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   OLG Köln, 05.09.2014 - I-20 U 77/14   

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https://dejure.org/2014,53426
OLG Köln, 05.09.2014 - I-20 U 77/14 (https://dejure.org/2014,53426)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.09.2014 - I-20 U 77/14 (https://dejure.org/2014,53426)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. September 2014 - I-20 U 77/14 (https://dejure.org/2014,53426)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • hink-fischer.de
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss einer Kapitallebensversicherung nach dem sog. Policenmodell

  • rechtsportal.de

    VVG § 5a Abs. 1 S. 1 a.F.
    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss einer Kapitallebensversicherung nach dem sog. Policenmodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2014 - 20 U 77/14
    Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11 - (VersR 2014, 817; bestätigt mit Urt. v. 30. Juli 2014 - IV ZR 85/12 -) im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Dezember 2013 - C-209/12 - (VersR 2014, 225) entschieden.
  • EuGH, 19.12.2013 - C-209/12

    Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG -

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2014 - 20 U 77/14
    Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11 - (VersR 2014, 817; bestätigt mit Urt. v. 30. Juli 2014 - IV ZR 85/12 -) im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Dezember 2013 - C-209/12 - (VersR 2014, 225) entschieden.
  • BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2014 - 20 U 77/14
    Die Belehrung ist deswegen inhaltlich fehlerhaft, weil zum einen der zwingend notwendige Hinweis darauf, dass der Widerspruch in Textform zu erheben ist, fehlt (vgl. BGH, VersR 2004, 497).
  • BGH, 24.04.2013 - IV ZR 23/12

    Deckungsprozess gegen die Rechtsschutzversicherung: Festlegung des

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2014 - 20 U 77/14
    Der Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung ist erst mit Ausübung des Widerspruchsrechts im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB entstanden (so in etwas anderem, aber vergleichbaren Zusammenhang: BGH, VersR 2013, 899, Rz. 16).
  • BGH, 18.01.2011 - XI ZR 356/09

    Widerruf eines Darlehensvertrages bei nur teilweiser Finanzierung eines

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2014 - 20 U 77/14
    Der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt ist in diesem Fall genügt, wenn die zu beurteilende Rechtslage in besonderem Maße unklar ist und sorgfältig geprüft wird, ob dem eigenen Rechtsstandpunkt eine vertretbare rechtliche Beurteilung zugrunde liegt (vgl. BGH, NJW 2011, 1063; Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 276, Rn. 23).
  • BGH, 27.09.2013 - V ZR 52/12

    Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2014 - 20 U 77/14
    Ob ein Bereicherungsschuldner Aufwendungen, die er vorgenommen hat, bereicherungsmindernd geltend machen kann, hängt maßgeblich davon ab, welcher der Parteien des Bereicherungsverhältnisses das Risiko des Entstehens dieser Aufwendungen zuzurechnen ist (BGHZ 109, 139; BGHZ 116, 251; NJW 2014, 854, Rz. 36); Ausdrücklich hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 109, 139) entschieden, dass einem Leasinggeber bei Rückabwicklung aufgrund berechtigter Wandlung des Kaufvertrags gegen den Leasingnehmer kein Anspruch auf die Vertragskosten (Kaufpreis und sonstige mit dem Abschluss des Leasingvertrags in Zusammenhang stehende Kosten) zusteht, weil der Leasingnehmer keine mangelfreie Leistung erhalten hat.
  • BGH, 24.11.2009 - XI ZR 260/08

    Widerrufsrecht eines Darlehensnehmers nach dem Haustürwiderrufsgesetz ( HWiG )

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2014 - 20 U 77/14
    Ein Erlöschen des Widerspruchsrechts nach beiderseits vollständiger Leistungserbringung kommt vorliegend schon deshalb nicht in Betracht, weil eine entsprechende Anwendung der Regelungen in den §§ 7 Abs. 2 VerbrKrG, 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG nach Außerkrafttreten dieser Gesetze nicht mehr möglich ist (BGH, aaO, Rz. 37 unter Hinweis auf BGH, WM 2010, 34 Rn. 16).
  • BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 105/88

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Leasingvertrages wegen rechtskräftiger

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2014 - 20 U 77/14
    Ob ein Bereicherungsschuldner Aufwendungen, die er vorgenommen hat, bereicherungsmindernd geltend machen kann, hängt maßgeblich davon ab, welcher der Parteien des Bereicherungsverhältnisses das Risiko des Entstehens dieser Aufwendungen zuzurechnen ist (BGHZ 109, 139; BGHZ 116, 251; NJW 2014, 854, Rz. 36); Ausdrücklich hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 109, 139) entschieden, dass einem Leasinggeber bei Rückabwicklung aufgrund berechtigter Wandlung des Kaufvertrags gegen den Leasingnehmer kein Anspruch auf die Vertragskosten (Kaufpreis und sonstige mit dem Abschluss des Leasingvertrags in Zusammenhang stehende Kosten) zusteht, weil der Leasingnehmer keine mangelfreie Leistung erhalten hat.
  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 311/89

    Entreicherung bei Rückabwicklung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2014 - 20 U 77/14
    Ob ein Bereicherungsschuldner Aufwendungen, die er vorgenommen hat, bereicherungsmindernd geltend machen kann, hängt maßgeblich davon ab, welcher der Parteien des Bereicherungsverhältnisses das Risiko des Entstehens dieser Aufwendungen zuzurechnen ist (BGHZ 109, 139; BGHZ 116, 251; NJW 2014, 854, Rz. 36); Ausdrücklich hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 109, 139) entschieden, dass einem Leasinggeber bei Rückabwicklung aufgrund berechtigter Wandlung des Kaufvertrags gegen den Leasingnehmer kein Anspruch auf die Vertragskosten (Kaufpreis und sonstige mit dem Abschluss des Leasingvertrags in Zusammenhang stehende Kosten) zusteht, weil der Leasingnehmer keine mangelfreie Leistung erhalten hat.
  • BGH, 08.10.1975 - VIII ZR 115/74

    Nachträgliche Genehmigung eines unter Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2014 - 20 U 77/14
    Hierzu hat sich Armbrüster auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1976, 104, 105) bezogen, der jedoch eine abweichende Fallkonstellation zugrunde lag.
  • BGH, 30.07.2012 - IV ZR 134/11

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend ein Rücktritts- oder

  • LG Aachen, 11.04.2014 - 9 O 419/13

    Erstattung von Versicherungsprämien einer Lebensversicherung bei Ausübung des

  • BGH, 30.07.2014 - IV ZR 85/12

    Widerspruchsrecht eines Versicherungsnehmers bei unterlassener Belehrung über

  • LG Köln, 11.04.2016 - 26 O 100/15

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Versicherungsvertrages nach dem sog.

    Dies ist im Sinne von § 818 Abs. 1 BGB bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung nur der mit der Anlage des Sparanteils erzielte Gewinn, der sich regelmäßig in der Differenz zwischen der Summe der Sparanteile der Prämien und dem Fondsguthaben bei Vertragsbeendigung widerspiegelt (OLG Köln, Urt. v. 5.9.2014, 20 U 77/14).
  • LG Köln, 25.04.2016 - 26 O 452/15
    Eine entsprechende Vermutung gilt bei fondsgebundenen Lebensversicherungen auch nicht in Bezug auf den Sparanteil der Prämie, denn dieser wird vereinbarungsgemäß in Fondsanteilen angelegt (OLG Köln, Urteil vom 5.9.2014, 20 U 77/14, juris, Rn. 46).
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