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   OLG Jena, 22.05.2014 - 4 WF 194/14   

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https://dejure.org/2014,12443
OLG Jena, 22.05.2014 - 4 WF 194/14 (https://dejure.org/2014,12443)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.05.2014 - 4 WF 194/14 (https://dejure.org/2014,12443)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - 4 WF 194/14 (https://dejure.org/2014,12443)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 40 EGZPO, § 115 ZPO, § 3 DVO zu § 82, 90 SGB XII, § 113 FamFG
    Prozesskostenhilfe, Einsatz eines Einfamilienhauses als Vermögen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigungsfähigkeit von Kosten für doppelte Haushaltsführung bei Ermittlung des für die Prozesskosten einzusetzenden Einkommens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der Kosten doppelter Haushaltsführung bei der Ermittlung des für die Prozesskosten einzusetzenden Einkommens

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 9 WF 113/10

    Verfahrenskostenhilfe: Selbstgenutzte Eigentumswohnung als angemessener

    Auszug aus OLG Jena, 22.05.2014 - 4 WF 194/14
    Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe dar, wobei unter der Geltung des außer Kraft getretenen Zweiten Wohnungsbaugesetzes (§ 39 Abs. 2) der Grenzwert für ein "Familienheim" zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 qm lag und nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 qm pro Person vorzunehmen war (vgl. OLG Koblenz, FamFR 2013, 503; OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 236 und OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1159).

    Schon aus Gründen der Rechtssicherheit besteht kein Anlass, von diesen herausgearbeiteten Grenzwerten und dem in der Rechtsprechung eingebürgerten Wert von 20 qm abzuweichen (vgl. OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1159; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2006 - 9 W 13/06 - juris; BSG, NZS 2007, 428).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus OLG Jena, 22.05.2014 - 4 WF 194/14
    Schon aus Gründen der Rechtssicherheit besteht kein Anlass, von diesen herausgearbeiteten Grenzwerten und dem in der Rechtsprechung eingebürgerten Wert von 20 qm abzuweichen (vgl. OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1159; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2006 - 9 W 13/06 - juris; BSG, NZS 2007, 428).
  • BGH, 13.06.2012 - XII ZB 658/11

    Bedürftigkeitsprüfung im Verfahrenskostenhilfeverfahren in Familiensachen:

    Auszug aus OLG Jena, 22.05.2014 - 4 WF 194/14
    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 13.06.2012, XII ZB 658/11 (FamRZ 2012, 1374), insoweit klargestellt, dass hinsichtlich der Bereinigung des Einkommens des Berechtigten grundsätzlich auf § 3 der DVO zu § 82 SGB XII abzustellen ist.
  • BGH, 08.01.2008 - VIII ZB 18/06

    Berücksichtigung des Arbeitslosengeldes II im Rahmen der Prozesskostenhilfe;

    Auszug aus OLG Jena, 22.05.2014 - 4 WF 194/14
    (BGH, WuM 2008, 157) von.
  • OLG Koblenz, 06.09.2013 - 13 WF 745/13

    Verfahrenskostenhilfe: Grenzwert für ein als Schonvermögen zu belassendes

    Auszug aus OLG Jena, 22.05.2014 - 4 WF 194/14
    Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe dar, wobei unter der Geltung des außer Kraft getretenen Zweiten Wohnungsbaugesetzes (§ 39 Abs. 2) der Grenzwert für ein "Familienheim" zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 qm lag und nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 qm pro Person vorzunehmen war (vgl. OLG Koblenz, FamFR 2013, 503; OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 236 und OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1159).
  • OLG Karlsruhe, 26.09.2008 - 5 WF 66/08

