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   OLG Köln, 10.06.2022 - I-4 W 27/22   

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OLG Köln, 10.06.2022 - I-4 W 27/22 (https://dejure.org/2022,14029)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.06.2022 - I-4 W 27/22 (https://dejure.org/2022,14029)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Juni 2022 - I-4 W 27/22 (https://dejure.org/2022,14029)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufige Teilnahme an einer Leistungssportveranstaltung ohne Corona-Impfnachweis und ohne Einhaltung der sogenannten 2G+-Regel Voraussetzungen für die Widerlegung einer Dringlichkeitsvermutung Befugnis zur Aufstellung von wettkampfbezogenen Hygieneregeln

  • rechtsportal.de

    Vorläufige Teilnahme an einer Leistungssportveranstaltung ohne Corona-Impfnachweis und ohne Einhaltung der sogenannten 2G+-Regel Voraussetzungen für die Widerlegung einer Dringlichkeitsvermutung Befugnis zur Aufstellung von wettkampfbezogenen Hygieneregeln

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Vereinsautonomie: 2G+-Regel für Sportverein rechtmässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    2G+ im Sportverband

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    2G+-Regel im Hygienekonzept eines Sportverbands weiterhin zulässig - Corona-Virus

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schwimmerin kämpft um WM-Teilnahme - Der Sportverband kann unabhängig von der Infektionslage weiterhin einen Impfnachweis verlangen

Verfahrensgang

  • LG Bonn - 15 O 120/22
  • OLG Köln, 10.06.2022 - I-4 W 27/22

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 1227
  • SpuRt 2022, 267
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2022 - 6 W 1/22

    Teilnahmerecht an den paralympischen Winterspielen in Peking; Unwirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2022 - 4 W 27/22
    Der Senat verkennt nicht, dass sich ein Nominierungsanspruch gegenüber für die Nominierung ausschließlich zuständigen Sportverbänden auch aus kartellrechtlichen Bestimmungen ergeben kann (BGH, Urteil vom 7. Juni 2016 - KZR 6/15 -, BGHZ 210, 292, Rn. 45ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Januar 2022 - VI-6 W 1/22 (Kart) -, juris, Rn. 52).

    Solche sind zwar häufig Gegenstand vertraglicher Rechtsbeziehungen im Sportrecht (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2016 - KZR 6/15 -, BGHZ 210, 292, Rn. 45ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Januar 2022 - VI-6 W 1/22 (Kart) -, juris, Rn. 43; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 19 W 22/20 -, juris, Rn. 20ff.), ohne dass die Antragstellerin sich dazu verhalten hätte, ob eine entsprechende Schiedsabrede zwischen den Parteien - etwa in Form der Unterwerfung unter eine Rechtsordnung des Antragsgegners - besteht oder nicht.

    Der Umfang der gerichtlichen Nachprüfung vereinsrechtlicher Maßnahmen ist mit Rücksicht auf die grundrechtlich nach Artikel 9 Absatz 1 GG geschützte Vereinsautonomie zwar eingeschränkt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Januar 2022 - VI-6 W 1/22 (Kart) -, juris, Rn. 56; OLG Celle, Beschluss vom 7. August 2018 - 20 W 18/18 -, juris, Rn. 22).

    Daneben sind seine Verbandsautonomie und sein Interesse an der Rechtssicherheit und Verlässlichkeit der Teilnahmebedingungen zu berücksichtigen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Januar 2022 - VI-6 W 1/22 (Kart) -, juris, Rn. 62 mwN).

  • OLG Celle, 07.08.2018 - 20 W 18/18
    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2022 - 4 W 27/22
    Jedenfalls im Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes dürfen Vereinsmitglieder nicht auf die Ausschöpfung einer verbandsinternen Gerichtsbarkeit verwiesen werden, wenn dadurch ein effektiver Rechtsschutz gefährdet ist (OLG Celle, Beschluss vom 7. August 2018 - 20 W 18/18 -, juris, Rn. 22).

    Der Umfang der gerichtlichen Nachprüfung vereinsrechtlicher Maßnahmen ist mit Rücksicht auf die grundrechtlich nach Artikel 9 Absatz 1 GG geschützte Vereinsautonomie zwar eingeschränkt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Januar 2022 - VI-6 W 1/22 (Kart) -, juris, Rn. 56; OLG Celle, Beschluss vom 7. August 2018 - 20 W 18/18 -, juris, Rn. 22).

    Auch bei sozial mächtigen Verbänden ist aber unter Berücksichtigung der Verbandsautonomie ein Beurteilungsspielraum zu beachten und es dürfen nicht ohne weiteres die Überzeugung des Gerichts und seine Wertmaßstäbe an die Stelle derjenigen des Verbandes gesetzt werden (OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Juli 2000 - 11 U (Kart) 36/00 -, juris, Rn. 33 mwN; OLG Celle, Beschluss vom 7. August 2018 - 20 W 18/18 -, juris, Rn. 24; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Oktober 1988 - II ZR 311/87 -, BGHZ 105, 306, Rn. 26).

