdG § 8; ; BJagdG § 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingriff in das Jagdausübungsrecht einer Jagdgenossenschaft durch eine Straßenbaumaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Art. 14 Abs. 3 GG, §§ 823 Abs. 1 BGB, 1, 18 StVO, 7, 8, 20 BJagdG pp
    Eingriff in das Jagdausübungsrecht einer Jagdgenossenschaft durch eine Straßenbaumaßnahme

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.08.2000 - III ZR 328/98

    Enteignung einer Jagdgenossenschaft

    Auszug aus OLG Jena, 21.02.2007 - Bl U 594/06
    aa) Der BGH war bereits mehrfach mit Konstellationen befasst, in denen der Jagdbezirk einer Jagdgenossenschaft durch den Bau einer Autobahn (vgl. BGH Urt. v. 14.6.1982 - III ZR 175/80 = BGHZ 84, 261 = NJW 1982, 2183; Urt. v. 15.2.1996 - III ZR 143/94 = NJW 1996, 1897; Urt. v. 4.8.2000 - III ZR 328/98 = NJW 2000, 3638) oder einer ICE-Bahnstrecke (vgl. Urt. v. 20.1.2000 - III ZR 110/99 = BGHZ 143, 321 = NJW 2000, 1720) durchschnitten wurde.

    Er hat dies darauf gestützt, dass der Jagdgenossenschaft ein Ausgleich nach Enteignungsgrundsätzen für solche Nachteile zu gewähren sei, die aus der Verkleinerung des Jagdbezirks um die Trassenflächen resultieren (vgl. BGH NJW 1996, 1897, 1898; NJW 2000, 3638).

    Zwar ist zutreffend, dass der BGH mehrfach entschieden hat, dass auch diejenigen Nachteile nach Enteignungsregeln zu entschädigen seien, welche eine Jagdausübung an den nicht zur Trassenführung benötigten (einer Betretung weiterhin zugänglichen) Restflächen - z.B. durch Beschränkung der Schussrichtung, Einschränkungen von Treibjagd, Pirsch und Ansitz, Erfordernis zusätzlicher Wildzäune, Änderungen des Wildbestands usw. - beeinträchtigen (vgl. BGH NJW 2000, 1720, 1721; NJW 2000, 3638).

    a) Die Feststellungen und Schlussfolgerungen des Sachverständigen beruhen auf den Regeln des sog. "objektivierten Pachtzinsdifferenzverfahrens", das der BGH unter Anerkennung eines tatrichterlichen Ermessensspielraums ausdrücklich gebilligt hat (vgl. BGH Urt. v. 4.8.2000 - III ZR 328/98 = NJW 2000, 3638, 3640; so schon früher OLG Hamm AgrarR 1993, 292; OLG Stuttgart AgrarR 2000, 194).

    Der Einwand der Klägerin, dass der BGH in der o.g. Entscheidung (vgl. BGH NJW 2000, 3638ff.) eine "Objektivierung" des Jagdpachtwertes ausdrücklich abgelehnt und zur Preisbestimmung stattdessen eine Marktanalyse anhand vergleichbarer Reviere gefordert habe, die vorliegend nicht erfolgt sei, überzeugt nicht.

    Der BGH hat bereits entschieden, dass eine einmal eingetretene Beeinträchtigung in entschädigungsrechtlicher Hinsicht grundsätzlich als endgültig anzusehen sei (vgl. BGH NJW 2000, 3638, 3639).

    ee) Schließlich geht die Berufungsbegründung ins Leere, soweit sie meint, die Klägerin habe nicht nachgewiesen, ob ihr aufgrund der bestehenden Pachtverträge überhaupt wirtschaftliche Nachteile durch die Minderung des Jagdpachtwertes entstünden (vgl. zu dieser Frage BGH NJW 2000, 3638, 3641).

  • BGH, 20.01.2000 - III ZR 110/99

    Enteignung einer Jagdgenossenschaft

    Auszug aus OLG Jena, 21.02.2007 - Bl U 594/06
    Wie das Landgericht auf dem Boden der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH NJW 2000, 1720, 1722) zutreffend erkannt hat, mangelt es an einer (eindeutigen) Vorschrift im ThürEG (vgl. § 44 ThürEG), nach der die vorausgegangene Betreibung eines Enteignungsentschädigungsverfahrens als zwingende Sachurteilsvoraussetzung für den Zugang zum gerichtlichen Entschädigungsprozess ausgestaltet wäre.

