Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.03.2001 - 12 U 249/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6025
OLG Köln, 01.03.2001 - 12 U 249/00 (https://dejure.org/2001,6025)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.03.2001 - 12 U 249/00 (https://dejure.org/2001,6025)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. März 2001 - 12 U 249/00 (https://dejure.org/2001,6025)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6025) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Änderungsvorbehalts i.R.e. Erbvertrags bei Beibehaltung des wesentlichen Inhalts des Erbvertrags und zumindest einer vertraglich bindenden und vorbehaltlosen Erbeinsetzung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2084 § 2150 § 2278 § 2289
    Bindungswirkung eines Erbvertrages; Anordnung eines Vorausvermächtnisses zu Gunsten eines Erben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1516
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.01.1958 - IV ZR 219/57

    Bindung durch Erbvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2001 - 12 U 249/00
    Ein Änderungsvorbehalt ist jedenfalls dann als statthaft anzusehen, wenn der Erbvertrag ungeachtet des Vorbehalts seinen wesentlichen Inhalt behält und zumindest eine vertraglich bindende und vorbehaltlose Erbeinsetzung enthält (BGHZ 26, 204, 208; Musielak in Münchener Kommentar, a.a.O., § 2278 Rdn. 15 f.; OLG Stuttgart a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 29.07.1985 - 8 W 564/84

    Zulässiger Abänderungsvorbehalt im Erbvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2001 - 12 U 249/00
    Grundsätzlich ist es in einem Erbvertrag ungeachtet der Bindungswirkung zulässig, dem überlebenden Ehegatten das Recht vorzubehalten, die für den zweiten Erbfall getroffenen Bestimmungen in einem bestimmten Rahmen abzuändern (OLG Stuttgart OLGZ 85, 434, 435 f.; Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2289 Rdn. 8 jeweils m.w.N.; einschränkend Musielak in Münchener Kommentar zum BGB, 3. Aufl., § 2278 Rdn. 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht