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   OLG Köln, 03.06.1993 - 1 U 71/92   

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https://dejure.org/1993,5627
OLG Köln, 03.06.1993 - 1 U 71/92 (https://dejure.org/1993,5627)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.06.1993 - 1 U 71/92 (https://dejure.org/1993,5627)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Juni 1993 - 1 U 71/92 (https://dejure.org/1993,5627)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1993, 1388
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.04.1958 - II ZR 222/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.1993 - 1 U 71/92
    Bei der Kündigung eines Geschäftsführers handle es sich um einen Sozialakt, der aus dem Zuständigkeitsbereich der anderen Geschäftsführer herausfalle, wenn damit zugleich die Begründung oder Beendigung des Organverhältnisses verbunden sei (vgl. BGH NJW 1968, 570; BGH in NJW 1958, 945 und OLG Düsseldorf in GmbH Rundschau 1989, 468).

    Für andere Veränderungen des Dienstvertrages, die nicht unmittelbar mit Änderungen der Organstellung verbunden seien, ließ die ältere Rechtsprechung es bei der Zuständigkeit der anderen Geschäftsführer bewenden (vgl. BGH in NJW 1958, 945; siehe auch die Bezugnahme in BGH NJW 1993, 463 ff, 464 und in NJW 1980, 2411, 2412).- Das Schrifttum hat diese Eingrenzung der Annexkompetenz stets als zu eng bezeichnet, da jedwede Veränderung im Anstellungsverhältnis eines Geschäftsführers die Kompetenz der Gesellschafter zur Regelung der Geschäftsführungsverhältnisse berühre.

  • BGH, 09.11.1992 - II ZR 234/91

    Kündigung des GmbH-Geschäftsführers aus wichtigem Grund

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.1993 - 1 U 71/92
    Für andere Veränderungen des Dienstvertrages, die nicht unmittelbar mit Änderungen der Organstellung verbunden seien, ließ die ältere Rechtsprechung es bei der Zuständigkeit der anderen Geschäftsführer bewenden (vgl. BGH in NJW 1958, 945; siehe auch die Bezugnahme in BGH NJW 1993, 463 ff, 464 und in NJW 1980, 2411, 2412).- Das Schrifttum hat diese Eingrenzung der Annexkompetenz stets als zu eng bezeichnet, da jedwede Veränderung im Anstellungsverhältnis eines Geschäftsführers die Kompetenz der Gesellschafter zur Regelung der Geschäftsführungsverhältnisse berühre.
  • BGH, 09.02.1978 - II ZR 189/76

    Keine Kündigung des Angestelltenverhältnisses durch GmbH-Geschäftsführer bei

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.1993 - 1 U 71/92
    Die Annexkompetenz gilt vielmehr durchaus auch für die der Statusänderung nachfolgende Kündigung, sofern nur noch ein Zusammenhang mit der Geschäftsführertätigkeit besteht (vgl. BGH in WM 1973, 1320, 1321 und in WM 1978, 319).
  • BGH, 24.11.1980 - II ZR 182/79

    Zuständigkeit für Verträge über Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.1993 - 1 U 71/92
    Solange die getrennt von der Abberufung später erfolgende Kündigung aber noch in innerem und zeitlichem Zusammenhang mit der Abberufung aus der Geschäftsführerstellung steht, fällt nicht nur die Entschlußfassung über die Kündigung, sondern auch die Abgabe der Kündigungserklärung in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung (vgl. BGH in LM Nr. 9 zu 46 GmbHG; BGH NWM 1976, 379 und BGHZ 79, 38).
  • BGH, 08.12.1977 - II ZR 219/75

    Widerruf der Bestellung in den Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) als

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.1993 - 1 U 71/92
    Beides ist rechtlich getrennt zu sehen (BGH in DB 1978, 481).
  • BGH, 13.02.1984 - II ZR 2/83

    Streit über den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Vorstand und über den

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.1993 - 1 U 71/92
    Vielmehr liegt dann immer noch das ursprüngliche, in der Gesellschafterkompetenz liegende Geschäftsführer-Anstellungsverhältnis, welches erst noch umgewandelt werden soll, vor (vgl. BGH in WM 1973, 1320, 1321; BGH R GmbHG § 46 Nr. 5 Anstellungsvertrag 2; BGH in WM 1978, 320; BGH in WM 1984, 532 ff, 533; Fleck in WM 1985, 677 ff, 679 unter Bezug auf Fleck in WM 1981, Sonderbeilage 3, Seite 10; Scholz-Schneider, Rdnr. 221 zu § 35 GmbHG; vgl. auch BGH in BGH R Zivilsachen GmbHG § 46 Nr. 5 - Beurlaubung 1 -).
  • BGH, 17.03.1980 - II ZR 178/79

