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   OLG Köln, 15.12.2009 - I-15 U 90/09   

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OLG Köln, 15.12.2009 - I-15 U 90/09 (https://dejure.org/2009,14696)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.12.2009 - I-15 U 90/09 (https://dejure.org/2009,14696)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - I-15 U 90/09 (https://dejure.org/2009,14696)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Höhe des Streitwerts; Auslegung eines Vertragsstrafeversprechens

  • info-it-recht.de

    Nicht bloß ein Anspruch auf Freistellung von Abmahnkosten gemäß § 257 BGB; der Aufwendungsersatzanspruch aus § 670 BGB umfasst gemäß § 257 BGB auch den Anspruch auf Freistellung von hierfür eingegangenen Verbindlichkeiten (BGH, Urteil v. 11.03.2005 - V ZR 153/04 - NJW-RR 2005, 887 ff., 890)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Höhe des Streitwerts; Auslegung eines Vertragsstrafeversprechens

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Höhe des Streitwerts; Auslegung eines Vertragsstrafeversprechens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 30.09.1993 - I ZR 54/91

    Bestimmung der Vertragsstrafe bei Unterlassungsverpflichtung

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2009 - 15 U 90/09
    Denn der Vertragsstrafe kommt neben ihrem Sanktionscharakter und dem Zweck der Schadenspauschalisierung auch eine Präventionswirkung zur Verhinderung weiterer Verstöße zu; weitere Zuwiderhandlungen sollen auch wegen der Unwirtschaftlichkeit einer Verwirkung der Vertragsstrafe unterbleiben ( vgl.: BGH, Urteil vom 30.09.1993 - I ZR 54/91 - NJW 1994, 45, 46 ).

    Bei der nach billigem Ermessen des Gläubigers vorzunehmenden Vertragsstrafenbemessung kommt es maßgeblich auf den Sanktionscharakter und die Präventionsfunktion der Vertragsstrafe, auf die Schwere, das Ausmaß und die Gefährlichkeit der Zuwiderhandlung und auf das Verschulden des Schuldners an; daneben dient die Bemessung auch dazu, die Verwirkung der Vertragsstrafe als für den Schuldner wirtschaftlich nicht lohnend erscheinen zu lassen, so dass weitere Zuwiderhandlungen auch deshalb unterbleiben ( BGH, Urteil vom 30.09.1993, a. a. O. ).

    Eine Vertragsstrafe hat neben der Schadenspauschalisierung zudem die Funktion, die Erfüllung der Hauptverbindlichkeit als "Druckmittel" zu sichern ( BGH, Urteil vom 30.09.1993, a. a. O.; Grüneberg, a. a. O., § 339 Rn. 1 ).

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 168/05

    Kinderwärmekissen

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2009 - 15 U 90/09
    Richtig ist, dass auch bei einer von einem Kaufmann übernommenen Vertragsstrafe trotz der gegenteiligen Vorschrift des § 348 HGB eine Herabsetzung nach § 242 BGB in Betracht kommt ( BGH, Urteil vom 17.07.2008 - I ZR 168/05 - GRUR 2009, 181, 184; Grüneberg, a. a. O., § 343 Rn. 8 ).

    Die Vertragsstrafe kann daher nur insoweit ermäßigt werden, als der Betrag im Rahmen einer Gesamtbetrachtung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben noch hingenommen werden kann; Anhaltspunkt ist insoweit das Doppelte des nach § 343 BGB angemessenen Betrages ( BGH, Urteil vom 17.07.2008, a. a. O. ).

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2009 - 15 U 90/09
    Danach wandelt sich ein auf Freistellung gerichteter Anspruch in einen Zahlungsanspruch um, wenn der Schuldner die geforderte Herstellung oder überhaupt jeden Schadenersatz ernsthaft und endgültig verweigert ( BGH, Urteil vom 13.01.2004 - XI ZR 355/02 - NJW 2004, 1868 f.; Heinrichs in Palandt, a. a. O., § 250 Rn. 2 ).
  • BGH, 11.03.2005 - V ZR 153/04

    Ersatz von Aufwendungen für außergewöhnliche Erhaltungsmaßnahmen; Rechtsstellung

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2009 - 15 U 90/09
    Der Aufwendungsersatzanspruch aus § 670 BGB umfasst gemäß § 257 BGB auch den Anspruch auf Freistellung von hierfür eingegangenen Verbindlichkeiten ( BGH, Urteil vom 11.03.2005 - V ZR 153/04 - NJW-RR 2005, 887 ff., 890 ).
  • BGH, 20.06.1991 - I ZR 277/89

    Preisvergleichsliste - Vergleichende Werbung;