    Das gleichsam als ein "Stück abgespaltenes Eigentum" verstandene Jagdausübungsrecht des einzelnen Jagdgenossen erstarkt in diesem Fall erst in der Hand der Genossenschaft zu einem geschützten Recht (vgl. BGH NJW 1982, 2183, 2184; NJW 1996, 1897, 1898; NJW 2000, 1720, 1721; NJW-RR 2004, 100, 102).

    aa) Der BGH war bereits mehrfach mit Konstellationen befasst, in denen der Jagdbezirk einer Jagdgenossenschaft durch den Bau einer Autobahn (vgl. BGH Urt. v. 14.6.1982 - III ZR 175/80 = BGHZ 84, 261 = NJW 1982, 2183; Urt. v. 15.2.1996 - III ZR 143/94 = NJW 1996, 1897; Urt. v. 4.8.2000 - III ZR 328/98 = NJW 2000, 3638) oder einer ICE-Bahnstrecke (vgl. Urt. v. 20.1.2000 - III ZR 110/99 = BGHZ 143, 321 = NJW 2000, 1720) durchschnitten wurde.

    In diesem Kontext hat der BGH darauf verwiesen, dass zwar in eigentumsrechtlicher Hinsicht die Jagdgenossenschaft durch den Entzug der Teilfläche insofern kein Nachteil erleide, als die für die Trassenführung benötigten und enteigneten Flächen weiterhin zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörten und in diesem Bereich den Jagdgenossen - zu denen der Straßen- bzw. Bahnstreckenträger als Grundeigentümer der Trassen hinzutrete - im Prinzip weiterhin die Jagdausübung gestattet sei (vgl. BGH NJW 2000, 1720, 1721).

    Zwar ist zutreffend, dass der BGH mehrfach entschieden hat, dass auch diejenigen Nachteile nach Enteignungsregeln zu entschädigen seien, welche eine Jagdausübung an den nicht zur Trassenführung benötigten (einer Betretung weiterhin zugänglichen) Restflächen - z.B. durch Beschränkung der Schussrichtung, Einschränkungen von Treibjagd, Pirsch und Ansitz, Erfordernis zusätzlicher Wildzäune, Änderungen des Wildbestands usw. - beeinträchtigen (vgl. BGH NJW 2000, 1720, 1721; NJW 2000, 3638).

  • BGH, 15.02.1996 - III ZR 143/94

    Entschädigungsansprüche einer Jagdgenossenschaft wegen Verkleinerung des

    Auszug aus OLG Jena, 21.02.2007 - Bl U 594/06
    Das gleichsam als ein "Stück abgespaltenes Eigentum" verstandene Jagdausübungsrecht des einzelnen Jagdgenossen erstarkt in diesem Fall erst in der Hand der Genossenschaft zu einem geschützten Recht (vgl. BGH NJW 1982, 2183, 2184; NJW 1996, 1897, 1898; NJW 2000, 1720, 1721; NJW-RR 2004, 100, 102).

    aa) Der BGH war bereits mehrfach mit Konstellationen befasst, in denen der Jagdbezirk einer Jagdgenossenschaft durch den Bau einer Autobahn (vgl. BGH Urt. v. 14.6.1982 - III ZR 175/80 = BGHZ 84, 261 = NJW 1982, 2183; Urt. v. 15.2.1996 - III ZR 143/94 = NJW 1996, 1897; Urt. v. 4.8.2000 - III ZR 328/98 = NJW 2000, 3638) oder einer ICE-Bahnstrecke (vgl. Urt. v. 20.1.2000 - III ZR 110/99 = BGHZ 143, 321 = NJW 2000, 1720) durchschnitten wurde.

    Er hat dies darauf gestützt, dass der Jagdgenossenschaft ein Ausgleich nach Enteignungsgrundsätzen für solche Nachteile zu gewähren sei, die aus der Verkleinerung des Jagdbezirks um die Trassenflächen resultieren (vgl. BGH NJW 1996, 1897, 1898; NJW 2000, 3638).

