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   OLG Köln, 02.10.2019 - 22 U 102/18   

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OLG Köln, 02.10.2019 - 22 U 102/18 (https://dejure.org/2019,33762)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.10.2019 - 22 U 102/18 (https://dejure.org/2019,33762)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Oktober 2019 - 22 U 102/18 (https://dejure.org/2019,33762)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Vorzeitige Beendigung eines Gewerberaummietvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietvertrag beendet und mündlich zu neuen Bedingungen fortgesetzt: Schriftformverstoß!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Und täglich grüßt die Schriftformfalle: Mündliche Einigungen sind eine Zeitbombe! (IMR 2020, 20)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtskraftwirkung eines Räumungsurteils (IMR 2021, 1014)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vollstreckungsschutzanträge müssen rechtzeitig gestellt werden!

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vollstreckungsschutzanträge müssen rechtzeitig gestellt werden! (IVR 2020, 79)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • LG Köln, 06.10.2014 - 27 O 371/14

    Mietrecht muss jeder Anwalt können!

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2019 - 22 U 102/18
    Diese Kündigung sowie eine weitere fristlose Kündigung vom 11.09.2013 waren Gegenstand des Verfahrens 22 U 138/16 (27 O 371/14 LG Köln), in dem der Kläger zudem die Meinung vertrat, der Mietvertrag sei schon nicht wirksam zustande gekommen.

    Zudem sei durch das vorangegangene Verfahren LG Köln, 27 O 371/14 für alle bis zum Termin der dortigen mündlichen Verhandlung vorliegenden vermeintlichen Kündigungsgründe rechtskräftig festgestellt, dass ein solcher nicht vorliege (Bl. 243 d.A.), insbesondere der titulierte Zahlungsrückstand als Kündigungsgrund "verbraucht" (Bl. 371 d.A.) sei.

    Zum Hinweis des Senats im Termin, dass die Kündigung vom 20.09.2016 als ordentliche Kündigung zur Beendigung eines - wegen Formmangels - unbefristeten, nach der Kündigung vom 17.07.2013 neu begründeten Mietverhältnisses geführt haben könnte, vertreten die Beklagten die Auffassung, insoweit stehe die Rechtskraft des die Räumungsklage abweisenden Urteils im Verfahren LG Köln 27 O 371/14 entgegen, in dem "die Schriftformproblematik" bereits streitgegenständlich gewesen sei.

  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 195/96

    Einigung auf Fortsetzung des Mietverhältnisses bei vorzeitiger Kündigung eines

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2019 - 22 U 102/18
    Nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dieser Konstellation, in der eine Kündigung (mangels Befristung) bereits zur Beendigung des Mietverhältnisses geführt hatte, bevor die Parteien sich einigten, den Vertrag "fortzusetzen" (BGH, NJOZ 2001, 278, 281; NJW 1998, 2664, 2666), wäre dies jedoch erforderlich gewesen.

    Im Übrigen hat sich der BGH in der zitierten Entscheidung BGH, NJW 1998, 2664 ff., ausdrücklich mit der Frage befasst, ob es (nicht) ausreicht, dass der ursprüngliche Vertrag die Schriftform wahrte und dies mit der Begründung verneint, es ergebe sich andernfalls ein Widerspruch zu der in § 568 BGB a.F.( § 545 BGB n.F.) getroffenen Regelung, wonach sich das Mietverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit auf unbestimmte Zeit verlängert.

  • BGH, 17.06.2015 - XII ZR 98/13

    Büroraummietvertrag: Einhaltung des Schriftformerfordernisses bei mündlicher bzw.

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2019 - 22 U 102/18
    Ob und wie sich diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit seinen jüngeren Entscheidungen zur "Theorie der äußeren Form" ( NJW 2010, 1518 ff. und NJW 2015, 2648 ff) als Regelungsgehalt des § 550 BGB übereinbringen lässt, wenn sich die Parteien nach einer wirksamen Kündigung auf die "Fortsetzung" des Vertrags zu exakt den zuvor schriftlich fixierten Bedingungen einigen, kann jedenfalls für den zu entscheidenden Fall dahin stehen.
  • BGH, 24.02.2010 - XII ZR 120/06

    Gewerberaummiete: Schriftformerfordernis für die Verlängerung der Annahmefrist;

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2019 - 22 U 102/18
    Ob und wie sich diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit seinen jüngeren Entscheidungen zur "Theorie der äußeren Form" ( NJW 2010, 1518 ff. und NJW 2015, 2648 ff) als Regelungsgehalt des § 550 BGB übereinbringen lässt, wenn sich die Parteien nach einer wirksamen Kündigung auf die "Fortsetzung" des Vertrags zu exakt den zuvor schriftlich fixierten Bedingungen einigen, kann jedenfalls für den zu entscheidenden Fall dahin stehen.
  • BGH, 07.11.2017 - XI ZR 529/17

    Festsetzung des Werts der mit der beabsichtigten Revision geltend zu machenden

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2019 - 22 U 102/18
    Es handelt sich um einen Sachantrag (BGH Beschl. v. 25.9.2018 - X ZR 76/18, BeckRS 2018, 25200), der nach Schluss der mündlichen Verhandlung unzulässig ist, selbst wenn er in einem nachgelassenen Schriftsatz gestellt wird (BGH, Beschl. v.07.11.2017 XI ZR 529/17, BeckRS 2017, 133092; BGH Beschl. v. 26.3.2019 - X ZR 171/18, BeckRS 2019, 6784).
  • BGH, 20.09.1984 - III ZR 47/83