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2009 - 15 U 90/09
    Für die Auslegung eines Strafversprechens gelten die allgemeinen Auslegungsgrundsätze der §§ 133, 157 BGB; es existiert kein allgemeiner Grundsatz, wonach ein Strafversprechen im Zweifel eng auszulegen ist ( BGH, Urteil vom 20.06.1991 - I ZR 277/89 - NJW-RR 1991, 1318, 1319; Grüneberg in Palandt, a. a. O., § 339 Rn. 11 ).
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 58/89

    Streitwertbemessung - Streitwertbemessung

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2009 - 15 U 90/09
    Bei einem auf Unterlassung gerichteten Verfahren ist dafür das Interesse maßgeblich, das der Kläger an der Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße hat; dieses wird durch die Art des Verstoßes sowie insbesondere dessen Gefährlichkeit und Schädlichkeit für den Träger der maßgeblichen Interessen bestimmt ( BGH, Beschluss vom 26.04.1990 - I ZR 58/89 - NJW-RR 1990, 1322 ).
  • BGH, 29.04.1992 - VIII ZR 77/91

    Pflichten des Treuhänders bei Weiterleitung des vom Bauherrn gezahlten

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2009 - 15 U 90/09
    Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen wandelt sich der Befreiungsanspruch in dem Zeitpunkt in einen Geldanspruch um, in dem der Berechtigte Geldersatz fordert ( BGH, Urteil vom 29.04.1992 - VIII ZR 77/91 - NJW 1992, 2221, 2222 ).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2007 - 20 U 10/07

    Kein Verstoß gegen Impressumspflicht durch "gecachte" Webseite

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2009 - 15 U 90/09
    Zwar kann ein die Abmahnung und daher auch die Geltendmachung der Vertragsstrafe nicht rechtfertigender Bagatellverstoß vorliegen, wenn eine beanstandete Internetseite nur noch mehr oder weniger zufällig auf einem komplizierten Weg aufgerufen werden kann ( OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.07.2007 - I-20 U 10/07 - MMR 2008, 56, 57 ).
  • LG Hamburg, 22.02.2006 - 308 O 743/05

    Urheberrecht: Störerhaftung für die Darstellung der in einem Internet-Auftritt

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2009 - 15 U 90/09
    Einer dritten Auffassung zufolge ist die Überprüfung jedenfalls der gängigen Suchmaschinen erforderlich und zumutbar; dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass zur weitreichenden Veröffentlichung möglichst viele Zugriffe auf die eigenen Seiten über Suchmaschinen erfragt werden sollen ( vgl.: LG Hamburg, Urteil vom 22.02.2006 - 308 O 743/05 - MMR 2006, 697, 699 ).
  • LG Köln, 13.05.2009 - 28 O 348/08

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Veröffentlichung von

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2009 - 15 U 90/09
    Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels wird das am 13.05.2009 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 348/08 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Hamburg, 09.09.2002 - 3 W 60/02

    Erfüllung eines Unterlassungsgebots durch Löschung von Begriffen auf dem

  • OLG Köln, 13.06.2001 - 6 W 25/01

    Untersagung einer Internet-Domain - Fortführung in Suchmaschinen

  • LG Mannheim, 01.08.1997 - 7 O 291/97

    Arwis - Markenrecht

  • LG Berlin, 08.06.1995 - 20 O 67/95

    Vertragsstrafe; Verwirkt; Zuwiderhandlung; Treu und Glauben; Reduzierung;

  • LG Frankfurt/Main, 14.12.1999 - 11 O 98/99

    Markenverstoß und Internet

  • LG Berlin, 14.10.1999 - 16 O 84/98
  • LG Duisburg, 14.08.2014 - 22 O 55/13

    Anspruch eines eingetragenen Vereins gegen ein Kfz-Unternehmen auf Zahlung einer

    Für die Auslegung eines Strafversprechens gelten die allgemeinen Auslegungsgrundsätze der §§ 133, 157 BGB; es existiert kein allgemeiner Grundsatz, wonach ein Strafversprechen im Zweifel eng auszulegen ist (BGH, NJW-RR 1991, 1318, 1319; OLG Köln, Urteil vom 15.12.2009, Aktenzeichen 15 U 90/09, Rdnr. 25, zitiert nach Juris).

    Es obliegt ihm jedoch, auch auf Dritte einzuwirken, um die Werbung, zu deren Unterlassen er sich verpflichtet hat, zu beenden und sich auch darüber in zumutbarer Weise zu vergewissern, dass dies geschehen ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 15.12.2009, Aktenzeichen 15 U 90/09, Rdnr. 31, zitiert nach Juris; LG Kleve, Urteil vom 20.05.2011, Aktenzeichen 1 O 142/10 (Bl. 5 ff. GA).