    Frist zur Kündigung des GmbH-Geschäftsführers aus wichtigem Grund - Kenntnis

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.1993 - 1 U 71/92
    Für andere Veränderungen des Dienstvertrages, die nicht unmittelbar mit Änderungen der Organstellung verbunden seien, ließ die ältere Rechtsprechung es bei der Zuständigkeit der anderen Geschäftsführer bewenden (vgl. BGH in NJW 1958, 945; siehe auch die Bezugnahme in BGH NJW 1993, 463 ff, 464 und in NJW 1980, 2411, 2412).- Das Schrifttum hat diese Eingrenzung der Annexkompetenz stets als zu eng bezeichnet, da jedwede Veränderung im Anstellungsverhältnis eines Geschäftsführers die Kompetenz der Gesellschafter zur Regelung der Geschäftsführungsverhältnisse berühre.
  • BGH, 17.04.1952 - III ZR 109/50

    Voraussetzungen einer Klage auf künftige Leistung

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.1993 - 1 U 71/92
    Die hierfür erforderliche Besorgnis, der Schuldner könne sich der rechtzeitigen Leistung sonst entziehen, ist gegeben, wenn zu befürchten ist, der Schuldner werde bei Fälligkeit nach Grund und Höhe bestreiten (vgl. BGHZ 5, 342 und Zöller-Stephan, Rdnr. 3 zu § 256 ZPO).
  • BGH, 08.03.1982 - II ZR 86/81

    Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen eines

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.1993 - 1 U 71/92
    Soweit Feststellungen begehrt werden, ist das nach § 256 ZPO erforderliche Interesse schon deswegen gegeben, weil bei Kündigungen von Geschäftsführer-Anstellugnsverträgen durch die Bedeutung der Angelegenheit alsbaldige Klärung mittels einer Feststellung in allseitigem Interesse liegt (vgl. BGH in WM 1982, 507 und Fleck, WM 1985, 684).
  • BGH, 27.03.1995 - II ZR 140/93

    Aufnahme eines in der Revisionsinstanz unterbrochenen Rechtsstreits durch den

    Das Landgericht hat der Klage entsprochen, das Berufungsgericht hat die Berufung der Gemeinschuldnerin zurückgewiesen (BB 1993, 1388).
  • OLG Köln, 13.03.2008 - 18 U 85/06

    Begründen eines i.S.v. § 256 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO)

    Vielmehr ist entsprechend dem Schutzzweck dieser Regelung, nämlich Sicherheit über den Bestand und den Inhalt der von einer Einpersonengesellschaft gefassten Beschlüsse zu schaffen und nachträgliche Manipulationen vor allem im Interesse Dritter auszuschließen, ein Verstoß gegen § 48 Abs. 3 GmbHG zu verneinen, wenn Inhalt und Bestand des Gesellschafterbeschlusses auf andere wirksame Weise hinreichend sicher dokumentiert waren (vgl. BGH, aaO.; OLG Hamm, aaO., 1191; OLG Brandenburg, aaO.; OLG Köln - 1. Zivilsenat - BB 1993, 1388, 1390f.; Lutter/Hommelhoff, aaO., § 48 Rd.18; Roth/Altmeppen, aaO., § 48 Rd.46f.; Zöllner, aaO., § 48 Rd.46; Goette DStR 1995, 776).

    Vor diesem Hintergrund wäre die Bejahung einer konkludenten Beschlussfassung im vorliegenden Fall mit der Beweis- und Dokumentationsfunktion der §§ 48 Abs. 3, 35 Abs. 4 Satz 2 GmbHG, mit der diese Diskussionen gerade vermieden werden sollen, nicht zu vereinbaren (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2006, 1191; OLG Köln - 1. Zivilsenat - BB 1993, 1388, 1391f. - die Zulässigkeit einer Zeugenbeweisaufnahme jeweils im konkreten Fall verneinend).

  • OLG Brandenburg, 13.02.2002 - 7 U 152/01

    Rückübertragung von Bezugsrechten aus einer Lebensversicherung;

    Der Ein-Mann-Gesellschafter oder die GmbH ihrerseits sollen sich dagegen - jedenfalls gegenüber Dritten - auf Beschlüsse nicht berufen können, solange eine Protokollierung nicht erfolgt ist (so Scholz-K. Schmidt, GmbHG, 8. Aufl., § 48 Rn. 78; OLG Köln BB 1993, 1388,1391), oder sie sollen jedenfalls mit anderen Beweismitteln für die Beschlussfassung nicht zuzulassen sein (Hachenburg/Hüffer, GmbHG, 8. Aufl., § 48 Rn. 67).
  • FG Düsseldorf, 23.06.2010 - 7 K 2019/08

    Grunderwerbsteuerbefreiung bei Anwachsung einer KG auf Kommanditisten;

    Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, der vorliegend zugleich Geschäftsführer der Kommanditistin war, bildete damit die Gesellschafterversammlung (vgl. auch OLG Köln vom 3.6. 1993 1 U 71/92 BB 1993, 1388).
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