    Haftung der Gemeinde bei Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages mangels

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2019 - 22 U 102/18
    Soweit die Beklagten mit Schriftsatz vom 11.09.2019 geltend machen, die Treuwidrigkeit ergebe sich unter dem Gesichtspunkt der Existenzvernichtung, zeigen sie keine Umstände auf, die in außergewöhnlichem Maße über die mit der Kündigung eines gewerblichen Mietverhältnisses, auf dessen Grundlage das eigene Einkommen erwirtschaftet wird, typischerweise einhergehenden wirtschaftlichen Folgen hinausgehen und damit ausnahmsweise zur Unbeachtlichkeit des Schriftformverstoßes führen würden (vgl. OLG Frankfurt, NJOZ 2019, 670, 676; BGH, NJW 1985, 1778, 1780).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2018 - 2 U 7/18

    Räumung eines Wettbüros auf ehemaligem Galopprennbahngelände

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2019 - 22 U 102/18
    Soweit die Beklagten mit Schriftsatz vom 11.09.2019 geltend machen, die Treuwidrigkeit ergebe sich unter dem Gesichtspunkt der Existenzvernichtung, zeigen sie keine Umstände auf, die in außergewöhnlichem Maße über die mit der Kündigung eines gewerblichen Mietverhältnisses, auf dessen Grundlage das eigene Einkommen erwirtschaftet wird, typischerweise einhergehenden wirtschaftlichen Folgen hinausgehen und damit ausnahmsweise zur Unbeachtlichkeit des Schriftformverstoßes führen würden (vgl. OLG Frankfurt, NJOZ 2019, 670, 676; BGH, NJW 1985, 1778, 1780).
  • BGH, 24.09.2003 - XII ZR 70/02

    Rechtskräftige Feststellung des Fortbestehens eines Mietverhältnisses

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2019 - 22 U 102/18
    Hatte das Landgericht im Vorprozess damit keine Veranlassung, sich (im Hinblick auf eine bereits seinerzeit streitgegenständliche ordentliche Kündigung) mit der Wirksamkeit der Befristung zu befassen, stellt sich die Situation maßgeblich anders dar als in der von Beklagtenseite zitierten Entscheidung BGH, NZM 2004, 99 f., in der bereits im vorangegangenen Verfahren der Räumungsanspruch mit der Begründung, dass der Mietvertrag auf Grund eines Schriftformmangels unbefristet gewesen sei, auf eine ordentliche Kündigung gestützt worden war.
  • OLG Köln, 30.10.1997 - 12 U 29/97

    Auslegung der Aufrechnungsverbotsklausel in einem Gewerberaummietvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2019 - 22 U 102/18
    Die Anzeigeobliegenheit ist insofern nicht zu beanstanden, als sie lediglich dazu führt, dass Gegenrechte erst einen Monat später geltend gemacht werden können (OLG Köln, BeckRS 1998, 2045, Schmidt-Futterer/Langenberg BGB § 556b Rn. 26).
  • BGH, 25.09.2018 - X ZR 76/18

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Patentverletzung:

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2019 - 22 U 102/18
    Es handelt sich um einen Sachantrag (BGH Beschl. v. 25.9.2018 - X ZR 76/18, BeckRS 2018, 25200), der nach Schluss der mündlichen Verhandlung unzulässig ist, selbst wenn er in einem nachgelassenen Schriftsatz gestellt wird (BGH, Beschl. v.07.11.2017 XI ZR 529/17, BeckRS 2017, 133092; BGH Beschl. v. 26.3.2019 - X ZR 171/18, BeckRS 2019, 6784).
  • BGH, 10.09.1997 - XII ZR 222/95

    Umfang der Rechtskraft eines eine Räumungsklage abweisenden Urteils

  • BGH, 20.12.2000 - XII ZR 75/98

    Anwendung deutschen Rechts auf einen Mietvertrag; Schriftformerfordernis und

  • BGH, 26.03.2019 - X ZR 171/18

    Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Verletzung eines

  • BGH, 12.12.2012 - XII ZR 6/12

    Geschäftsraummiete: Vermieterhaftung für Schäden an Mietersachen durch einen mit

  • OLG Hamm, 26.11.2020 - 5 U 112/19

    In Bezug genommener Lageplan nicht beigefügt: Verstoß gegen Schriftform

    Soweit die Beklagte mit nachgelassenem Schriftsatz vom 29.10.2020 geltend macht, die Treuwidrigkeit ergebe sich unter dem Gesichtspunkt der Existenzvernichtung, zeigt sie keine Umstände auf, die in außergewöhnlichem Maße über die mit der Kündigung eines gewerblichen Mietverhältnisses, auf dessen Grundlage das eigene Einkommen erwirtschaftet wird, typischerweise einhergehenden wirtschaftlichen Folgen hinausgehen und damit ausnahmsweise zur Unbeachtlichkeit des Schriftformverstoßes führen würden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 02.10.2019 - 22 U 102/18, BeckRS 2019, 23801 Rn. 71).
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