    Daneben dient die Bemessung auch dazu, die Verwirkung der Vertragsstrafe als für den Schuldner wirtschaftlich nicht lohnend erscheinen zu lassen, so dass weitere Zuwiderhandlungen auch deshalb unterbleiben (OLG Köln, Urteil vom 15.12.2009, Aktenzeichen 15 U 90/09, Rdnr. 35, zitiert nach Juris).

  • OLG Stuttgart, 19.04.2012 - 2 U 91/11

    Haftung für Domain-Parking

    Denn der Befreiungsanspruch wandelt sich in einen Geldanspruch um, wenn der Schuldner die geforderte Leistung ernsthaft und endgültig verweigert (BGH NJW 2004, 1868 f. mit zahlreichen Nachweisen; OLG Köln, Urteil vom 15.12.2009, 15 U 90/09 Rn. 19 in juris; insoweit nicht Gegenstand der Revisionsentscheidung vom 21.10.2010, III ZR 17/10).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2015 - 2 U 88/11

    Anspruch des Erfinders auf Einräumung der Berechtigung an einem durch einen

    Vom erkennenden Gericht ist daher nicht in jedem Fall der Verwirkung einer Vertragsstrafe im kaufmännischen Bereich von vornherein zu prüfen, ob die verwirkte Vertragsstrafe das Zweifache des nach § 343 BGB ermittelten objektiv angemessenen Betrages übersteigt (OLG Hamburg, Urt. v. 29.10.2013 - 9 U 38/13, BeckRS 2015, 03162; anders OLG Köln, Urt. v. 15.10.2009 - 15 U 90/09, BeckRS 2010, 27558).
  • OLG Dresden, 04.12.2023 - 4 W 709/23

    Persönlichkeitsrechtsverletzung; Streitwert

    Auch wenn an der älteren Rechtsprechung, wonach "angesichts des in der Regel bedeutend geringeren Verletzungspotenzials" einer Onlineveröffentlichung die Streitwertbemessung nur mit einem Bruchteil des Wertes einer entsprechenden Printberichterstattung zu veranschlagen sein soll (vgl. etwa OLG Hamburg, ZUM 2009 S. 232 (233); AG Hamburg, AfP 2009 S. 92 (95); OLG Köln, Urteil vom 15.12.2009 - 15 U 90/09 , BeckRS 2010, 27558; KG, Beschluss vom 22.12.2008 - 9 W 167/08; LG Hamburg , Urteil vom 23.04.2004 - 324 O 698/03 , BeckRS 2011, 17195; LG Berlin, Beschluss vom 21.10.2008 - 27 O 1038/08 ; so auch), mit Blick auf die seitdem fundamental geänderte Rolle von Online-Medien nicht mehr festgehalten werden kann, ist bei der Streitwertbemessung eine konkrete erschwerte Auffindbarkeit der Berichterstattung wertmindernd zu berücksichtigen.
  • LG Halle, 31.05.2012 - 4 O 883/11

    Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe aus einer strafbewehrten

    Insoweit unterscheidet sich der Fall deutlich von der Sachlage, die dem Urteil des OLG Köln (Urteil vom 15.12.2009, Az.: 15 U 90/09, bei juris) zugrunde lag, denn dort war - wie aus dem Tatbestand des vorhergehenden landgerichtlichen Urteil ersichtlich (LG Köln juris , Urteil vom 13.5.2009, Az.: 28 O 348/08) eine Unterlassung- und Verpflichtungserklärung erfolgt.
  • LG Stuttgart, 28.07.2011 - 17 O 73/11

    Haftung von Sedo für Markenverletzungen

    Da hier die Beklagte die Zahlung der Klageforderung jedenfalls ernsthaft und endgültig verweigert hat, wandelt sich der Freistellungsanspruch in einen Zahlungsanspruch um (OLG Köln, 15 U 90/09, m. w. N.).
  • LG Düsseldorf, 04.09.2013 - 23 S 384/12

    Möglichkeit eines rechtlich selbständigen Vertrags über eine Vergütungspflicht

    Ein solcher Befreiungsanspruch wandelt sich aber nach § 250 S. 2 BGB - auch ohne Setzung einer Frist - in einen Zahlungsanspruch um, wenn der Anspruchsgegner eindeutig zu erkennen gibt, dass er die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 27.02.2007, Az. 7 U 93/05, Rn. 20 zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 15.12.2009, Az. 15 U 90/09, Rn. 19 zitiert nach juris).
  • AG Bensheim, 28.03.2012 - 6 C 842/11

    Streitwert bei einer Klage auf Aufgabe der Eigentümerliste!

  • LG Stade, 17.02.2014 - 5 O 325/14

    Strafbewehrte Unterlassungserklärung: Verpflichtung zur Unterlassung der

  • LG Düsseldorf, 06.06.2012 - 2a O 328/11
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