  • BGH, 07.06.2016 - KZR 6/15

    Schadensersatzklage von Claudia Pechstein vor den deutschen Gerichten unzulässig

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2022 - 4 W 27/22
    Der Senat verkennt nicht, dass sich ein Nominierungsanspruch gegenüber für die Nominierung ausschließlich zuständigen Sportverbänden auch aus kartellrechtlichen Bestimmungen ergeben kann (BGH, Urteil vom 7. Juni 2016 - KZR 6/15 -, BGHZ 210, 292, Rn. 45ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Januar 2022 - VI-6 W 1/22 (Kart) -, juris, Rn. 52).

    Solche sind zwar häufig Gegenstand vertraglicher Rechtsbeziehungen im Sportrecht (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2016 - KZR 6/15 -, BGHZ 210, 292, Rn. 45ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Januar 2022 - VI-6 W 1/22 (Kart) -, juris, Rn. 43; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 19 W 22/20 -, juris, Rn. 20ff.), ohne dass die Antragstellerin sich dazu verhalten hätte, ob eine entsprechende Schiedsabrede zwischen den Parteien - etwa in Form der Unterwerfung unter eine Rechtsordnung des Antragsgegners - besteht oder nicht.

  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 311/87

    Richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich interner Normen eines Vereins oder

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2022 - 4 W 27/22
    Auch bei sozial mächtigen Verbänden ist aber unter Berücksichtigung der Verbandsautonomie ein Beurteilungsspielraum zu beachten und es dürfen nicht ohne weiteres die Überzeugung des Gerichts und seine Wertmaßstäbe an die Stelle derjenigen des Verbandes gesetzt werden (OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Juli 2000 - 11 U (Kart) 36/00 -, juris, Rn. 33 mwN; OLG Celle, Beschluss vom 7. August 2018 - 20 W 18/18 -, juris, Rn. 24; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Oktober 1988 - II ZR 311/87 -, BGHZ 105, 306, Rn. 26).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind (nur) die das Vereinsleben bestimmenden Grundentscheidungen als "Verfassung" des Vereins in die Satzung aufzunehmen (BGH, Urteil vom 24. Oktober 1988 - II ZR 311/87 -, BGHZ 105, 306, Rn. 20).

  • OLG Frankfurt, 20.05.2020 - 19 W 22/20

    Vorzeitiger Abbruch der Spielzeit der Tischtennisliga nicht rechtswidrig

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2022 - 4 W 27/22
    Solche sind zwar häufig Gegenstand vertraglicher Rechtsbeziehungen im Sportrecht (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2016 - KZR 6/15 -, BGHZ 210, 292, Rn. 45ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Januar 2022 - VI-6 W 1/22 (Kart) -, juris, Rn. 43; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 19 W 22/20 -, juris, Rn. 20ff.), ohne dass die Antragstellerin sich dazu verhalten hätte, ob eine entsprechende Schiedsabrede zwischen den Parteien - etwa in Form der Unterwerfung unter eine Rechtsordnung des Antragsgegners - besteht oder nicht.

    Zu berücksichtigen ist indes darüber hinaus, dass der staatliche Rechtschutz im einstweiligen Verfügungsverfahren grundsätzlich parallel und unabhängig zum Schiedsverfahren verläuft (OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 19 W 22/20 -, juris, Rn. 23 mwN; OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Juli 2000 - 11 U (Kart) 36/00 -, juris, Rn. 28).

  • OLG Frankfurt, 18.07.2000 - 11 U (Kart) 36/00

    Einstweilige Verfügung auf Zulassung zur Fußballbundesliga: Zulassungsablehnung

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2022 - 4 W 27/22
    Zu berücksichtigen ist indes darüber hinaus, dass der staatliche Rechtschutz im einstweiligen Verfügungsverfahren grundsätzlich parallel und unabhängig zum Schiedsverfahren verläuft (OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 19 W 22/20 -, juris, Rn. 23 mwN; OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Juli 2000 - 11 U (Kart) 36/00 -, juris, Rn. 28).

    Auch bei sozial mächtigen Verbänden ist aber unter Berücksichtigung der Verbandsautonomie ein Beurteilungsspielraum zu beachten und es dürfen nicht ohne weiteres die Überzeugung des Gerichts und seine Wertmaßstäbe an die Stelle derjenigen des Verbandes gesetzt werden (OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Juli 2000 - 11 U (Kart) 36/00 -, juris, Rn. 33 mwN; OLG Celle, Beschluss vom 7. August 2018 - 20 W 18/18 -, juris, Rn. 24; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Oktober 1988 - II ZR 311/87 -, BGHZ 105, 306, Rn. 26).

  • OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18

    Einstweilige Verfügung gegen Bewertung auf Google

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2022 - 4 W 27/22
    Bei einem Überschreiten dieser Frist - die überwiegend auf einen Monat festgesetzt wird - obliegt es dann dem Antragsteller, triftige Gründe für das Zuwarten vorzubringen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18 -, juris).
  • BGH, 13.10.2015 - II ZR 23/14

    Auslegung von Nominierungsrichtlinien eines Sportverbands und Schadensersatz für

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2022 - 4 W 27/22
    Die tatsächliche vertragliche Sonderbeziehung der Parteien wird indes ausschließlich von der Nominierungsentscheidung des Antragsgegners vom 21.04.2022 getragen, welche ihrerseits zwar Schutz- und Rücksichtnahmepflichten im Sinne des § 241 Absatz 2 BGB auslöst (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2015 - II ZR 23/14 -, BGHZ 207, 144, Rn. 22).
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