  • BGH, 14.06.1982 - III ZR 175/80

    Entschädigung einer Jagdgenossenschaft bei Durchschneidung eines Jagdbezirks

    Auszug aus OLG Jena, 21.02.2007 - Bl U 594/06
    Das gleichsam als ein "Stück abgespaltenes Eigentum" verstandene Jagdausübungsrecht des einzelnen Jagdgenossen erstarkt in diesem Fall erst in der Hand der Genossenschaft zu einem geschützten Recht (vgl. BGH NJW 1982, 2183, 2184; NJW 1996, 1897, 1898; NJW 2000, 1720, 1721; NJW-RR 2004, 100, 102).

    aa) Der BGH war bereits mehrfach mit Konstellationen befasst, in denen der Jagdbezirk einer Jagdgenossenschaft durch den Bau einer Autobahn (vgl. BGH Urt. v. 14.6.1982 - III ZR 175/80 = BGHZ 84, 261 = NJW 1982, 2183; Urt. v. 15.2.1996 - III ZR 143/94 = NJW 1996, 1897; Urt. v. 4.8.2000 - III ZR 328/98 = NJW 2000, 3638) oder einer ICE-Bahnstrecke (vgl. Urt. v. 20.1.2000 - III ZR 110/99 = BGHZ 143, 321 = NJW 2000, 1720) durchschnitten wurde.

  • BGH, 12.03.1992 - III ZR 216/90

    Enteignungsentschädigung bei Eingriff in verpachtetes Jagdausübungsrecht

    Auszug aus OLG Jena, 21.02.2007 - Bl U 594/06
    Im Übrigen sei der Streitfall auch insofern als vorentschieden im Sinne höchstrichterlicher Rechtsprechung anzusehen, als der BGH einem Eigenjagdinhaber aufgrund der von einer Bundesstraße ausgehenden Beeinträchtigungen eine Enteignungsentschädigung zugebilligt habe (vgl. BGH NJW 1992, 2078).

    Nicht einschlägig für den Problemzusammenhang ist hingegen die vom Landgericht herangezogene Entscheidung des BGH vom 12.3.1992 (Az. III ZR 216/90 = NJW 1992, 2078).

  • BGH, 07.03.2001 - X ZR 176/99

    Kabeldurchführung II; Übernahme von Ergebnissen eines Sachverständigengutachtens

    Auszug aus OLG Jena, 21.02.2007 - Bl U 594/06
    Der Tatrichter darf nicht pauschal auf die Fachkunde des Sachverständigen verweisen, sondern muss offenen Fragen und Unklarheiten - auch soweit sie von den Parteien benannt werden - nachgehen und das Gutachten eingehend darauf prüfen, ob es überzeugt; das Urteil muss erkennen lassen, ob das geschehen ist (vgl. BGH BB 2001, 1012).
  • OLG Bamberg, 21.10.1996 - 4 U 49/94

    Anspruch einer Jagdgenossenschaft auf Entschädigung für eine Jagdwertminderung;

    Auszug aus OLG Jena, 21.02.2007 - Bl U 594/06
    Mag im Rahmen einer Verfolgung des Wildes im Einzelfall ein kurzzeitiges - unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt und Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer - und gefahrloses Überqueren der Straße noch zu gestatten zu sein, so ist eine Jagdausübung jedenfalls in ihrer Kernfunktion, dem gezielten und organisierten Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild im Bereich der streitgegenständlichen Bundesstraßentrasse rechtlich untersagt (im Ergebnis so auch OLG Bamberg Urt. v. 21.10.1996 - 4 U 49/94 = NVwZ 1998, 211 m. abl. Anm. Aust NVwZ 1998, 143).
  • BGH, 30.10.2003 - III ZR 380/02

    Ansprüche einer Jagdgenossenschaft wegen Verlegung einer Gasversorgungsleitung

    Auszug aus OLG Jena, 21.02.2007 - Bl U 594/06
    Das gleichsam als ein "Stück abgespaltenes Eigentum" verstandene Jagdausübungsrecht des einzelnen Jagdgenossen erstarkt in diesem Fall erst in der Hand der Genossenschaft zu einem geschützten Recht (vgl. BGH NJW 1982, 2183, 2184; NJW 1996, 1897, 1898; NJW 2000, 1720, 1721; NJW-RR 2004, 100, 102).
  • LG Meiningen, 14.06.2006 - BLK O 2/05
    Auszug aus OLG Jena, 21.02.2007 - Bl U 594/06
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Meiningen vom 14.06.2006 (Az. BLK O 2/05) wird zurückgewiesen.
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