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   OLG Köln, 05.06.1992 - 19 U 253/91   

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https://dejure.org/1992,2683
OLG Köln, 05.06.1992 - 19 U 253/91 (https://dejure.org/1992,2683)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.06.1992 - 19 U 253/91 (https://dejure.org/1992,2683)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Juni 1992 - 19 U 253/91 (https://dejure.org/1992,2683)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Abrechnung einer Reparatur auf Neuwagenbasis; Berechnung des merkantilen Minderwerts

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Merkantiler Minderwert bei Luxusfahrzeug

  • minderwert.de PDF

    Bei Bestimmung des merkantilen Minderwerts hat Schätzung eines Sachverständigen Vorrang vor Berechnungsmethoden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; ZPO § 287

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 646
  • NZV 1992, 404 (Ls.)
  • VersR 1992, 973
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.09.1979 - VI ZR 16/79

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.1992 - 19 U 253/91
    Eine allgemeine anerkannte Schätzungsmethode gibt es bisher nicht, jedoch wird wohl überwiegend auch in der Rechtsprechung die Methode von Ruhkopf und Sahm angewendet, die auch der Bundesgerichtshof als brauchbar angesehen hat (NJW 1980, 281; OLG Saarbrücken DAR 1989, 345; Geigel-Rixek-ker, Haftpflichtprozeß 20. Aufl., Kapitel 4, Rdn. 34; Palandt-Heinrichs, BGB 51. Aufl., § 251 Rdn. 22; Staudinger-Medicus, BGB 12. Aufl., § 251 Rdn. 35; und andere).
  • BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80

    Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.1992 - 19 U 253/91
    für einen solchen Fall anerkennt (NJW 1982, 433).
  • OLG Frankfurt, 21.04.2016 - 7 U 34/15

    Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von UPE-Aufschlägen bei fiktiver

    Daher dürfte einer fundiert begründeten, auf der Grundlage der besonderen Einzelfallumstände getroffenen Schätzung des merkantilen Minderwerts durch einen Kfz- Sachverständigen gegenüber tabellarischen Berechnungsmethoden der Vorzug zu geben sein, da nur in diesem Fall sämtliche relevanten Kriterien wie Fahrleistung, Alter und Zustand des Unfallfahrzeugs, Art des Schadens, ggf. Vorschäden, Anzahl der Vorbesitzer und eventuelle Wertverbesserungen durch die Reparatur sowie die konjunkturelle Lage auf dem Automarkt jeweils mit dem für den Einzelfall maßgeblichen Gewicht angemessen berücksichtigt werden können (vgl. dazu auch OLG Köln, Urt. v. 05.06.1992, Az.: 19 U 253/91, zitiert nach juris, Rdnr. 8; Saarl. OLG, Urt. v. 02.11.1999, Az.: 4 U 374/98, zitiert nach juris, m.w.N.; KG Berlin, Urt. v. 13.03.1995, Az.: 12 U 2766/93, zitiert nach juris).
  • OLG München, 16.11.2018 - 10 U 1563/18

    Merkantiler Minderwert und Nutzungsausfallschaden bei Beschädigung eines

    Jedoch ist anerkannt, dass immer die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind, so dass der Schätzung des merkantilen Minderwertes durch einen Sachverständigen gegenüber tabellarischen Berechnungsmethoden der Vorrang gebührt (OLG Köln, Urteil vom 05. Juni 1992 - 19 U 253/91 -, [juris]; OLG Saarbrücken a.a.O.; Soergel/Martens BGB, 12. A., § 249 Rn. 85).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 1 U 110/06

    Straßenverkehrsrecht: Unabwendbares Ereignis bei Stillstand des Fahrzeuges -

    In der Regel ist der Schätzung eines Sachverständigen der Vorzug vortabellarischen Berechnungsmethoden zu geben (Lemcke in van Bühren Anwaltshandbuch Verkehrsrecht, Teil 3, Rdnr. 218 mit Hinweis auf OLG Köln VersR 1992, 973 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • AG Marbach, 20.03.2019 - 1 C 457/18

    Verkehrsunfall - Schätzung des merkantilen Minderwerts eines Unfallfahrzeugs

    "Daher dürfte einer fundiert begründeten, auf der Grundlage der besonderen Einzelfallumstände getroffenen Schätzung des merkantilen Minderwerts durch einen Kfz- Sachverständigen gegenüber tabellarischen Berechnungsmethoden der Vorzug zu geben sein, da nur in diesem Fall sämtliche relevanten Kriterien wie Fahrleistung, Alter und Zustand des Unfallfahrzeugs, Art des Schadens, ggf. Vorschäden, Anzahl der Vorbesitzer und eventuelle Wertverbesserungen durch die Reparatur sowie die konjunkturelle Lage auf dem Automarkt jeweils mit dem für den Einzelfall maßgeblichen Gewicht angemessen berücksichtigt werden können (vgl. dazu auch OLG Köln, Urt. v. 05.06.1992, Az.: 19 U 253/91, zitiert nach juris, Rdnr. 8; Saarl. OLG, Urt. v. 02.11.1999, Az.: 4 U 374/98, zitiert nach juris, m.w.N.; KG Berlin, Urt. v. 13.03.1995, Az.: 12 U 2766/93, zitiert nach juris).".
  • AG Berlin-Mitte, 13.02.2024 - 104 C 127/23
    derwertes zu geben ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 05.06.1992 - 19 U 253/91, juris, Rn. 8; OLG München, Urteil vom 16.11.2018 - 10 U 1563/18, BeckRS 2018, 31435; LG Frankfurt, Urteil vom 13.06.2006 - 2/24 S 346/03, juris, Rn. 10) sich direkt allein auf Fälle einer gutachterlichen Stellungnahme im Prozess beziehen, lässt sich dieser nach Sinn und Zweck der Grundgedanke entnehmen, dass im Rahmen der Einzelfallwürdigung einer Schätzung anhand einer konkreten Begutachtung des Schadens ein besonderer Erkenntniswert gebührt.
  • OLG Celle, 01.04.1993 - 14 U 62/92

    Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten ohne Abzug für ersparte Eigenkosten;

    Zwar ist bei der Berechnung des merkantilen Minderwertes eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs der Schätzung eines Sachverständigen, der das Fahrzeug begutachtet hat, der Vorrang vor tabellarischen Berechnungsmethoden zu geben (OLG Köln NZV 1992, 404).
  • AG Köln, 18.11.2011 - 269 C 149/11

    Anspruch auf Ersatz der Wertminderung als Schadensersatz nach Verkehrsunfall

    Auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des OLG Köln bei merkantilem Minderwert bei Luxusfahrzeugen (OLG Köln, NZV 1992, 404) hier ist kein anderes Ergebnis gerechtfertigt.
  • LG Frankfurt/Main, 13.06.2006 - 24 S 346/03

    Wertminderung - Ermittlung ist Sache des Sachverständigen

    Um immer den besonderen Umständen des Einzelfalls gerecht zu werden, ist die Kammer der Auffassung, dass der Schätzung des merkantilen Minderwerts durch einen Sachverständigen gegenüber tabellarischen Berechnungsmethoden der Vorrang gebührt (vgl. auch OLG Köln, Versicherungsrecht 1992, 973 m.w.N.).
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