    Berücksichtigung eines als sicher erscheinenden Vermögenszuwachses bei der

    Auszug aus OLG Jena, 22.05.2014 - 4 WF 194/14
    In diesem Fall wäre anzuordnen, dass der aus dem Vermögen zu bezahlende Betrag zunächst gestundet wird (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 25.10.2011, 1 WF 500/11, OLG Karlsruhe, FamRZ 2009, 138; OLGR München 1998, 365; Zöller/Geimer, ZPO, 30. Auflage, § 120 ZPO Rdn. 10 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 22.11.2006 - 9 W 13/06

    Prozesskostenhilfe: Abzugsfähige Verpflichtungen bei der Einkommensberechnung

    Auszug aus OLG Jena, 22.05.2014 - 4 WF 194/14
    Schon aus Gründen der Rechtssicherheit besteht kein Anlass, von diesen herausgearbeiteten Grenzwerten und dem in der Rechtsprechung eingebürgerten Wert von 20 qm abzuweichen (vgl. OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1159; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2006 - 9 W 13/06 - juris; BSG, NZS 2007, 428).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2005 - 5 WF 136/05

    Prozesskostenhilfe: Einsatz einer Lebensversicherung und von Grundeigentum;

    Auszug aus OLG Jena, 22.05.2014 - 4 WF 194/14
    Denn der Antragsteller ist nach seinen Einkommensverhältnissen durchaus in der Lage, die voraussichtlichen Verfahrenskosten über Ratenzahlungen aufzubringen, so dass ihm deswegen die Verwertung nicht zuzumuten ist (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2006, 962; OLG Jena, Beschluss vom 02.04.2008, 1 WF 47/08).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2011 - 11 Ta 169/11

    Prozesskostenhilfe - einzusetzendes Vermögen - Wohnhaus

    Auszug aus OLG Jena, 22.05.2014 - 4 WF 194/14
    Hiernach wäre für den Antragsteller allenfalls eine Objektgröße von 70 qm angemessen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.09.2011 - 11 Ta 169/11 -, juris), welche das Grundvermögen des Antragstellers unzweifelhaft überschreitet.
  • OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 2 WF 105/99

    Beurteilung der Angemessenheit eines Hausgrundstückes nach dem

    Auszug aus OLG Jena, 22.05.2014 - 4 WF 194/14
    Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe dar, wobei unter der Geltung des außer Kraft getretenen Zweiten Wohnungsbaugesetzes (§ 39 Abs. 2) der Grenzwert für ein "Familienheim" zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 qm lag und nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 qm pro Person vorzunehmen war (vgl. OLG Koblenz, FamFR 2013, 503; OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 236 und OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1159).
  • OLG Hamm, 23.12.2015 - 2 WF 156/15

    Verfahrenskostenhilfe auch bei Eigentum an Dreifamilienhaus möglich

    Dies gilt insbesondere, wenn es sich - wie hier - noch um Miteigentumsanteile handelt und die Zustimmung des anderen Miteigentümers nicht vorliegt (vgl. zum Vorstehenden: OLG Thüringen, Beschluss vom 22.05.2014, AZ: 4 WF 194/14, bei juris Langtext Rn 13; OLG Bremen, FamRZ 2011, 386, 387 m.w.N.; OLG Hamm, FamRZ 2011, 1744, bei juris Langtext Rn 2).
  • OLG Jena, 30.04.2015 - 4 WF 32/15

    Angemessenheit eines Hausgrundstücks im Sinne § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII

    Hiernach wäre für den Antragsgegner und seinen Sohn allenfalls eine Objektgröße von 90 qm angemessen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.09.2011 - 11 Ta 169/11 -, juris), welche das Grundvermögen des Antragsgegners unzweifelhaft überschreitet (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 4 WF 194/14 -, juris).
  • AG St. Ingbert, 27.03.2015 - 4 F 236/13

    Elternunterhalt - Vorrangige Deckung des Lebensbedarfs durch Einsatz des eigenen

    Als angemessen wird Wohnraum von 60 m2 für eine Person in einer Eigentumswohnung angesehen, (vgl. Hauß a.a.O.; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 4 WF 194/14 -, juris).
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